Erzbistum Paderborn
.
Richtlinien für die polnischsprachige Seelsorge in Deutschland
Vereinbarung zwischen dem Vorsitzenden der DBK und der Polnischen Bischofskonferenz vom 17. September 2001
in: KA 146 (2003) 27-29, Nr. 29
####Präambel [...]
####Aufgabe und Ziel der polnischsprachigen Seelsorge
- 4.
- Aufgabe und Ziel der polnischsprachigen Seelsorge in Deutschland ist die pastorale Betreuung von Polen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, sowie polnischsprachiger Personen, die dauerhaft in Deutschland bleiben und ihr spezifisches religiöses und kulturelles Erbe erhalten wollen. Für diese Menschen nämlich muss, „solange ein reales Bedürfnis besteht“,1# „eine Seelsorge bereitet werden ..., die ähnliche Elemente beinhaltet wie die des Ursprungslandes, so etwa die Achtung ihres kulturellen Erbes, die Notwendigkeit, einen Priester der eigenen Sprache“2# zu haben. Damit sie dieses Erbe erhalten und in das Leben der Ortskirche in Deutschland als echte Bereicherung einbringen können, muss neben dem erforderlichen Maß an Eigenständigkeit auch die Zugehörigkeit zur einen katholischen Kirche erfahren werden können. Eine besondere Migrantenseelsorge ist grundsätzlich „kein Ersatz für die territoriale Pfarrseelsorge, sondern kommt zu ihr hinzu, (...)“.3# Wenn also einerseits jegliche Tendenzen zu vermeiden sind, die auf Assimilation zielen, so sind andererseits auch sichtbare Zeichen der Zusammengehörigkeit gefordert: Elementare Voraussetzung für das Leben der Ortskirchen als Teil der Weltkirche sind die Offenheit und die Bereitschaft der katholischen Gläubigen deutscher, polnischer oder auch anderer Herkunft und Sprache, je nach Bedarf und örtlichen Verhältnissen neben regelmäßigen Gottesdiensten in der Muttersprache auch gemeinsame Gottesdienste – mit substanziellen sprachlichen Elementen der beteiligten Gruppen – zu feiern. Offenheit und Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, sind auch von den Ortsgemeinden gefordert, wenn an sie die Bitte ergeht, Räumlichkeiten für Bedürfnisse der polnischsprachigen Seelsorge zur Verfügung zu stellen oder andere Formen der Unterstützung zu gewähren.
Der Delegat
- 5.
- Die große Zahl der in Deutschland lebenden polnisch sprechenden Katholiken hat die Deutsche Bischofskonferenz – wie dies auch bei anderen großen Sprachgruppen der Fall ist – dazu bewogen, einen „Delegaten“4# zu ernennen. Der Delegat für die polnischsprachige Seelsorge, der von der polnischen Seite auch „Rektor“ genannt wird, wird von der Deutschen im Einvernehmen mit der Polnischen Bischofskonferenz ernannt. Seine Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Es besteht die Möglichkeit der Wiederernennung. Er besitzt „kraft seines Amtes keinerlei territoriale oder personale Jurisdiktionsgewalt“.5# Er kann von der Deutschen Bischofskonferenz im Einvernehmen mit der Polnischen Bischofskonferenz abberufen werden. Beim Delegaten besteht ein Rat, der die Priester der polnischsprachigen Missionen vertritt.
- 6.
- Der Delegat fungiert als Vertrauensperson zwischen beiden Bischofskonferenzen und den Ortsordinarien in Polen und Deutschland. Insbesondere steht er mit den zuständigen Kommissionen beider Bischofskonferenzen in Verbindung, „um geeignete und nach den Bestimmungen von PMC Nr. 36,4 gut vorbereitete Priester“6# – seien es Diözesan- oder Ordenspriester – für die Seelsorge in Deutschland zu gewinnen. In Absprache mit dem Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge der DBK schlägt der Delegat den Ortsbischöfen die polnischen Geistlichen für ihre jeweiligen Einsatzorte und Tätigkeitsbereiche zur Ernennung vor. Die Ernennung erfolgt, nachdem der Nationaldirektor der zuständigen Stelle des Bistums die Präsentationsurkunde zugesandt hat, durch den Ortsbischof. Der betreffende deutsche Ortsbischof kann die polnischen Geistlichen – Diözesan- wie Ordenspriester – abberufen, nachdem er den Delegaten hierüber in Kenntnis gesetzt hat.
