Erzbistum Paderborn
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Kirchliche Anforderungen an die Religionslehrerbildung

Generaldekret der DBK vom 23. September 2010, rekognosziert am 22. März 2011

in: KA 154 (2011) 151-163, Nr. 68; Die deutschen Bischöfe 93, Bonn 2011

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Einleitung

[…] Die revidierten Kirchlichen Anforderungen sind im Unterschied zu den Anforderungen von 2003 ganz auf die Lehrerbildung fokussiert. Sie können aber modellhaft auch auf andere Kombinationsstudiengänge mit Katholischer Theologie/Religion als Haupt- oder Nebenfach angewandt werden. Dabei ist die Erfüllung der folgenden grundlegenden Kriterien unverzichtbar:
  • Gewährleistung einer Theologischen Grundlegung
  • Sicherung des Grundsatzes des aufbauenden Lernens
  • umfassende Einführung in die Theologie unter Angabe konkreter Studieninhalte
  • Konvergenz von Kompetenzen und Studieninhalten
  • Definition der Sprachanforderungen
Die vorliegenden Kirchlichen Anforderungen nehmen alle Phasen der Religionslehrerbildung – vom Studium über den Vorbereitungsdienst bis zur beruflichen Weiterbildung – in den Blick. Dieser Zielsetzung entsprechend werden eingangs auf der Grundlage der bischöflichen Erklärung Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen1# der Erwerb und die Entwicklung der beruflichen Handlungsfähigkeit als Ziel der Religionslehrerbildung benannt und in den verschiedenen Dimensionen sowie in allen Phasen beschrieben (Kapitel 1).
Die folgenden Ausführungen wenden sich dann noch einmal schwerpunktmäßig der für die Lehrerbildung besonders wichtigen ersten Phase der wissenschaftlichen Ausbildung zu (Kapitel 2-5). Sie betreffen hier vor allem die Studiengänge für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen. Der Studiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist in den Ländern hinsichtlich der fachlichen Anforderungen unterschiedlich gestaltet. Sofern länderspezifische Regelungen dem nicht entgegenstehen, gelten die Anforderungen an das Lehramt für die Sekundarstufe II/Gymnasium. Dabei sind jedoch die spezifischen Anforderungen an den Religionsunterricht in der Beruflichen Bildung und der Bezug zur Berufspädagogik zu berücksichtigen. Der Studiengang für das Lehramt an Sonder- bzw. Förderschulen besitzt eine eigene Form. Er soll in sinngemäßer Anwendung dieser Kirchlichen Anforderungen gestaltet werden.
Die vorliegenden Kirchlichen Anforderungen an die Religionslehrerbildung haben das Ziel, in allen Lehramtsstudiengängen mit Katholischer Theologie/Religion ein solides Studium zu gewährleisten, das fachspezifische Kompetenzen und grundlegende Fachkenntnisse vermittelt und zu einem eigenverantwortlichen Handeln in der Schule befähigt.
Im Studium sollen die notwendigen theologischen und religionspädagogischen Grundlagen der beruflichen Handlungsfähigkeit erworben werden. Hierzu entwickeln die Kirchlichen Anforderungen ein Fachprofil der Lehramtsstudiengänge in Katholischer Theologie/Religion (2. Kapitel). Es formuliert – in enger Anlehnung an die Ländergemeinsamen Anforderungen der Kultusministerkonferenz – ein fachspezifisches Kompetenzmodell und benennt in einem Katalog die grundlegenden Studieninhalte. Ferner wird aufgezeigt, wie die Studierenden in der Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten die fachspezifischen Kompetenzen erwerben können. Dabei wird deutlich, dass die Kompetenzorientierung nicht die Ziele und Inhalte des Studiums verändert, wohl jedoch einen hochschuldidaktischen Perspektivwechsel in der Studien- und Prüfungsorganisation und in der Konzipierung von Lehrveranstaltungen erfordert. Der Perspektivwechsel besteht darin, dass das Studium konsequent auf den Kompetenzerwerb der Studierenden hin ausgerichtet und entsprechend gestaltet wird.
Im Sinne des hochschuldidaktischen Perspektivwechsels werden im 3. Kapitel Hinweise zu Studienumfang, Studienaufbau, Modularisierung und Prüfungen gegeben. Zum inneren Studienaufbau gehören die notwendige „Theologische Grundlegung“ zu Beginn des Studiums und der Grundsatz des aufbauenden Lernens. Die Kompetenzorientierung des Studiums zeigt sich vor allem in der Konstruktion und der Abfolge der einzelnen Module, die – soweit sinnvoll und möglich – innerhalb der Theologie disziplinenübergreifend konzipiert werden sollen. Dadurch wird auch das Gespräch zwischen den Fächern und den Fächergruppen gefördert und den Studierenden die Einheit der Theologie verdeutlicht. Auch sollten die Chancen für interdisziplinäre Angebote mit benachbarten Fächern genutzt werden.
Es ist nachdrücklich hervorzuheben, dass bei der Konstruktion von Modulen auch Freiräume für selbstorganisiertes Lernen der Studierenden zu bewahren sind. Diese Phasen gehören notwendig zu einem Studium, weil sie den Horizont der Studierenden öffnen und ihre Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten fördern. Gleichzeitig bewahren sie das Studium vor einer nicht beabsichtigten „Verschulung“, ohne dass das Reformziel einer höheren Verbindlichkeit der Studienziele und -inhalte aufgegeben wird.
Die Kompetenzorientierung hat auch Konsequenzen für das Prüfungswesen. Grundsätzlich gilt, dass die Prüfungen sich auf den im Modul angestrebten Kompetenzerwerb beziehen. Es wird empfohlen, grundsätzlich nur Modulprüfungen durchzuführen, weil auf diese Weise der im Modul angezielte Kompetenzerwerb am besten überprüft werden kann und eine übermäßige Belastung der Studierenden durch eine zu große Zahl von Prüfungen vermieden wird.
Im 4. Kapitel werden die Sprachanforderungen – differenziert nach angestrebtem Lehramt – skizziert.
Religionslehrerinnen und Religionslehrer sollen nicht nur theologische Fachleute, sondern auch Zeugen des Glaubens in der Schule sein. Darum ist die Entwicklung einer tragfähigen und überzeugenden Spiritualität in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung unverzichtbar. Dies gilt auch für die Phase des Studiums, zumal die Katholische Theologie notwendig auf die Glaubens-, Gebetsund Nachfolgepraxis der Kirche bezogen ist. Neben einer entsprechenden Prägung der wissenschaftlichen Ausbildung kommt der spirituellen Begleitung der künftigen Religionslehrerinnen und Religionslehrer eine hohe Bedeutung zu. Deshalb haben die Diözesen Mentorate eingerichtet, die die Lehramtsstudierenden seelsorglich begleiten und ihnen Hilfen anbieten, die eigene Religiosität, ihr Verhältnis zur Kirche und ihre Berufsentscheidung zu klären. Diese spirituelle Begleitung, die im 5. Kapitel erläutert wird, ist ein integraler und verbindlicher Bestandteil der Religionslehrerbildung und trägt wesentlich zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit bei.
Die Kirchlichen Anforderungen sind von der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 23. September 2010 beschlossen und von der Kongregation für die Bischöfe mit Dekret vom 22. März 2011 rekognosziert worden (Prot. N. 834/84). Gemäß dem Statut der Deutschen Bischofskonferenz sind die Kirchlichen Anforderungen als Allgemeines Dekret promulgiert worden und am 1. Mai 2011 in Kraft getreten. So wurden sie in das kirchliche Hochschulrecht eingefügt und gehören zu den einschlägigen kirchlichen Vorschriften, die – auch konkordatsrechtlich – bei der Erstellung oder Veränderung von Studien- und Prüfungsordnungen sowie im Rahmen der Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahren als Rahmenvorgabe zugrunde zu legen sind.
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1. Berufliche Handlungsfähigkeit als Ziel der Religionslehrerbildung

Ziel der Lehrerbildung ist der Erwerb einer grundlegenden beruflichen Handlungsfähigkeit, die in der ersten (Hochschulstudium) und zweiten Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst/Referendariat) grundgelegt und in der berufsbegleitenden Fortbildung kontinuierlich erweitert und vertieft wird. Unter beruflicher Handlungsfähigkeit werden dabei die Fähigkeiten zusammengefasst, die Lehrerinnen und Lehrer benötigen, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und der jeweiligen Fächer umzusetzen. Entsprechend ist die berufliche Handlungsfähigkeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit Bezug auf den Bildungsauftrag des Religionsunterrichts zu bestimmen.
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Kompetenzorientierter Religionsunterricht

