Erzbistum Paderborn
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Erhebung der Propsteikirche zu Niedermarsberg
Dekret vom 10. Mai 1873
in: KA 22 (1873) 59
####Konrad
durch Gottes Barmherzigkeit und des hl. Apostolischen Stuhles Gnade Bischof von Paderborn,
Allen, die es angeht, meinen Gruß im Herrn!
An die Kirche in Stadtbergen knüpfen sich die ehrwürdigsten Erinnerungen an die Ursprünge des Christentums in diesen Unserer Oberhirtlichen Obhut anvertrauten Landen. Deßhalb war schon seit vielen Jahren diese Kirche für Uns ein Gegenstand besonderer Liebe. Zur Bethätigung dieser Unserer oberhirtlichen Liebe haben Wir, als Wir auf die Uns ergangene besondere Einladung des Hl. Vaters zur Theilnahme an der achtzehnhundertjährigen Feier des Martyriums der Apostelfürsten Petrus und Paulus Unsere dritte Römische Pilgerfahrt unternahmen, dort in der ewigen Stadt beim hl. Vater persönlich für die Kirche zu Niedermarsberg dieselbe Auszeichnung beantragt, wie sie schon mehreren anderen durch Alterthum und Geschichte ehrwürdigen Kirchen Unseres Sprengels bei Gelegenheit Unserer ersten Romreise von Uns beim hl. Stuhle war ausgewirkt worden. Der hl. Vater hat in väterlicher Huld und Liebe diese Unserer zu Gunsten der gedachten Kirche angebrachten Bitte zu willfahren geruht, Uns anheimgebend, wann und unter welchen Umständen Wir diese Gnaden-Bewilligung vollziehen wollten. Da nun durch die jüngst stattgefundene eilfhundertjährige Jubelfeier der Einführung des Christenthums in diese Lande jene theuren Erinnerungen neu erweckt und belebt worden sind, so haben Wir Unsern ersten persönlichen oberhirtlichen Besuch, den Wir nach jener denkwürdigen Feier dieser Kirche abstatten, für den geeigneten Zeitpunkt erachtet, jene oben gedachte huldvolle Gnaden-Bewilligung Seiner Heiligkeit, des glorreich regierenden Papstes Pius XI., zu vollziehen.
Demnach erheben Wir durch gegenwärtige Urkunde die mehrgedachte durch Geschichte und Alterthum so ehrwürdige Kirche in Niedermarsberg zum Range einer Propstei-Kirche und verleihen dem jedesmaligen Inhaber der katholischen Pfarrstelle in Niedermarsberg das Recht, den Titel eines Propstes von Niedermarsberg zu führen und die den früher ernannten Pröpsten Unsres Sprengels bewilligten Insignien zu tragen.
Wir hoffen zu Gott, daß diese der dortigen kirchlichen Gemeinde und ihren Hirten verliehene Auszeichnung für beide ein neuer Sporn sein wird zur Ausdauer in ächt katholischer Liebe und Treue, insbesondere auch in der Liebe und Treue gegen den hl. Apostolischen Stuhl, dem sie diese so ehrende Auszeichnung verdanken.