Erzbistum Paderborn
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Anerkannte und nicht anerkannte Orden

Hinweis

in: KA 155 (2012) 163, Nr. 142

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Der Vatikan hat die Katholiken vor kirchlich nicht anerkannten Ritterorden gewarnt. In einer Mitteilung des vatikanischen Staatssekretariates heißt es:
Angesichts häufiger Bitten um Auskunft bezüglich der Einstellung des Heiligen Stuhls gegenüber den Ritterorden, die sich nach Heiligen benannt haben oder heilige Namen tragen, hält es dieses Staatssekretariat für angebracht, zu bekräftigen, was es bereits in der Vergangenheit veröffentlicht hat:
Außer den eigenen ordensritterlichen Auszeichnungen (Christusorden, Orden vom Goldenen Sporn, Piusorden, Gregoriusorden und Sylvesterorden) erkennt der Heilige Stuhl nur zwei Ritterorden an und stellt sie unter Schutz, und zwar den Souveränen Malteser-Ritterorden oder Souveränen Ritterorden des Hospitals vom hl. Johannes zu Jerusalem, Rhodos und Malta – sowie den Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Dementsprechend sind keine Neuerrichtungen beabsichtigt.
Alle anderen Orden, ob sie neu eingerichtet seien oder sich von den mittelalterlichen herleiten, werden seitens des Heiligen Stuhls nicht anerkannt, da er für ihre historische und juristische Legitimität sowie die Integrität ihrer Ziele und ihrer organisatorischen Systeme nicht garantieren kann.
Um leider mögliche Irrtümer, auch aufgrund der unerlaubten Ausstellung von Dokumenten und der unrechtmäßigen Nutzung von heiligen Orten, zu vermeiden und um die Fortsetzung von Verstößen zu verhindern, die zudem vielen gutgläubigen Personen zum Schaden gereichen, bekräftigt der Heilige Stuhl, dass er den ritterlichen Auszeichnungen und den entsprechenden Insignien, die bei den nicht anerkannten Vereinigungen ausgestellt werden, keinen Wert beimisst und die Nutzung von Kirchen und Kapellen zum Zweck der sogenannten „Investiturfeiern“ für unpassend erachtet.