Im Fächerkanon der Schule erschließt der katholische Religionsunterricht den spezifischen Wirklichkeitszugang des christlichen Glaubens, wie ihn die katholische Kirche bezeugt. Das Spezifikum dieses Wirklichkeitszugangs, sein Wahrheitsanspruch und seine lebensorientierende Bedeutung kommen in diesem Fach zur Sprache.2#
Aufgaben und Ziele des katholischen Religionsunterrichts sind in den entsprechenden kirchlichen Verlautbarungen und den Lehrplänen der Länder dargelegt.3# Demnach wird der Religionsunterricht wie die anderen Unterrichtsfächer kompetenzorientiert erteilt. „Kompetenzen bezeichnen im katholischen Religionsunterricht die Fähigkeiten und die ihnen zugrunde liegenden Wissensbestände, die für ein verantwortliches Denken und Verhalten im Hinblick auf den christlichen Glauben, die eigene Religiosität und andere Religionen notwendig sind. Sie dienen gemeinsam dem Erwerb persönlicher religiöser Orientierungsfähigkeit.“4# Im Einzelnen werden folgende Kompetenzen im Religionsunterricht erworben:5#
  • Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit – religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben
  • Deutungsfähigkeit – religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten
  • Urteilsfähigkeit – in religiösen und moralischen Fragen begründet urteilen
  • Dialogfähigkeit – am religiösen Dialog argumentierend teilnehmen
  • Gestaltungsfähigkeit – religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden
Diese Kompetenzen erwerben die Schülerinnen und Schüler in Auseinandersetzung mit den zentralen Inhalten des katholischen Glaubens. Sie erwerben ein religiöses Grundwissen, das ihnen erlaubt, die biblischen und geschichtlichen Grundlagen, die innere Struktur und Logik und die lebensorientierende Bedeutung des katholischen Glaubens zu verstehen. Sie sollen das unterrichtliche Sprechen über den Glauben auf die Praxis der Kirche in Verkündigung, Liturgie und Diakonie beziehen können. Schließlich sollen sie den kirchlichen Glauben in Bezug zu den eigenen Erfahrungen und Überzeugungen, zum Wissen und zu den Denkweisen der anderen Unterrichtsfächer, zu den gegenwärtigen Fragen der Lebens- und Weltgestaltung und zu den Positionen anderer Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen setzen und die dazu notwendige Perspektivenübernahme vollziehen können.6# Der katholische Religionsunterricht orientiert sich somit in fachlicher und fachdidaktischer Hinsicht an jener Selbstreflexion des Glaubens, den die katholische Theologie leistet.
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Dimensionen der beruflichen Handlungsfähigkeit

Entsprechend den Aufgaben und Zielen des Religionsunterrichts besteht die berufliche Handlungsfähigkeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer vor allem darin, schulische Lehr- und Lernprozesse zu planen, zu organisieren und zu reflektieren, in denen die Schülerinnen und Schüler die genannten Kompetenzen erwerben können. Sie umfasst aber auch die Fähigkeit und Bereitschaft, das Fach mit seinem katholischen Profil und seinem spezifischen Bildungsauftrag in der Schule und nach außen hin zu vertreten sowie an der Entwicklung der Schule und der Schulkultur mitzuwirken. Die berufliche Handlungsfähigkeit von Religionslehrerinnen und Religionslehrern kann in folgende Teildimensionen entfaltet werden:
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer verfügen über Urteils- und Dialogfähigkeit in religiösen und moralischen Fragen.
    Sie können religiös bedeutsame Phänomene der Gegenwart wahrnehmen, theologisch deuten und beurteilen. Dazu verfügen sie über ein strukturiertes und methodisch reflektiertes Fachwissen über die biblischen Grundlagen des christlichen Glaubens, ihre Entfaltung in der kirchlichen Lehrtradition, über die vergangene und gegenwärtige Glaubenspraxis sowie über die theologischen Grundlagen der Ökumene und des interreligiösen Dialogs. Letzteres schließt konfessions- und religionskundliche Kenntnisse insbesondere über die wichtigsten Traditionen und gegenwärtigen Ausdrucksformen des Protestantismus, des Judentums und des Islam ein. Sie können die religiösen Aspekte der Gegenwartskultur wahrnehmen und theologisch beurteilen. Zudem können sie zentrale moralische Herausforderungen der Gegenwart moraltheologisch beurteilen.
    Sie kennen die kirchliche Morallehre sowie die wichtigsten moraltheologischen und moralphilosophischen Argumentationstypen, die sie theologisch bewerten und auf moralische Gegenwartsfragen anwenden können.
    Sie kennen das Spezifikum des religiösen Wirklichkeitszugangs gegenüber anderen Zugängen (Naturwissenschaft, Recht, Kunst usw.) und können die verschiedenen Zugänge erkenntnistheoretisch reflektiert aufeinander beziehen.
    Sie sind in Fragen von Religion und Glaube sprach- und auskunftsfähig gegenüber Schülern, Eltern und Kollegen und können sich im schulischen Kontext argumentativ und adressatenbezogen mit anderen religiösen oder säkularen Denk- und Lebensweisen auseinandersetzen. Dies schließt die Fähigkeit zur didaktischen Transformation und Elementarisierung von religiösen Inhalten ein.
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer verfügen über religionspädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten.
    Sie können ziel- und ergebnisorientierte religiöse Lehr- und Lernprozesse im Rahmen von Schule und Unterricht strukturieren. Sie können die religiösen Herkünfte, Einstellungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ermitteln, ihre individuellen Lernstände diagnostizieren und bei der Planung, Organisation und Reflexion des Unterrichts berücksichtigen. Sie können Lehr- und Lernprozesse in didaktischer, methodischer und medialer Hinsicht so gestalten, dass die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler gefördert wird. Sie können die curricularen Vorgaben mit Blick auf die konkrete Lerngruppe umsetzen und Schülerleistungen beurteilen. Dazu verfügen sie über das entsprechende entwicklungspsychologische, sozialisationstheoretische und religionssoziologische Fachwissen. Sie kennen die zentralen Fragestellungen, Erkenntnisse und Methoden der Religionspädagogik und können sich selbstständig mit neuen religionsdidaktischen Konzepten auseinandersetzen.
    Sie kennen die historischen, rechtlichen und bildungstheoretischen Voraussetzungen des Religionsunterrichts in der Schule und können den Bildungsauftrag des Faches gegenüber Schülern, Eltern, Kollegen und Schulleitungen argumentativ vertreten. Sie können auf der Grundlage staatlicher und kirchlicher Vorgaben an der Erarbeitung und Umsetzung von schulinternen Curricula und Evaluationsmaßnahmen mitwirken.
    Sie beteiligen sich an der Entwicklung der Schule und der Schulkultur und orientieren ihr erzieherisches Handeln an christlichen Werten. Sie unterstützen die Schulpastoral und nehmen an schulpastoralen Aktivitäten teil. Außerdem verfügen sie über die liturgischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung von Schulgottesdiensten.
  • Religionslehrerinnen und Religionslehrer bilden eine berufliche Identität und Spiritualität aus.
    Sie kennen die Erwartungen der Schüler, Eltern, Kollegen und der Schulleitung an ihr berufliches Handeln und können aufgrund ihrer theologisch-religionspädagogischen Kompetenz selbst- und verantwortungsbewusst mit diesen Erwartungen umgehen. Sie können auf der Grundlage religionspädagogischer Erkenntnisse und eigener Erfahrungen im Unterricht ihr berufliches Handeln reflektieren sowie durch gezielte Fortbildungen und durch kollegiale Beratung ihre theologisch-religionspädagogische Kompetenz erweitern.
    Sie können ihren persönlichen Glauben und ihre Glaubenspraxis in der Auseinandersetzung mit theologischen Einsichten weiterentwickeln und ihren eigenen Lebensweg im Lichte des Evangeliums deuten. Sie können die Bedeutung des eigenen Glaubens für ihre berufliche Tätigkeit erkennen und ihren Beruf als Vollzug ihres Glaubens verstehen. Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Erwartungen die Missio canonica vom Bischof verliehen wird, können sich mit diesen Erwartungen auseinandersetzen, sie annehmen und theologisch reflektiert mit dem Verhältnis von gelehrtem und gelebtem Glauben umgehen.
    Sie können aus der Binnenperspektive über den katholischen Glauben sprechen und in ein dialogisches Verhältnis zu Andersgläubigen und Nicht-Glaubenden treten.
    „Religionslehrerinnen und Religionslehrer stehen mit ihrer Person auch für den Glauben der Kirche ein. Sie sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein. Für viele Schülerinnen und Schüler sind sie die Kontaktpersonen zur Kirche. Religionslehrerinnen und Religionslehrer werden so zu Brückenbauern zwischen Kirche und Schule, (…).“7# Diese Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn sie an der Glaubens-, Gebets- und Nachfolgepraxis der Kirche teilnehmen.
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Erwerb und Weiterentwicklung beruflicher Handlungsfähigkeit

