Erzbistum Paderborn
.
Eine Kirche in vielen Sprachen und Völkern. Leitlinien für die Seelsorge an Katholiken anderer Muttersprache
Empfehlung der DBK vom 13. März 2003
in: Arbeitshilfen 171, Bonn 2003 (in Auszügen abgedruckt)
##5. Pastorale und rechtliche Leitlinien
#5.1 Allgemeine pastorale Leitlinien1#
- Die Missionen anderer Muttersprache sind in die Gremien auf Dekanats- und Ortsebene einzubinden.
- Jede Mission sollte eine spezielle Partnerschaft mit der Pfarrei pflegen, in der sie ihren Hauptsitz hat.
- Der diasporaähnlichen Situation der fremdsprachigen Gemeinden sollte bei deren Dotierung und Finanzierung Rechnung getragen werden.
- Jede Mission sollte zur Verwirklichung ihrer pastoralen Aufgaben über die notwendigen Räumlichkeiten verfügen können. Hierzu sollte eine angemessene Mitbestimmung in den örtlichen Pfarreien bei der Benutzung der vorhandenen Infrastrukturen gesichert sein.
- Jede Mission für die Katholiken anderer Muttersprache und Kultur sollte – wie jede territoriale Pfarrei – einen Pastoralrat/Pfarrgemeinderat haben, der u.a. die Präsenz, Mitarbeit und Mitverantwortung der Laien im Leben der Mission artikuliert und fördert.
- Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Priestern und Laien in Pastoralberufen sollte von den Bistumsleitungen wie den Missionen selbst befürwortet und gezielt gefördert werden.
5.2 Anstellungsvoraussetzungen/Anforderungen
#5.2.1 Voraussetzungen seitens der entsendenden (Erz-)Diözese
Die Bischofskonferenz des Entsendelandes muss auf folgende Bedingungen hingewiesen werden, die ein neuer Seelsorger erfüllen muss:
- nachgewiesene Grundkenntnisse in der deutschen Sprache,
- Kenntnis der pastoralen Situation in Deutschland,
- ausreichende und nachgewiesene pastorale Erfahrung im Heimatland sowie
- Bereitschaft zur Kooperation mit den Verantwortlichen (auf Dekanats- und Diözesanebene) in Deutschland.
5.2.2 Voraussetzungen seitens der anstellenden (Erz-)Diözesen
Vor einer Anstellung in Deutschland muss ein Einstellungsgespräch erfolgen, in dem deutlich wird, dass der (Erz-) Bischof (oder der Ordensobere) den Kandidaten freigibt und dieser die Konditionen kennt und zu erfüllen bereit ist:
- Die Anstellung im (Erz-)Bistum in Deutschland erfolgt zunächst konditioniert (1-2 Jahre). In diesem Zeitraum soll die sprachliche Nachqualifikation und das Einleben in die örtlichen Strukturen gefördert und überprüft werden (z.B. Teilnahme am Dies/Konveniat, Kooperation mit der jeweiligen deutschen Pfarrgemeinde usw.).
- Die Verantwortlichen im jeweiligen Dekanat sollen einen besonderen Plan für die Einarbeitungsphase erarbeiten und entsprechende Maßnahmen realisieren.
- Während der Zeit des Einsatzes soll durch die deutsche Diözese ein regelmäßiger Kontakt zum Entsendeland und zum Entsendebistum erfolgen (etwa einmal jährlich).
- Im Rahmen einer kooperativen Pastoral sollte – falls irgend möglich – die Übernahme einer pastoralen Mitverantwortung in der deutschsprachigen Gemeinde vor Ort empfohlen werden.
- Eine zeitliche Befristung des Einsatzes in Deutschland ist anzustreben (5-8 Jahre) und bereits in den Vorgesprächen zu formulieren.
- Die jeweiligen Delegaten informieren den deutschen Nationaldirektor über Fortbildung u.ä. Maßnahmen und stimmen diese unter Federführung des Nationaldirektors mit den Diözesen in Deutschland ab.
- Es müssen Pläne vorliegen, wie im Fall der Nichtbesetzung einer Seelsorgestelle die haupt- und ehrenamtlichen Laien der jeweiligen Mission rechtzeitig informiert und auf die Kooperation mit der territorialen Pfarrei vorbereitet werden können. Es muss vermieden werden, dass sich einzelne Gruppen aus der Struktur des jeweiligen Bistums herauslösen.
- Der Seelsorger muss daran mitarbeiten, dass diejenigen seiner Landsleute, die die Voraussetzung erfüllen und dies wünschen, auf Dauer mit und in den deutschsprachigen Gemeinden leben und sich dort einbringen.
- Leiter einer fremdsprachigen Mission kann auch ein deutscher Pfarrer sein, falls er die Voraussetzungen (u.a. sprachliche Qualifikation) erfüllt.
- Nach Ablauf der Regeldienstzeit in Deutschland und einer bestimmten Zeit im Heimatbistum soll für den Seelsorger eine weitere Dienstzeit in Deutschland möglich sein.