Erzbistum Paderborn
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Postanschriften von Kirchengemeinden
Hinweis
in: KA 147 (2004) 134, Nr. 131
#Die Festlegung der postalischen Anschrift einer Pfarrei oder Pfarrvikarie ist von dem mit der Leitung dieser Gemeinde beauftragten Geistlichen vorzunehmen. Dieser hat nach Übernahme der Leitung bei Meldung seines Stellenantritts mittels des dafür vorgesehenen Formulars mitzuteilen, welche Postanschrift dieser Gemeinde künftig zugeordnet werden soll. Gleiches gilt für die Ruf- und Fax-Nr. sowie ggf. für die E-Mail-Adresse dieser Gemeinde. Die mit der (Zusatz-)Beauftragung übersandten Stellenantrittsformulare enthalten künftig eine zusätzliche Rubrik zur Bekanntgabe dieser Daten durch den Leiter.
Solange und insoweit keine Angabe erfolgt, wird der Gemeinde die Dienstanschrift des mit der Leitung der Gemeinde betrauten Geistlichen zugeordnet.
Die Adressdaten werden gespeichert/verarbeitet und dienen u.a. als Grundlage für das jährlich herausgegebene Personalverzeichnis der Erzdiözese (vgl. auch die „Erläuterungen“ im Personalverzeichnis: in Ausgabe 2004, Seite 3841#).