- 7.
- Voraussetzungen für die Berufung eines Priesters zum Delegaten sind qualifizierte Erfahrungen in der Seelsorge möglichst in beiden Ländern, sehr gute Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache sowie die Kenntnis und Bejahung der in deutschen Diözesen gültigen pastoralen Konzepte und Leitlinien.
- 8.
- Der Delegat berücksichtigt in seiner Arbeit die allgemeinen pastoralen Leitlinien der deutschen Diözesen und hält die Seelsorger zu ihrer Beachtung an. Er trägt die Verantwortung für die Durchführung jährlicher Pastoraltagungen und Exerzitien, an denen die Seelsorger der polnischsprachigen Missionen – Diözesan- wie Ordensgeistliche – teilnehmen.
- 9.
- Der Delegat hat die Pflicht, die polnischsprachigen Gemeinden regelmäßig zu besuchen. Er trägt dafür Sorge, dass die Seelsorger der Polnischsprachigen Katholischen Missionen an den diözesanen Pastoral-Konferenzen teilnehmen und mit den zuständigen diözesanen Ausländerreferenten Kontakt pflegen. Zu diesem Zweck lädt er sie u.a. zu den pastoralen Tagungen auf den verschiedenen Ebenen ein. Ferner ermöglicht er Begegnungen mit den deutschen Geistlichen vor Ort. Der Delegat versorgt die polnischsprachigen Seelsorger mit den notwendigen Informationen und nimmt sich besonders derer an, die sich in einer schwierigen Lage befinden oder mit ernsten Problemen zu kämpfen haben.
- 10.
Pfarrer und Kapläne der Polnischsprachigen Katholischen Missionen
- 11.
- In den Dienst der polnischsprachigen Seelsorge können Diözesan- wie Ordenspriester gleichermaßen berufen werden. Beide unterliegen denselben Bestimmungen für Auswahl, Ernennung und Entsendung. Wenn in diesen Richtlinien von Seelsorgern der polnischsprachigen Missionen die Rede ist, sind sowohl Diözesan- wie Ordenspriester gemeint.
- 12.
- Ein Priester, der als Seelsorger in einer Polnischsprachigen Katholischen Mission in Deutschland tätig werden will, muss von seinem Bischof oder Ordensoberen die Erlaubnis einholen. Der Ortsbischof bzw. Ordensobere trägt dafür Sorge, dass die Ausstellung des entsprechend der Regelungen der Polnischen Bischofskonferenz erforderlichen Ernennungsreskriptes veranlasst wird. Der Delegat legt dieses Dokument über den Nationaldirektor der Deutschen Bischofskonferenz zur Zustimmung vor und schlägt in Absprache mit dem Nationaldirektor den Priester dem Bischof der betreffenden Diözese vor.8#
- 13.
- Voraussetzungen für die Ernennung sind:
- angemessene Erfahrungen in der Seelsorge möglichst in beiden Ländern,
- besondere Fähigkeiten in geistlicher und intellektueller Hinsicht,
- gute Beherrschung der deutschen und der polnischen Sprache.
Vor Übernahme verantwortlicher pastoraler Tätigkeiten soll der Seelsorger zur Vertiefung seiner pastoralen Fähigkeiten und Sprachkenntnisse einen Vorbereitungsdienst in Deutschland absolvieren. Im Rahmen seiner Vorbereitung muss er sich mit den besonderen Verhältnissen und Erfordernissen seines Dienstes in Deutschland vertraut machen. - 14.
