Erzbistum Paderborn
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Vergütung für die in der Pfarrseelsorge geleisteten Aushilfen durch Ordenspriester

Verwaltungsverordnung zum 7. November 2001

in: KA 144 (2001) 176, Nr. 236

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Durch die Einführung des EURO werden zum 1.1.2002 die Vergütungssätze für die in der Pfarrseelsorge geleisteten Aushilfen durch Ordenspriester wie folgt festgesetzt:
Messe ohne Predigt (Sonn- und Feiertag, Wochentag)
23 €
Messe mit Predigt (Sonn- und Feiertag)
50 €
weitere Messen mit der gleichen Predigt
30 €
Wochenenddienst mit Predigt (Vorabendmesse, 2 Sonntagsmessen)
110 €
Wochenenddienst mit Predigt (Vorabendmesse, 1 Sonntagsmesse)
80 €
Festpredigt/Sonderpredigt
63 €
Krankenkommunion – je Stunde
20 €
Beichthören/Prozession – je Stunde
20 €
Werktagsmesse mit Ansprache
30 €
Taufe mit Ansprache/Andacht
20 €
Trauung mit Messe und Ansprache
50 €
Trauung ohne Messe, mit Ansprache
20 €
Beerdigung mit Requiem und Ansprache
50 €
Vergütung für Wochenvertretung + freie Station
155 €
Monatsvertretung + freie Station
625 €
Wortgottesdienst (ohne Predigt)
20 €
Wortgottesdienst (mit Predigt)
20 €
  1. Der Zeitaufwand für An- und Rückfahrt wird nicht erstattet.
  2. Keinen Anspruch auf Zahlung eines Erstattungssatzes für Aushilfen und Vertretungen haben Ordenspriester, für die ein Gestellungsvertrag mit dem Erzbistum Paderborn oder mit einem anderen (Erz-)Bistum in Deutschland abgeschlossen wurde.
  3. Aus steuerlichen Gründen sind die Erstattungssätze in jedem Fall unversteuert nur an die betreffende Ordensgemeinschaft zu zahlen. Zahlungen direkt an den aushelfenden Ordenspriester sind nicht gestattet.
  4. Der Aufwand für die freie Station richtet sich nach dem im Erzbistum Paderborn festgesetzten Erstattungssatz. Bei Benutzung eines Pkws werden die Fahrtkosten mit dem für Geistliche geltenden Kilometersatz abgegolten.
Die im KA 1994, Stück 5, Nr. 83 veröffentlichten Richtlinien treten zum 1.1.2002 außer Kraft.