Erzbistum Paderborn
.A. Verwaltungsverordnung vom 14. März 1986, Az A 12-45/22
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Übernahme von freien katholischen Schulen in die Trägerschaft des Erzbistums Paderborn
A. Verwaltungsverordnung vom 14. März 1986, Az A 12-45/22
B. Verwaltungsverordnung vom 5. Januar 1993, Az A 12-44/166
#A. Bevor die Verhandlungen hinsichtlich einer Übernahme der Schulträgerschaft durch das Erzbistum Paderborn aufgenommen werden, sind folgende Vorarbeiten durch die Hauptabteilung Schule und Erziehung in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Personal, der Hauptabteilung Finanzen und den Zentralabteilungen Bau- und Rechtsamt zu erledigen:
- Aufnahme des Zustandes der Schulgebäude in einem Protokoll
- Vorlage eines Grundbuch- und Katasterauszuges
- Vorlage einer Aufstellung der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen jeglicher Art durch den Schulträger
- Überprüfung aller Personalverträge der Schule auf Vereinbarkeit mit den entsprechenden Verträgen an den bistumseigenen Schulen.
B. Das Erzbistum Paderborn strebt die Übernahme von freien katholischen Schulen in seine Trägerschaft nicht an. Ortsnahen Trägern wird großes Gewicht beigemessen und Vorrang eingeräumt.
Wird ein Antrag auf Übernahme in die Trägerschaft des Erzbistums gestellt, so ist folgender Verfahrensweg maßgebend:
- Anträge auf Übernahme von Schulen sind aufgrund nachstehender Kriterien zu prüfen:
- Akzeptanz der kath. Schulen und Motivation zum Erhalt der Schule bei Eltern, Lehrern, Schülern und Ortsgeistlichen. Indiz für die Akzeptanz: Konstantes Anmeldeverhalten in den letzten 7 Jahren, Prognose lt. Schulentwicklungsplan, Schülerauswahl, konfessionelle Zusammensetzung der Schüler- und Lehrerschaft u.a.
- Leistungsfähigkeit der Schule. Sie könnte gewährleistet sein durch die Versorgung mit Ordenslehrkräften, durch eine ausreichende Versorgung mit kath. Laienlehrkräften, durch eine mögliche Kooperation verschiedener Schulformen bei demselben Träger, durch einen zufriedenstellenden Zustand des Gebäudes und der Einrichtung.
- Sicherheit des Schulstandortes. Ausschlaggebend hierfür sind zentrale Lage, regionale Bedeutung, Alternativen durch öffentliche Schulen, damit die kath. Schule Angebotsschule bleibt.
- Dichte des Angebotes. Kein flächendeckendes Angebot.
- Investitionen. Überschaubare Kosten im Bereich der Bausanierung, der Erneuerung bzw. Ergänzung von Einrichtungen.
- Lehrkräfte. Gewährleistung der Kirchlichkeit durch Möglichkeiten der Gewinnung geeigneter Lehrkräfte.
- Das Übernahmeverfahren wird im übrigen nach den im Erzbistum Paderborn üblichen Regeln durchgeführt (s. Verfügung des GV vom 14.03.1986) AZ: A 12-44/22.
- Voraussetzung zur Übernahme ist, dass die Bedingungen des jetzigen Ersatzschulfinanzierungsgesetzes Gültigkeit behalten.