Religionslehrerinnen und Religionslehrer erwerben ihre berufliche Handlungsfähigkeit grundlegend im Hochschulstudium und im Vorbereitungsdienst und erweitern und vertiefen sie im Laufe ihres Berufslebens. In jeder Phase der Religionslehrerbildung wird die theologischreligionspädagogische Kompetenz in allen drei Dimensionen gefördert. Die drei Phasen sind eng miteinander verschränkt; jede Phase setzt jedoch besondere Schwerpunkte.
In der ersten Phase (Hochschulstudium) erwerben die Studierenden das erforderliche theologische Fachwissen sowie eine grundlegende theologische Urteils- und Dialogfähigkeit, indem sie sich mit dem Wissensstand, den Fragestellungen und Methoden der Katholischen Theologie in ihren Disziplinen und den affinen Wissenschaften vertraut machen. Sie eignen sich grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in Fachdidaktik und Religionspädagogik an. Außerdem machen sie unterrichtspraktische Erfahrungen und lernen das spätere Berufsfeld aus der Perspektive der Lehrenden kennen.
Zur ersten Phase gehört es ebenso, dass sich die Studierenden mit ihrer zukünftigen Berufsrolle auseinandersetzen und ihren persönlichen Glauben weiterentwickeln. Dabei werden sie durch die kirchlichen Mentorate unterstützt, die studienbegleitende Angebote zum Berufsbild und zur Spiritualität der Religionslehrerin und des Religionslehrers machen. Die Mentorate informieren über die Bedeutung der Missio canonica und betreuen Praktika, in denen die Studierenden unterschiedliche Felder kirchlichen Handelns näher kennen lernen können.
In der zweiten Phase (Vorbereitungsdienst) erwerben die Lehramtsanwärter vor allem unterrichtspraktische Fähigkeiten. Dazu gehören die didaktische Transformation von Unterrichtsinhalten, die kompetenzorientierte Planung, Gestaltung und Auswertung von Unterrichtsstunden und -reihen, die reflektierte Anwendung der Unterrichtsmethoden sowie die Beurteilung von Schülerleistungen. In dieser Phase eignen sie sich grundlegende berufliche Verhaltensdispositionen an und entwickeln ein realitätsgerechtes berufliches Selbstbild. Zudem erweitern sie ihre theologische Urteils- und Dialogfähigkeit im Gespräch mit Schülern, Lehrern und anderen Studienreferendaren.
In der dritten Phase (berufsbegleitende Fortbildung) überprüfen die Religionslehrerinnen und Religionslehrer ihre beruflichen Routinen und erweitern ihre beruflichen Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehört zum einen die Vertiefung der theologischen Urteils- und Dialogfähigkeit und der religionsdidaktischen Kompetenz. Zum anderen entwickeln sie sich in ihrer beruflichen Identität und Spiritualität weiter.
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2. Das Fachprofil der Lehramtsstudiengänge in Katholischer Theologie/Religion

Ziel der Lehramtsstudiengänge in Katholischer Theologie/Religion ist es, den Studierenden den von der Kirche bezeugten Glauben in wissenschaftlicher Reflexion zu erschließen und sie auf die künftige Berufspraxis vorzubereiten. Beide Ziele gehören innerlich zusammen. Die Katholische Theologie reflektiert in den vier Fächergruppen der biblischen, systematischen, historischen und praktischen Theologie den tradierten Glauben mit Bezug auf seine Grundlagen, die Denkweisen und Erkenntnisse der anderen Wissenschaften und die gegenwärtigen Herausforderungen in Kirche und Gesellschaft. Die Theologie ist in allen ihren Fächern auf die Kommunikation des Glaubens und damit auf Vermittlung hin angelegt. In der Religionspädagogik orientiert sie sich dabei auch an den Bildungswissenschaften und an der Schulpädagogik.
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Fachspezifische Kompetenzen

In ihren Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung hat die Kultusministerkonferenz mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz ein fachspezifisches Kompetenzprofil sowie die Studieninhalte für die Lehrämter an Grundschulen, der Sekundarstufen I und II bzw. für das Gymnasium festgelegt. Kompetenzen bezeichnen „die bei Individuen verfügbaren oder von ihnen erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“8#. Kompetenzen werden fachspezifisch formuliert, d.h., die im Lehramtsstudium der Katholischen Theologie/Religion erworbenen Kompetenzen beziehen sich auf Fragen der Glaubenskommunikation und die entsprechenden theologischen Lösungsangebote. Die im Studium erworbenen Kompetenzen bilden die Basis für deren Erweiterung und Vertiefung in der zweiten Ausbildungsphase und im späteren Berufsleben; sie bilden gemeinsam die berufliche Handlungsfähigkeit.
Als fachspezifisches Kompetenzprofil werden in den Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen die fachwissenschaftliche Kompetenz, die theologisch-didaktische Erschließungskompetenz, die Entwicklungskompetenz, die Rollen- bzw. Selbstreflexionskompetenz, die Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz, die Gestaltungskompetenz sowie die Dialog- und Diskurskompetenz benannt.9# Die folgenden Kompetenzbeschreibungen greifen dieses Kompetenzprofil auf und nehmen im Bereich der fachwissenschaftlichen Kompetenz einige Differenzierungen vor:
Die Studienabsolventinnen und -absolventen
  • verfügen über solide Kenntnisse der theologischen Grundlagen und können die Erkenntnisse der einzelnen theologischen Disziplinen (einschließlich ihrer verschiedenen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden) selbstständig rekonstruieren und miteinander verbinden (wissenschaftsmethodische Grundlagenkompetenz);
  • haben einen vertieften Einblick in die biblische Literatur und einen methodisch geübten sowie hermeneutisch reflektierten Zugang zu den geschichtlichen Traditionen des christlichen Glaubens (exegetisch-historische Kompetenz);
  • verfügen über eine differenzierte Argumentations- und Urteilsfähigkeit im Hinblick auf die Glaubens- und Lehrüberlieferungen der Kirche, ihre sittlichen Grundsätze und ihre gelebte Praxis (systematisch-theologische Argumentations- und Urteilskompetenz);
  • verfügen über konfessions- und religionskundliche Grundkenntnisse, kennen Grundlagen, Methoden und Ziele des ökumenischen und interreligiösen Dialogs und können ihr Wissen im Gespräch mit Vertretern anderer Konfessionen und Religionen anwenden (ökumenische und interreligiöse Dialog- und Diskurskompetenz);
  • können Religion und Glaube nicht nur aus der theologischen Binnenperspektive, sondern auch aus der Außenperspektive anderer Wissenschaften wahrnehmen und reflektieren und sind zu fachübergreifenden und fächerverbindenden Kooperationen in der Lage (interdisziplinäre Dialog- und Diskurskompetenz);
  • verfügen über anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen und sind in der Lage, theologische Inhalte schulform- und altersspezifisch für den Unterricht zu transformieren; sie verfügen über erste Erfahrungen theologischer Vermittlungsarbeit, die den schulischen Erfordernissen Rechnung trägt und aufbauendes Lernen ermöglicht (didaktische Erschließungskompetenz);
  • sind in der Lage, sich eigenständig mit neuen und veränderten theologischen Frage- und Problemfeldern sowie Sachgebieten vertraut zu machen und sie didaktisch auf den Unterricht hin zu transformieren (Entwicklungskompetenz);
  • verfügen über sozialisationstheoretische und entwicklungspsychologische Kenntnisse, die es ermöglichen, den Entwicklungsstand von Schülerinnen und Schülern differenziert einzuschätzen und Religionsunterricht so zu gestalten, dass die Relevanz seiner Inhalte für heute erkennbar wird (Wahrnehmungs- und Diagnosekompetenz);
  • sind in der Lage, mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit im bischöflichen Auftrag als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer den eigenen Glauben rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz).
Der Erwerb der fachwissenschaftlichen Kompetenzen trägt auch zur Entwicklung fachübergreifender Kompetenzen im Lehramtsstudium bei.
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Inhaltliche Anforderungen