- Die Seelsorger für die polnischsprachigen Katholiken haben die Pflicht zur Teilnahme und – wo immer dies möglich und sinnvoll ist – zur aktiven Mitarbeit in den Seelsorgekonferenzen auf Dekanats- und Bistumsebene. Damit eröffnet sich die Möglichkeit einer gegenseitigen Bereicherung und zum besseren Verständnis.
- 15.
- Die Seelsorger der Polnischsprachigen Katholischen Missionen sind verpflichtet, an den vom Delegaten einmal im Jahr organisierten Exerzitien und Pastoraltagungen teilzunehmen. Diese dienen der geistlichen Erneuerung und der Koordination der Seelsorgearbeit.
- 16.
- 17.
- Jeder in Deutschland tätige polnische Geistliche bleibt in seiner Heimatdiözese oder in seinem Orden inkardiniert. Er genießt bei seiner Rückkehr alle Rechte, wie wenn er „dort seinen heiligen Dienst versehen hätte“.10# Im übrigen wird auf Teil III. Ziff. 8 u. 9 der Richtlinien von 1986 verwiesen. Es besteht in Deutschland für alle Seelsorger Sozialversicherungspflicht mit den daraus erwachsenden Rentenansprüchen.
- 18.
- Die polnischen Priester tragen den offiziellen Titel Pfarrer oder Kaplan.
Laien in den Polnischsprachigen Katholischen Missionen
- 19.
- Als „Teilnehmer am Amt Christi, des Priesters, Propheten und Königs“11# haben die Laien aktiven Anteil am Leben der Kirche. Sie verwirklichen „ihr vielfältiges Apostolat sowohl in der Kirche als auch in der Welt.“12# Sie unterstützen die Seelsorger bei der Verkündigung des Evangeliums auf die ihnen gemäße Weise und betätigen sich aktiv in den kirchlichen Grunddiensten Liturgie, Diakonie und Martyria. Aufgabe der Laien im Rahmen der polnischsprachigen Seelsorge könnte es ferner z.B. sein, zu jenen Polen Kontakte aufzunehmen, die – aus welchen Gründen auch immer – sich von der Kirche entfernt oder den Bezug zu ihr verloren haben. Sie können dabei helfen, Kontakte zu den Seelsorgern zu ermöglichen und Neuankömmlinge in das Leben der polnischen Seelsorgeeinrichtungen einzuführen. Durch Mitgliedschaft in Organisationen und Verbänden leisten die Laien einen wichtigen Dienst. Sie übernehmen auf diese Weise eine anspruchsvolle Rolle in der Kirche und auch in der Gesellschaft. Heute ist der spezifische Beitrag der Frauen im Leben der Gesellschaft selbstverständlich. So ist es von unschätzbarem Wert, dass sie auch „an den verschiedenen Bereichen des Apostolates der Kirche wachsenden Anteil nehmen“.13#
- 20.
- Beim Delegaten ist ein pastoraler Rat einzurichten, dem Priester wie Laien angehören können. Die polnischsprachigen Gemeinden sind gehalten, entsprechend der Würzburger Synode einen Pfarrgemeinderat einzurichten. Ebenso sollen die polnischsprachigen Gläubigen zu einer Mitwirkung in den Pfarrgemeinderäten der deutschen Ortsgemeinden (Pfarreien, Seelsorgeeinheiten, Dekanate) ermutigt werden, damit sich Priester und Laien mehr in das Leben der Ortskirche einbezogen fühlen.
Schlussbestimmungen [auf Abdruck wurde verzichtet]
#
3 ↑ Botschaft von Papst Johannes Paul II. zum 87. Welttag der Migranten vom 2.2.2001, Ziff. 5. Der in der Klammer ausgelassene Nebensatz lautet: „denn früher oder später soll sie ja in diese einfließen können“.
3 ↑ Botschaft von Papst Johannes Paul II. zum 87. Welttag der Migranten vom 2.2.2001, Ziff. 5. Der in der Klammer ausgelassene Nebensatz lautet: „denn früher oder später soll sie ja in diese einfließen können“.