.

Förderung der Entwicklung pastoraler Orte und Gelegenheiten im Sinne des Zukunftsbildes. Implementierung wirksamer Projekte in
die pastorale Praxis

Verwaltungsverordnung vom 2. November 2016

###
Mit dem Zukunftsbild, das am 25. Oktober 2014 von Erzbischof Hans-Josef Becker in Kraft gesetzt wurde, hat sich das Erzbistum Paderborn vorgenommen, die Vielgestaltigkeit von pastoralen Orten und Gelegenheiten in den Pastoralen Räumen zu unterstützen, die pastoralen Konzepte zu differenzieren, Versuche zu wagen und mit Modellprojekten neue Wege in der Pastoral zu gehen. Es ermutigt dazu, ein Denken in der Logik der pastoralen Orte und Gelegenheiten zu entwickeln, praktisch zu erproben und so zur Weiterentwicklung des Gemeindeverständnisses beizutragen.
Das Erzbistum Paderborn möchte mit einer finanziellen Förderung die Entwicklung pastoraler Orte und Gelegenheiten in zwei Phasen unterstützen:
Die erste Phase ist die Anerkennung als „neues Projekt zur Umsetzung des Zukunftsbildes“ und wird durch den gleichnamigen Fonds (vormals „Förderung innovativer Projekte“) gefördert.
Eine zweite Phase soll nun bereits geförderten wirksamen Projekten zu pastoralen Orten und Gelegenheiten mit einer finanziellen Unterstützung aus dem Fonds „Förderung der Entwicklung pastoraler Orte und Gelegenheiten im Sinne des Zukunftsbildes“ über maximal 5 Jahre die Implementierung in die pastorale Praxis vor Ort ermöglichen.
Gefördert werden solche Projekte zu pastoralen Orten und Gelegenheiten, die
  1. die missionarische Dimension der Pastoral fördern;
  2. sich auch an ungewohnten, unbekannten oder fremden Orten realisieren;
  3. der Vielgestaltigkeit von Zugangswegen zum Glauben Rechnung tragen;
  4. sich von den Lebensthemen der Menschen her entwickeln und dabei den Sozialraum in den Blick nehmen;
  5. ein differenziertes, profiliertes und exemplarisches Handeln in den Grundvollzügen der Kirche ermöglichen, in denen Glaube gelebt (Diakonia), verkündet (Martyria), gefeiert (Liturgia) und so Gemeinschaft mit Gott und den Menschen (Koinonia) erfahrbar wird;
  6. verlässlich sind und eine gute Qualität anstreben sowie persönlich und ästhetisch auf die konkrete Zielgruppe eingehen;
  7. in Einrichtungen, in der Kategorialseelsorge oder in Projekten im Pastoralen Raum oder überregional gestaltet werden;
  8. im Pastoralen Raum und im Sozialraum sowie mit den anderen drei Handlungsfeldern des Zukunftsbildes (Evangelisierung, Ehrenamt und Caritas/Weltverantwortung) gut vernetzt sind;
  9. neue Formen des Kircheseins erproben und Wachstum im Glauben ermöglichen;
  10. Menschen zum Engagement ermutigen und dafür Gestaltungsräume bieten.
Projekte, für die ein Antrag auf Förderung eingereicht wird, müssen nicht zwingend alle diese Merkmale erfüllen, sollen aber in ihrem Konzept nach Möglichkeit Aussagen zu allen diesen 10 Merkmalen pastoraler Orte und Gelegenheiten treffen.
Wie schon bei der Förderung der ersten Phase, sind selbst Eigenmittel zu erbringen. Es handelt sich um eine Bezuschussung der Projekte, so dass mindestens als Eigenleistung 10% der förderfähigen Kosten zzgl. der nicht förderfähigen Kosten aufzubringen sind. Der Nachweis der Finanzierung der Eigenmittel ist bei Antragsstellung zu führen.
Im Laufe dieser zweiten Phase des Projektes sollen Ideen entwickelt werden, wie der pastorale Ort bzw. die pastorale Gelegenheit künftig durch Ressourcenverschiebungen, Spenden, Sponsoring und ggf. Zuschüsse nachhaltig finanziert werden kann.
#