Katholische Theologie ist wahrheitsverpflichtete Hermeneutik des christlichen Glaubens. Sie „konstituiert sich als Glaubenswissenschaft im Lichte eines methodischen Doppelprinzips: dem auditus fidei und dem intellectus fidei. Durch das erste gelangt sie in den Besitz der Offenbarungsinhalte, so wie sie in der Heiligen Überlieferung, in der Heiligen Schrift und im lebendigen Lehramt der Kirche fortschreitend ausgefaltet worden sind. Mit dem zweiten Prinzip will die Theologie den Anforderungen des Denkens durch die spekulative Reflexion entsprechen.“10# Deshalb muss „die Theologie [die sich dem Verständnis der Offenbarung in ihrer Wahrheit und Bedeutung verpflichtet weiß] in den unterschiedlichen Geschichtsepochen stets die Ansprüche der verschiedenen Kulturen aufnehmen, um dann in ihnen mit einer in sich stimmigen Begrifflichkeit den Glaubensinhalt zu vermitteln“.11# Theologie ist demzufolge eine forschende Wissenschaft. Theologisches Lernen ist forschendes Lernen, dessen Ziel es ist, in der interdisziplinären Auseinandersetzung mit den Zeichen und dem Wissen der Zeit die Wahrheit des christlichen Glaubens epochal je neu auszulegen und zu verantworten.
Es gehört zu den Zeichen der Zeit und zur Wahrheit des christlichen Glaubens, dass die Katholische Theologie eine besondere ökumenische Verantwortung trägt. Theologie, die im Rahmen der Handlungsbefähigung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern gelernt wird, muss dem ökumenischen Anliegen Rechnung tragen und es fördern. Ebenso muss sie sich der jüdischen Wurzeln des Glaubens an Jesus Christus bewusst sein. Weiterhin muss sich die Theologie gerade mit Blick auf die Zusammensetzung der Schülerschaft, aber auch um ihrer eigenen Wahrheitsfindung willen den Erfordernissen des Dialogs mit Andersgläubigen und Nichtglaubenden stellen.
Das je neue Vernehmen und Verstehen der Offenbarungsinhalte sowie der je neue reflexive Ausweis ihrer Wahrheit und Bedeutung vollziehen sich in verschiedenen theologischen Disziplinen, die ihre spezifischen Methoden ausgebildet haben. Sie sind in ihren jeweiligen Fragestellungen und Zugangsweisen aufeinander angewiesen, jedoch nicht aufeinander rückführbar. Eine Theologie ohne Exegese ist ebenso undenkbar wie eine Theologie ohne Dogmatik oder Liturgiewissenschaft. Schon um der inneren Einheit und Konsistenz der Theologie willen ist der theologisch-interdisziplinäre Dialog unverzichtbar.
Gewöhnlich werden die unterschiedlichen theologischen Disziplinen heute in vier Fächergruppen zusammengefasst. Diese Zusammenfassung hat sich bewährt. Man unterscheidet zwischen der Exegetischen, der Historischen, der Systematischen und Praktischen Fächergruppe.12#
Die exegetischen Fächer (Altes Testament, Neues Testament) machen mit der biblischen Überlieferung des Alten und Neuen Testaments vertraut, erschließen die geschichtliche Situation und Umwelt der biblischen Texte und üben einen theologisch verantworteten Umgang mit ihnen ein.
Das Studium der historischen Fächer (Alte Kirchengeschichte, Mittlere und Neuere Kirchengeschichte) macht mit der Geschichte der Kirche – und des Christentums insgesamt – vertraut und vermittelt die Fähigkeit zum kritischen Umgang mit den kirchengeschichtlichen Quellen und das Verständnis kirchen- und theologiegeschichtlicher Zusammenhänge.
Die systematischen Fächer (Philosophie, Fundamentaltheologie, Dogmatik, Moraltheologie, Christliche Gesellschaftslehre) bilden die philosophisch-theologische Urteils- und Argumentationsfähigkeit aufgrund der Kenntnis der biblischen Texte, der philosophisch-theologischen Tradition und der kirchlichen Glaubens- und Lehrüberlieferung aus.
Das Studium der praktischen Fächer (Pastoraltheologie, Religionspädagogik und Katechetik, Liturgiewissenschaft, Kirchenrecht) leitet zu einer Wahrnehmung und theoretischen Reflexion der vorfindbaren kirchlichen Praxis an und dient der Befähigung zum christlichen und kirchlichen Handeln sowie der Vermittlung entsprechender methodischer und didaktischer Kompetenzen. Wenn auch der Aspekt der Vermittlung eine durchlaufende Perspektive aller theologischen Fächer ist, bildet er in der Religionspädagogik mit der Fachdidaktik einen spezifischen Schwerpunkt. Deshalb sind Religionspädagogik und Fachdidaktik integraler Teil des theologischen Fächerkanons.
Das Studium der Katholischen Theologie/Religion soll so angelegt sein, dass die Studierenden den von der Kirche bezeugten christlichen Glauben in wissenschaftlicher Reflexion erschließen und sich auf die künftige Berufspraxis als Religionslehrer vorbereiten können. Das Studium muss darum die selbstständige Aneignung der notwendigen inhaltlichen, methodischen und religionspädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen. Dabei ergeben sich die Inhalte aus der Überlieferung der Kirche und der Deutung der „Zeichen der Zeit“ im Licht des Evangeliums. Sie sind auf die Anforderungen an die künftigen Religionslehrerinnen und -lehrer zu beziehen, wie sie insbesondere in den von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Kirchlichen Richtlinien für Bildungsstandards in den verschiedenen Schulstufen und in den mit kirchlicher Zustimmung erstellten Lehrplänen der Länder festgelegt sind.13# Diese Gesichtspunkte sind bestimmend für die Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen, die die Kultusministerkonferenz mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz für das Fach Katholische Theologie/Religion differenziert für das Studium für die Lehrämter in der Primarstufe, der Sekundarstufe I und des Gymnasiums bzw. der Sekundarstufe II festgelegt hat:14#
Grundschulbildung
Studieninhalte Studienbereich Katholische Religionslehre
  • Fachwissenschaftliche Grundlagen: Biblische Grundthemen (insbesondere Schöpfung, Vätererzählungen, Exodus, Psalmen, Jesus Christus, Paulus); Schwerpunkte der Kirchengeschichte; der Glaube der Kirche im Kontext moderner Herausforderungen (mit dem Schwerpunkt Apostolisches Glaubensbekenntnis); Ausdrucksformen des Glaubens (einschließlich Sakramentenlehre); Glaube und Leben; ökumenischer und interreligiöser Dialog
  • Fachdidaktische Grundlagen: Erziehungs- und Bildungsauftrag des Religionsunterrichts; religionspädagogische Konzepte für die Grundschule; Grundfragen religiöser Sozialisation und Entwicklung; exemplarische didaktische Elementarisierung religiöser Inhalte, Lernwege im Religionsunterricht und ihre Evaluierung; Beruf von Religionslehrerinnen und -lehrern einschließlich der spirituell-religiösen Dimension
Studium für Lehrämter der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
Studieninhalte Katholische Theologie/Religion
Studium für Lehrämter der Sekundarstufe I
erweitert im Studium für Lehrämter an Gymnasium/Sekundarstufe II
Theologische Grundlegung
  • Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt
  • Philosophische Grundfragen der Theologie
Bibelwissenschaften
  • Einleitung in die Schriften des AT und NT
  • Exegese AT
  • Exegese NT
  • Größerer Vertiefungsgrad der für
    Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
  • Biblische Hermeneutik
  • Vertiefte exegetische Auseinandersetzung mit zentralen Texten und Themen aus
    • AT: Pentateuch, den Büchern der Geschichte, der Weisheit und der Prophetie
    • NT: Evangelien, Apostelgeschichte und Briefe
Kirchengeschichte
  • Überblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit)
  • Vertiefte Behandlung einzelner Aspekte und zentrale Themen, insbesondere Konzilien von Nizäa bis Chalkedon, Reformation und katholische Reform, vatikanische Konzilien
  • Größerer Vertiefungsgrad der für
    Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
  • Exemplarische Schwerpunkte: z.B. Geschichte des Glaubensbekenntnisses, Verhältnis Staat – Kirche, Ämter und Dienste, Sozial- und Frömmigkeitsgeschichte, Orden und geistliche Gemeinschaften, Heilige, bedeutende Personen
Systematische Theologie
  • Fundamentaltheologie: Theologische Hermeneutik; Offenbarung – Überlieferung/Geschichte; Ökumene; Christentum und Weltreligionen – interreligiöser Dialog
  • Dogmatik: Gotteslehre und Christologie, Ekklesiologie, Grundzüge der Theologischen Anthropologie und der Sakramentenlehre
  • Moraltheologie: Grundfragen der allgemeinen Moraltheologie und spezielle ethische Fragen
  • Christliche Gesellschaftslehre: Grundlegung der Sozialethik
  • Größerer Vertiefungsgrad der für
    Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
  • Fundamentaltheologie: Glaube und Vernunft
  • Dogmatische Methodenlehre: Eschatologie, Schöpfungslehre
  • Moraltheologie: ethische Konfliktlösungsmodelle
  • Christliche Gesellschaftslehre: spezielle sozialethische Themen
Praktische Theologie und Fachdidaktik
  • Pastoraltheologie, Liturgiewissenschaft, Kirchenrecht: Handeln der Kirche in der Welt von heute, Formen gottesdienstlicher Feiern
  • Religionspädagogik, Fachdidaktik: Allgemeine Religionspädagogik, Theorien religiösen Lernens, Grundlagen und exemplarische Konkretisierung der Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts; Stellung und Selbstverständnis von Religionslehrern/-lehrerinnen
  • Größerer Vertiefungsgrad der für
    Sek. I genannten Inhaltsbereiche, dazu:
  • Rechtliche Strukturen der Kirche
  • Religion und Bildung, Schulseelsorge
  • Theologische Ästhetik
  • Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts der gymnasialen Oberstufe
  • Einführung in religionspädagogische Forschungsmethoden
Damit sind die Studieninhalte benannt, mit denen die Studierenden am Ende des Studiums vertraut sein und in denen sie nachprüfbar über die für den jeweiligen Studienabschluss notwendigen theologischen Fachkenntnisse verfügen sollen. Dabei müssen die genannten Studieninhalte in den Studienordnungen nicht eins zu eins abgebildet werden. Die Liste der Studieninhalte ist kein Studienplan. Auch ist die Gliederung der Studieninhalte in einzelne Bereiche nicht als Abgrenzung oder als Gliederung in einzelne Lehrveranstaltungen zu verstehen. Die Zuordnung von Inhalten zu Veranstaltungen ist vielmehr in Studienplänen zu treffen, wobei hier teilweise Differenzierungen nach Lehrämtern und Schulformen notwendig sind.15# Diese Aufgabe obliegt in erster Linie den katholisch-theologischen Fakultäten und Hochschuleinrichtungen. Die Anforderungen lassen Raum für örtliche Ergänzungen und Konkretisierungen, wobei – je nach den Gegebenheiten der Hochschule – auch die Chance zur interdisziplinären Zusammenarbeit genutzt werden kann. Welche Lehr- und Lernformen genutzt, in welchem Stundenumfang die jeweiligen Inhalte vermittelt und welche Inhalte dem Selbststudium überantwortet werden, bleibt den örtlichen Studien- und Prüfungsordnungen überlassen. Dabei ist auch die Frage der Studierbarkeit im Blick zu behalten.
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Kompetenzorientierung und Inhalte

