Erzbistum Paderborn
.Bezeichnung der katholischen Kirchengemeinden
Bezeichnung der katholischen Kirchengemeinden
nach der Kommunalreform
Verwaltungsverordnung
in: KA 118 (1975) 192, Nr. 201
#Aufgrund mehrerer Anfragen wird darauf hingewiesen, dass eine Umbenennung der Kirchengemeinden erst dann wirksam wird, wenn eine solche Umbenennung durch den Herrn Erzbischof verfügt und im Kirchlichen Amtsblatt bekanntgegeben ist. Zur Zeit gelten noch die Bezeichnungen, unter denen die Kirchengemeinden errichtet wurden. Nur die neue postalische Anschrift ist zu verwenden. (z.B. Kath. Pfarramt St. Agatha Altenhundem – Lennestadt 1 – Sandstraße 9)
Die Herstellung neuer Pfarr- und Kirchenvorstandssiegel erübrigt sich zum augenblicklichen Zeitpunkt. Sie kann erst in Frage kommen, wenn die Umbenennung der einzelnen Kirchengemeinden kirchenrechtlich geregelt ist.
Wenn noch genügend Briefpapier mit Aufdruck der alten postalischen Anschrift vorhanden ist, erübrigt sich ebenfalls der Neudruck. Die neue postalische Anschrift kann mit Schreibmaschine oder handschriftlich eingesetzt werden.