Erzbistum Paderborn
.Bezeichnung der katholischen Kirchengemeinden
Bezeichnung der katholischen Kirchengemeinden
nach der Kommunalreform
Verwaltungsverordnung
in: KA 123 (1980) 56, Nr. 31
#Durch die kommunale Gebietsreform, die mit dem 31.12.1976 abgeschlossen wurde, sind viele Kirchengemeinden berührt worden. Die Bezeichnungen dieser Kirchengemeinden sind nicht mehr mit dem neuen Namen der bürgerlichen Gemeinden identisch.
Maßgebend für den Namen einer Kirchengemeinde ist die althergebrachte Bezeichnung bestehend aus dem Kirchenpatrons- und dem Ortsnamen. Soweit die Errichtung durch Urkunde geschehen ist, ist die darin bestimmte Bezeichnung maßgebend. In diesem Zusammenhang wird auf die Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt 1976 Stück 22 NF verwiesen.
Der Herr Erzbischof hat entschieden, dass eine Umbenennung nicht erfolgt. Zusätzlich zu den bisherigen Namen ist die neue Postanschrift der Kirchengemeinde anzugeben. Es wird auf KA 1975 Stück 12 Nr. 201, S. 192 verwiesen.
Es ist untersagt, die Namen der Kirchengemeinden und die Dienstsiegel eigenmächtig zu ändern. Bei Dienstsiegeln ist zu beachten KA 1974 Stück 9 Nr. 166, S. 94.
Auch die Briefköpfe des Pfarramtes bzw. Pfarrvikarieamtes und des Kirchenvorstandes müssen dieser Anordnung entsprechen.