Seit jeher ist das Studium der Katholischen Theologie auf Studienziele hin orientiert. So weist die Rahmenordnung für die Priesterbildung (1978/2003) für das Theologische Vollstudium nicht nur für die vier Bereiche der Theologie Zielbestimmungen aus, sondern nennt auch für jede der theologischen Disziplinen Studienziele, die mit Studien- und Prüfungsinhalten korrespondieren. In der herkömmlichen Organisation der Lehramtsstudiengänge Katholische Theologie/Religion wurde der Erwerb von methodisch reflektiertem und strukturiertem Wissen in den vier theologischen Fächergruppen mit dem Ziel verbunden, dieses Wissen in unterschiedlichen, vor allem berufsbezogenen Anwendungskontexten zu nutzen, weiterzuentwickeln und ggf. zu revidieren. Auch bislang bereits orientierte sich mithin die Aneignung der grundlegenden fachlichen Studieninhalte an Studienzielen.
In der Bildungspolitik und in der allgemeinen Hochschuldidaktik vollzieht sich seit den 1990er-Jahren eine Entwicklung, die Lehre von den Lernprozessen her zu verstehen und hieraus Konsequenzen für Lehrkonzeptionen und Lernformen zu ziehen. Das Leitprinzip der Studienorganisation ist der Kompetenzerwerb. Die Kultusministerkonferenz wie auch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen geben diese Kompetenzorientierung verbindlich vor.16# Dadurch ändert sich der didaktische Ansatz. Dies erfordert hochschuldidaktisch ein Umdenken bis hin zu einer Neuausrichtung der Prüfungen. Die Fachlichkeit des Studiums hingegen und seine Inhalte werden dadurch nicht in Frage gestellt.
Kompetenzen konkretisieren die eher allgemein formulierten Studienziele und fokussieren sie stärker als bislang auf die Erfordernisse des Berufsfeldes. Bezogen auf die Lehramtsstudiengänge in Katholischer Religion/Theologie bedeutet der Berufsfeldbezug, dass Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden sollen, die zur Planung, Durchführung und Auswertung von Religionsunterricht in einer bestimmten Schulstufe benötigt werden. Um guten Unterricht erteilen zu können und auch künftig in dem sich wandelnden Berufsfeld Schule theologisch urteils- und dialogfähig zu sein, müssen angehende Religionslehrerinnen und Religionslehrer die Grundlagen der Theologie beherrschen und mit der Systematik der theologischen Fächergruppen einschließlich ihrer Erkenntnis- und Arbeitsmethoden vertraut sein. Aus diesem Grund sind die Kompetenzen fachspezifisch formuliert. Mit ihrer Aneignung werden die Studierenden zu eigenständigem theologischem Denken befähigt.
Die Studierenden erwerben diese Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit theologischen Inhalten. Die Auswahl der Inhalte erfolgt, wie oben dargelegt, mit Blick auf das angestrebte Lehramt und unter Berücksichtigung des Studienumfangs nach Kriterien der Fachlichkeit und den Anforderungen des Berufsfeldes.
Kompetenzen verbinden Wissen mit Können zur Bewältigung komplexer Handlungssituationen. Der Erwerb von Kompetenzen ist deshalb auf den Aufbau einer theologischen Wissensstruktur angewiesen. Deren Aufbau bis hin zum fachlich angemessenen Handeln ist ein komplexer Lernprozess, der strukturierte Kenntnisse und die Fähigkeit zum eigenständigen methodischen Transfer bei den Studierenden voraussetzt, wie die folgende Grafik veranschaulicht:17#
Handlungsoperatoren
Erwartete Tätigkeiten
Ebene im Kompetenzerwerb
Kennen
Fakten, Begriffe, Gesetze, Methoden, Prinzipien wiedergeben
Strukturierte Kenntnisse
Verstehen
Informationen von einer Form in die andere übertragen, Sachverhalte klären, Entwicklungen prognostizieren
Anwenden
Wissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in neuen Situationen anwenden
Methodisch gesteuerte Wissenstransformation
Analysieren
Elemente, Strukturmerkmale und Zusammenhänge systematisch erschließen und darstellen
Synthetisieren
Informationen zusammenfügen und Zusammenhänge begründet herstellen
Beurteilen/Bewerten
Qualitative oder quantitative Urteile abgeben, konstruktive Kritik üben können
Standard gesteuertes Handeln
Kompetenzorientierte Lehre nimmt die Aufgabe ernst, den Studierenden inhaltliche Lernprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen anzubieten und sorgt von Anfang an dafür, dass die Ebene des Handelns präsent ist. Denn der skizzierte Aufbau der theologischen Wissensstruktur zielt von Beginn an auf berufliche Handlungsfähigkeit. Ein kompetenzorientiertes Studium geht somit notwendig über die Aneignung und Reproduktion von Kenntnissen hinaus und strebt höhere Ebenen der Wissenstransformation (Anwendung, Analyse, Synthese) bis zum Erwerb von Urteilsfähigkeit an.
Kompetenzen bilden ein Instrumentarium für eine modularisierte Studienorganisation, die sich an den überprüfbaren Kenntnissen und Fähigkeiten orientiert, die die Studierenden am Ende eines Moduls und schließlich des Studiums als Ganzen erworben haben sollen. Zu beachten ist, dass nicht jedes Modul auf der höchsten Ebene des Kompetenzerwerbs angesiedelt sein muss. Einzelne Module können auch auf der Ebene der Wissensbasis oder der Wissenstransformation abgeschlossen werden. Entscheidend für eine stimmige Kompetenzorientierung ist, dass in der Studienorganisation durch die Form der Modularisierung der angestrebte Kompetenzerwerb sichtbar wird. Dies geschieht nach dem Grundsatz des aufbauenden Lernens, mit dem die Schritte des Kompetenzerwerbs begründet und der Beitrag des einzelnen Moduls zum gesamten Studiengang ausgewiesen wird. Die Orientierung des Studiums an Kompetenzen verändert also primär nicht dessen Ziele und Inhalte; sie erfordert vielmehr einen hochschuldidaktischen Perspektivwechsel in der Studien- sowie der Prüfungsorganisation und in der Konzipierung von Lehrveranstaltungen. Beabsichtigt ist eine transparente Studienorganisation durch eine stärkere Finalisierung, d.h., die einzelnen Module sollen auf die zu erwerbenden Kompetenzen für alle Studierenden hin konzipiert werden (Outcome-Orientierung). Die fachspezifischen Kompetenzen müssen darum für die einzelnen Lehramtsstudiengänge jeweils näher bestimmt werden. Dies geschieht in den modular gestalteten Studienordnungen und in den zugehörigen Modulhandbüchern (s. Kapitel 3).
Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass die Learning-Outcomes in den Modulen und in den jeweiligen Studiengängen selbst so präzise formuliert werden, dass die konkrete Form der Auseinandersetzung der Studierenden mit dem Inhalt erkennbar wird. Die Formulierung sollte auch die Ebene im Kompetenzerwerb (s. Grafik) deutlich machen. Denn nur dann wird über die Learning-Outcomes eine Steuerung der Lehre und der Prüfung als synchrones Geschehen erreicht, da sich beide an der zu erwerbenden Handlungsstruktur orientieren können. So orientiert die Formulierung „Die Studierenden sind in der Lage, Gottesdienstformen im Hinblick auf das Liturgieverständnis des II. Vatikanischen Konzils und die Lebenswelt von Jugendlichen zu beurteilen“ stärker als eine Formulierung. „Die Studierenden erwerben liturgische Kompetenz“. Die Anforderungen an die Lehre und das Lernen sowie an den Prüfungsauftrag und die Prüfungsleistung sind bei der ersten Formulierung sehr viel transparenter.
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3. Studienumfang, Studienaufbau, Modularisierung, Prüfungen Studienumfang