Antragsteller

Antragsteller können sein
  • Kirchengemeinden als Antragsteller für Pastoralverbünde und Pastorale Räume
  • Orden und Geistliche Gemeinschaften
  • Caritative Initiativen, Projekte, Dienste und Einrichtungen in Pastoralen Räumen, Pastoralverbünden, Kirchengemeinden (z.B. Tafel, Kleiderkammer etc.)
  • Kirchliche Träger von Projekten, Dienste und Einrichtungen (z.B. Schulen, Altenheime, Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen etc.)
  • Kirchliche Verbände und Bildungshäuser
####

Dauer, Art und Umfang der Förderung

Die Förderung versteht sich als anteiliger Finanzierungszuschuss. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten. Ein Rechtsanspruch besteht hierfür nicht. Zum Abschluss der Maßnahme ist eine Schlussabrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten vorzulegen.
Es können Sachkosten, Honorarkosten und Anschaffungen für die Projektabsicherung gefördert werden. Unter Honorarkosten können auch Honorare fallen, die für einen Mitarbeiter über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren anfallen, solange die steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zum Honorararbeitsverhältnis eingehalten sind und es sich nicht um ein Anstellungsverhältnis handelt.
Zu den förderfähigen Sachkosten gehört nicht die Bezuschussung von baulichen Maßnahmen.
Es können nur Projekte gefördert werden, die zuvor bereits als „neue Projekte zur Umsetzung des Zukunftsbildes“ oder „innovative Projekte“ gefördert wurden und deren Wirksamkeit nachgewiesen werden kann.
Ferner können nur Projekte gefördert werden für die anderweitig eine Förderung mit Kirchensteuermitteln nicht möglich ist und deren Förderung nicht aus anderen Gründen bereits abgelehnt wurde.
Die Förderhöhe ist begrenzt auf einen Maximalbetrag von insgesamt 75.000 Euro je Antragsteller für einen Zeitraum von 5 Jahren.
####

Förderbedingungen

Für die Gewährung eines Zuschusses sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Bei dem Projekt handelt es sich um die Fortführung eines bereits geförderten „neuen Projektes zur Umsetzung des Zukunftsbildes“ bzw. „innovativen Projektes“.
  • Einschätzung der Wirksamkeit der bereits geförderten ersten Phase des Projektes anhand der Merkmale pastoraler Orte und Gelegenheiten (eigener Evaluationsbogen!).
  • Vorlage eines schriftlichen Konzeptes.
  • Vorlage eines Finanzierungsplanes.
  • Gesicherte Finanzierung des verbleibenden nicht geförderten Betrages.
  • Zustimmung zur Publizierung in kirchlichen und öffentlichen Medien.
  • Vorlage einer Stellungnahme des Pfarrers/Leiters des Pastoralverbundes/Dechanten oder der zuständigen Fachstelle.
  • ggf. Vorlage einer Stellungnahme der zuständigen Gremien der pastoralen Mitverantwortung
  • Zustimmung des Antragstellers für eine etwaige Einzelprüfung im laufenden Projekt.
  • Erstellung eines Abschlussberichtes über die geförderte Maßnahme mit Beschreibung der Wirksamkeit (Evaluation).
  • Vorlage einer Schlussabrechnung über die tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Aussagefähige Dokumentation zur Kommunikation im Rahmen der Bistumsentwicklung und gegebenenfalls Mitwirkung bei Veranstaltungen zur Vertiefung und Auswertung.
####

Verfahren

Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind schriftlich mit dem vorgegebenen Muster an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Finanzen, zu stellen. Bei Vorliegen aller Unterlagen erfolgt eine Beratung und Entscheidung im Vergabeausschuss. Die Mitglieder des Vergabeausschusses sind vom Generalvikar beauftragt.
Die Entscheidung des Vergabeausschusses wird dem Antragsteller durch die Hauptabteilung Finanzen mitgeteilt. Die Auszahlung, verwaltungstechnische Begleitung und Anforderung weiterer Berichte erfolgt durch die Hauptabteilung Finanzen.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.