Die Kultusministerkonferenz hat in Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl am 13. Dezember 2007 Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion beschlossen. Diese legen fest, dass für lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge in Katholischer Theologie/Religion neben den einschlägigen kirchlichen Vorschriften insbesondere die Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden. Struktur und Dauer des Studiums richten sich mithin nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz bzw. der Länder.
Als Regelstudienzeiten für die Bachelorstudiengänge legen die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz mindestens drei, höchstens vier Jahre und für die Masterstudiengänge mindestens ein und höchstens zwei Jahre fest, wobei die Gesamtregelstudienzeit bei konsekutivem Studienaufbau höchstens fünf Jahre betragen darf.18# Bei einer Regelstudienzeit von drei Jahren sind für den Bachelorabschluss in der Regel 180 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) nachzuweisen. Für den Masterabschluss sind unter Einbeziehung des vorangehenden Bachelorstudiums 240-300 Leistungspunkte (ECTS-Punkte) zu erbringen. Bei einer anderen Studienstruktur richtet sich die in Bachelor- oder Masterstudiengängen zu erwerbende Anzahl von Leistungspunkten nach den jeweiligen Vorgaben der Länder.
Die Kirchlichen Anforderungen haben das Ziel, in allen Studiengängen mit Beteiligung der Katholischen Theologie ein solides Studium zu gewährleisten, das den Erwerb der geforderten Kompetenzen einschließlich der notwendigen Fachkenntnisse ermöglicht und zu einem eigenverantwortlichen Handeln in der Schule befähigt. Hierzu ist ein bestimmter – nach angestrebtem Lehramt differenzierter – Umfang der theologischen Studien erforderlich. Er beträgt für den kombinierten Bachelor- und Masterstudiengang 50% der für das Studium der Fächer/Fachwissenschaften vorgesehenen ECTS-Punkte und, soweit vorgesehen, der Semesterwochenstunden. Bei anderen Studienangeboten (z.B. Erweiterungs- und Ergänzungsprüfungen) beträgt die Mindestanforderung 60 ECTS-Punkte. Diese Mindestzahl darf nur unterschritten werden, wenn der Erwerb der grundlegenden Kompetenzen und Inhalte auf andere Weise gesichert werden kann.
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Studienaufbau

Hinsichtlich des didaktischen Aufbaus des Studiums gilt der Grundsatz des aufbauenden Lernens. Die ersten Semester des Bachelorstudiengangs müssen eine „Theologische Grundlegung“ bieten. In der „Theologische Grundlegung“ sollen die Studierenden die grundlegenden Inhalte und Methoden der theologischen Fächer kennen lernen und eine reflektierte Vorstellung von der inneren Struktur und Einheit der Theologie als Glaubenswissenschaft in der Vielfalt ihrer Fächer entwickeln. Die Erweiterung der Kompetenzen in den folgenden Semestern des Bachelorstudiengangs erfolgt mit Bezug zu dieser „Theologischen Grundlegung“, so dass die Studierenden das erworbene Wissen in seiner Verknüpfung mit dem Ganzen der Theologie erkennen können und eine systematische Erweiterung der Kompetenzen möglich ist. In allen Phasen des Studiums ist mithin die Theologie in ihrer ganzen Breite präsent, auch wenn sie aus didaktischen Gründen in den einzelnen Fächern in exemplarischer Form vermittelt wird.
Der auf dem Bachelorstudiengang aufbauende Masterstudiengang soll – differenziert nach den angestrebten Lehrämtern – eine fachliche Vertiefung in allen Bereichen der Theologie bieten, den Erwerb der für den Religionsunterricht notwendigen weiteren Kompetenzen ermöglichen sowie Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Tätigkeit vermitteln.19#
Das gesamte Studium bedarf einer angemessenen didaktischen Ausrichtung. Für die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Schulpraktika sind Religionspädagogik und Fachdidaktik verantwortlich.
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Modularisierung

Nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz sind die lehramtsbezogenen Studiengänge zu modularisieren und mit Leistungspunkten (ECTS-Punkten) auszustatten.20# Module setzen sich aus unterschiedlichen Lehr- und Lernformen zusammen und erstrecken sich über unterschiedliche Zeiträume.
Für die Beschreibung der Module enthalten die einschlägigen Rahmenvorgaben der Kultusministerkonferenz die notwendigen Definitionen und Standards.21# Sie bieten ein Raster, das von den Inhalten und Qualifikationszielen der Module über die Lehrformen und Teilnahmevoraussetzungen bis zur Dauer der Module reicht. Im Übrigen gelten die jeweiligen Vorgaben der Länder und der Hochschulen. Bei der Erstellung einer kompetenzorientierten Studienordnung bzw. des entsprechenden Modulhandbuchs sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
  • In den Modulen werden die Stoffgebiete zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen Einheiten zusammengefasst. Die einzelnen Lehrveranstaltungen der Module beziehen sich thematisch aufeinander und ermöglichen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • auch über die Theologie hinaus. Die Module sind so zu gestalten, dass die in Kapitel 2 genannten Studieninhalte und Fachkompetenzen vermittelt werden. Die Beschreibung der Module weist den Beitrag der einzelnen Fächer nachprüfbar aus.
  • In der Abfolge der Module und in ihrer Beschreibung ist der im Kapitel 2 dargelegte Zusammenhang von Wissensaufbau und Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Ein Modul darf nicht in additive Bausteine zerfallen. Das Ziel des Moduls soll ausgewiesen werden.
  • Die Modulbeschreibungen legen dar, welche Learning-Outcomes auf welchen Ebenen des Kompetenzerwerbs (s. Grafik in Kap. 2) an welchen Inhalten, die unterschiedlichen theologischen Fächergruppen entnommen sein können, auf welchem Leistungsniveau erworben werden sollen. Da Leistungen auf den drei Ebenen qualitativ erheblich variieren können, müssen die unterschiedlichen Leistungsniveaus beschrieben werden. Zudem ist festzulegen, welches Niveau als Mindeststandard von allen Studierenden erreicht wird.
  • Die zu vergebende Arbeitszeit (workload) berücksichtigt die ganze Arbeitszeit, die Studierende für die Lernprozesse aufwenden müssen. Hier sind empirische Werte zu erheben, wofür die Studierenden wie lange brauchen. Denn nur so ist es auch wahrscheinlich, dass die Mehrzahl der Studierenden das angestrebte Learning-Outcome erreicht.
  • Bei der Studiengangsentwicklung ist zu berücksichtigen, dass der Kompetenzerwerb von den Fakultäten und Instituten sichergestellt wird. Das heißt aber nicht, dass die gesamte Lernzeit in der Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden verplant sein muss. Es sind vielmehr auch gezielt Lernphasen für freies und selbstorganisiertes Lernen der Studierenden einzurichten und mit ECTS-Punkten auszuweisen. Auch in den einzelnen Lehrveranstaltungen bleibt Zeit für die umfassenderen Bildungsprozesse der Studierenden, die nicht in kompetenzorientierten Lernprozessen aufgehen.
Die Module der verschiedenen theologischen Fakultäten und Einrichtungen sollen sich in Inhalt, Umfang und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. Hierzu soll das Studium nach der „Theologischen Grundlegung“ disziplinenübergreifend modularisiert werden. Im Einzelfall ist eine andere Modularisierung – etwa nach Bereichen der Theologie – möglich.
Die disziplinenübergreifende Modularisierung ermöglicht es den Katholisch-theologischen Fakultäten, die Ausbildung der Lehrer in Parallele zum Theologischen Vollstudium durchführen und Module des Theologischen Vollstudiums ganz oder in modifizierter Form in den Lehramtsstudiengängen zu übernehmen.22# Es muss jedoch gewährleistet sein, dass das Studienangebot für die Lehrämter insgesamt auf das schulische Berufsfeld und die Vermittlung ausgerichtet ist. Hierzu gehören auch Lehrveranstaltungen, die sich speziell an Studierende richten, die ein Lehramt anstreben.
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, hat „nach dem Grundsatz des Vertrauens in wissenschaftliche Leistungsfähigkeit“ der anderen theologischen Ausbildungsstätten zu erfolgen. Als zentrales Kriterium ist die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit zugrunde zu legen.23# Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Eine Einheitlichkeit und Einförmigkeit der Studienangebote der verschiedenen Fakultäten und Institute ist nicht angestrebt.
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Prüfungen

Die Kompetenzorientierung muss auch Konsequenzen für das Prüfungswesen haben. Grundsätzlich gilt, dass die in den Modulhandbüchern formulierten Learning-Outcomes auch auf der entsprechenden Ebene des Kompetenzerwerbs (vgl. Kap. 2) überprüft werden. So erfordert eine angestrebte Wissenstransformation eine Prüfung mit Transferaufgaben und kann nicht durch reproduktive Fragen zum Stoff abgeprüft werden.
Weil bei einem additiven, aus mehreren Teilleistungen bestehenden Modulabschluss die Finalisierung des Moduls nicht erkennbar ist und die Belastung der Studierenden erhöht wird, sollte grundsätzlich nicht mehr als eine Prüfung pro Modul erfolgen. Auch nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz ist auf Prüfungen unterhalb der Modulprüfung möglichst zu verzichten.24# Dabei setzt die Vergabe von Leistungspunkten nicht zwingend eine Prüfung, sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen zu definieren.
Ob eine Abschlussprüfung vorgesehen ist und welches Gewicht sie gegenüber den studienbegleitenden Prüfungen hat, regelt sich nach den Vorgaben der Länder.
Für die theologische Ausbildung trägt neben Staat und Hochschule auch die Kirche Verantwortung. Zudem werden die Absolventen auch im Auftrag der Kirche als Religionslehrer und Religionslehrerin tätig sein (Missio canonica). Es ist darum folgerichtig, dass sich die Kirche durch Präsenz eines Vertreters bei Prüfungen und Unterrichtsproben einen Eindruck von den Kompetenzen der Studierenden verschafft. Die Eckpunkte der Kultusministerkonferenz für die theologischen Studiengänge halten darum fest, dass das Recht der Kirchen, entsprechend den jeweils geltenden staatskirchenrechtlichen Vorschriften an Prüfungen und Unterrichtsproben teilzunehmen, unberührt bleibt.25# An den Hochschulen, an denen es keine Abschlussprüfung mehr gibt, eine kirchliche Beteiligung aber staatskirchenrechtlich vorgesehen ist, sind alternative Formen der Beteiligung – etwa die Teilnahme an Modulprüfungen – zu vereinbaren.
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4. Sprachanforderungen

Das Studium der Katholischen Religion/Theologie bzw. die Tätigkeit als Religionslehrerin oder -lehrer erfordert Kenntnisse in den Sprachen der biblischen und kirchlichen Tradition – d.h. Hebräisch, Griechisch und Latein. Dabei ist nach den angestrebten Lehrämtern zu differenzieren.
Die Studierenden für ein primarstufenbezogenes Lehramt sollen sich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule breit und wissenschaftlich reflektiert aneignen und dabei auch mit den fachwissenschaftlichen und -didaktischen Grundlagen des „Studienbereichs Katholische Religionslehre“ vertraut werden.26# Kenntnisse in den genannten Sprachen sind hierzu hilfreich und wünschenswert. Mit Blick auf die Anforderungen des Berufs und mit Rücksicht auf den Studienumfang gibt es jedoch für die Studierenden für das primarstufenbezogene Lehramt keine verbindlichen Sprachanforderungen.
Die Studierenden, die ein Lehramt der Sekundarstufen anstreben, müssen über Kenntnisse des Lateinischen als Sprache der Kirche verfügen. Lateinkenntnisse sind notwendig, um liturgische, lehramtliche, kirchenrechtliche und historische Texte verstehen und theologisch reflektieren zu können. Mit den Lateinkenntnissen sollen die Studierenden gleichzeitig über Grundkenntnisse antiker Kultur und Literatur verfügen. Die Studierenden müssen Latein so weit beherrschen, dass sie Texte mit Hilfe von Fachlexika und -grammatiken selbstständig übersetzen und vorhandene Übersetzungen begründet bewerten können. Diese Sprachkompetenz in Latein ist Studienvoraussetzung und zu Beginn des Studiums, spätestens aber zu Beginn des Masterstudiums – bei nicht konsekutiven Studiengängen am Ende des Grundstudiums – nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine universitätsinterne Prüfung oder durch Vorlage eines staatlichen Zeugnisses (Latinum) geführt werden. Im Einzelfall wird bei Bedarf ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet, wenn es für den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse in Latein verwandt wurde.27#
Das theologisch reflektierte Verständnis biblischer Texte erfordert Kenntnisse in hebräischer und griechischer Sprache. Hebräisch- und Griechischkenntnisse sind darüber hinaus auch in anderen theologischen Disziplinen hilfreich. Gefordert sind Grundkenntnisse, die dazu befähigen, exegetische Kommentare, Fachlexika und sonstige Fachliteratur zu konsultieren sowie andere Hilfsmittel wie Konkordanzen, Wörterbücher und computergestützte Bibelprogramme nutzen zu können. Ferner müssen sie Einblick in die Sprach- und Denkkategorien biblischer Texte sowie Kenntnisse über Gattungen außerbiblischer Literatur besitzen. Diese Kompetenzen sind zu Beginn des Masterstudiums (z. B. im Rahmen von Modulprüfungen) nachzuweisen.
Die Sprachkompetenzen sind in geeigneten theologischen Lehrveranstaltungen zur Anwendung zu bringen und einzuüben. Möglich sind auch fächerübergreifende Module insbesondere mit den Altphilologien und der Judaistik, die sowohl der theologischen Vertiefung als auch dem Spracherwerb dienen.
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5. Spiritualität und berufliche Identität

Die berufliche Identität und Spiritualität der Religionslehrerinnen und Religionslehrer wird im Studium grundgelegt und in der zweiten Ausbildungsphase sowie im späteren Berufsleben weiterentwickelt. Unter Spiritualität werden die Pflege und Gestaltung der persönlichen Gottes- und Kirchenbeziehung verstanden. Berufsbezogene Spiritualität meint entsprechend, dass die berufliche Tätigkeit als Teil der Gottes- und Kirchenbeziehung verstanden und verwirklicht wird. Die Entwicklung der persönlichen Spiritualität vollzieht sich in Korrespondenz zum Evangelium und zur kirchlichen Tradition. Die Kirche ist gleichsam die Kommunikationsbasis für das Glaubensleben der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.28#
In der Religionslehrerbildung tritt die Entwicklung der eigenen Spiritualität nicht als ein Drittes neben den Erwerb theologischer und religionsdidaktischer Kompetenzen. „Vielmehr kommt es darauf an, theologisches Fragen und religionspädagogisches Handeln als Vollzug des eigenen Glaubens zu verstehen.“29# Zur beruflichen Identität der Religionslehrerinnen und Religionslehrer gehört neben den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen besonders die Fähigkeit, ein persönliches Zeugnis zu geben.
Persönliche Glaubwürdigkeit und Authentizität in der Berufsrolle und im persönlichen Leben gehören zusammen und sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal gelingender Kommunikation im Religionsunterricht und im Schulleben. Bei Religionslehrkräften sollen Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Gesellschaft wissen können, „woran sie sind. Auf solche Transparenz haben sie einen Anspruch. Erst in der Begegnung mit einer Person, die sich entschieden hat und eine Glaubensposition für sich verbindlich gemacht hat, erfährt der Schüler, dass religiöse Fragen den Menschen vor die Entscheidung stellen. Ein Lehrer ohne eigene Glaubensposition würde den Schülern nicht das gewähren, was er in diesem Bereich schuldet.“30# Religionslehrerinnen und Religionslehrer stehen auch mit ihrer Person für den Glauben der Kirche ein und „sind gesandt, Zeugen des Glaubens in der Schule zu sein“.31#
Religionslehrerinnen und Religionslehrer erteilen den Religionsunterricht auch im Auftrag der Kirche. Zu ihrer beruflichen Identität gehört es daher, dass sie in einem besonderen Verhältnis zur Kirche stehen und für diese einer Schülerschaft gegenüber einstehen, die der Kirche nicht selten eher distanziert gegenübersteht. Dieses besondere Verhältnis zur Kirche findet seinen kirchenrechtlichen Ausdruck in der bischöflichen Unterrichtserlaubnis (Missio canonica).32# Die Erteilung der Missio ist an die Zusage der Religionslehrerinnen und Religionslehrer gebunden, in der Gestaltung des Unterrichts und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten. Umgekehrt können die Religionslehrerinnen und Religionslehrer die Verleihung der Missio als persönliche Vertrauenserklärung des Bischofs und als Zusage der weiteren Begleitung verstehen.33#
Die Entwicklung der Spiritualität hat ihren Ort zum einen im Studium der Katholischen Religion/Theologie. Hier erwerben die Studierenden die Fähigkeit, mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit im bischöflichen Auftrag als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer den eigenen Glauben rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und Welt im Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen (Rollen- und Selbstreflexionskompetenz). Es ist daher Aufgabe der theologischen Fakultäten und Institute, den Studierenden in allen Fächern der Theologie die spirituelle Dimension transparent zu machen.
Zum anderen haben die Diözesen Mentorate eingerichtet, die die Lehramtsstudierenden seelsorglich begleiten und ihnen Hilfen anbieten, die eigene Religiosität, ihr Verhältnis zur Kirche und ihre Berufsentscheidung zu klären. Neben der intellektuellen Auseinandersetzung ermöglichen die Angebote der Mentorate den Studierenden, die Grundvollzüge des kirchlichen Lebens in Liturgie, Diakonie und Verkündigung näher kennen zu lernen und an ihnen reflektiert teilzunehmen. Das Angebot umfasst Kirchenpraktika ebenso wie Exerzitien, Informationsveranstaltungen und seelsorgliche Gespräche, liturgische Feiern, Gebets- und Bibelkreise sowie sozialdiakonisches Engagement. Mit diesem Angebot tragen die Mentorate zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden bei. Sie ergänzen das Studium der Katholischen Religion/Theologie, unterstützen den Erwerb der fachlichen Kompetenzen und bereiten die Studierenden auf ihre spätere Berufsrolle vor. Sie sind deshalb integraler und verbindlicher Bestandteil der Religionslehrerbildung.

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1 ↑ Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 80), Bonn 2005.
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2 ↑ Vgl. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, a.a.O., 7.
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3 ↑ Neben der in Anm. 4 genannten Erklärung sind der Beschluss der Würzburger Synode: Der Religionsunterricht in der Schule (1974) und die bischöfliche Erklärung: Die bildende Kraft des Religionsunterrichts. Zur Konfessionalität des katholischen Religionsunterrichts, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 56), Bonn 1996 zu nennen.
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4 ↑ Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in der Grundschule/Primarstufe, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 85), Bonn 2006, 17. Vgl. a. Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards für den katholischen Religionsunterricht in den Jahrgangsstufe 5-10/Sekundarstufe I (Mittlerer Schulabschluss), hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 78), Bonn 2004, 13.
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5 ↑ Vgl. zum Folgenden Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Katholische Religionslehre der Kultusministerkonferenz vom 1.12.1989 i.d.F. vom 16.11.2006, 7 f. Dieses Kompetenzmodell gilt mit leichten Abwandlungen auch für den Religionsunterricht in der Primar- und Sekundarstufe I.
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6 ↑ Vgl. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, a.a.O., 29.
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7 ↑ Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, a.a.O., 34.
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8 ↑ Vgl. Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise, hrsg. v. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bonn 2003, 72.
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9 ↑ Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 16.9.2010, 42 f. und 50.
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10 ↑ Enzyklika Fides et ratio von Papst Johannes Paul II. an die Bischöfe der katholischen Kirche über das Verhältnis von Glaube und Vernunft, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 135), Bonn 1998, Nr. 65.
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11 ↑ Ebd., Nr. 92.
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12 ↑ Die Bezeichnung der Fächer folgt im Wesentlichen der Rahmenordnung für die Priesterbildung, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 73), Bonn 2003, 59-72.
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13 ↑ Vgl. Anm. [15] und [16].
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14 ↑ Vgl. [Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 16.9.2010].
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15 ↑ Vgl. auch Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 16.9.2010, 4.
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16 ↑ Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i.d.F. vom 16.9.2010. Rundschreiben Nr. 6 der Kongregation für das Katholische Bildungswesen vom 30.3.2009 (www.katholische-theologie.info).
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17 ↑ Nach Reis/Ruschin, Zur Vereinbarkeit von Prüfungssystem und Kompetenzorientierung. Teil 1: Prüfungsformat und Prüfungsformen, in: Personal- und Organisationsentwicklung 2 (2008), Heft 1+2, 17-21.
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18 ↑ Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 4.2.2010, 2 f.
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19 ↑ Ein Promotionsvorhaben in der Katholischen Theologie stellt gegenüber dem Lehramtsstudium ergänzende Studien- und Prüfungsanforderungen. Die einschlägigen Bestimmungen des Akkommodationsdekretes zur Apostolischen Konstitution Sapientia christiana Nr. 18 lauten: „Niemand darf zum Doktorat in Theologie zugelassen werden, bevor er nicht ein Abschlussexamen in allen theologischen Pflichtfächern (vgl. Ordinationes Art. 51) abgelegt hat, das den Anforderungen der Bestimmungen der ‚Rahmenordnung für die Priesterbildung‘ der Deutschen Bischofskonferenz entspricht, sofern sich nicht das Doktorexamen (Examen rigorosum) auf alle theologischen Pflichtfächer erstreckt. Ferner wird gefordert, dass der Bewerber nach Abschluss der sich über die ganze Theologie erstreckenden allgemeinen Ausbildung Lehrveranstaltungen besucht hat, die der Spezialisierung dienen.“
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20 ↑ Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, der Kultusministerkonferenz vom 2.6.2005, Nr. 2.
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21 ↑ Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen der Kultusministerkonferenz, Anlage zu Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 4.2.2010.
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22 ↑ Im Theologischen Vollstudium sind gemäß den Kirchlichen Anforderungen an die Modularisierung des Studiums der Katholischen Theologie (Theologisches Vollstudium) im Rahmen des Bologna-Prozesses der Deutschen Bischofskonferenz vom 8.3.2006 folgende disziplinübergreifende Module vorgesehen: Theologische Grundlegung – Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt; Mensch und Schöpfung; Gotteslehre; Jesus Christus und die Gottesherrschaft; Wege christlichen Denkens und Lebens; Die Kirche als Mysterium und als Volk Gottes; Dimensionen und Vollzüge des Glaubens; Christliches Handeln in der Verantwortung für die Welt; Christwerden in heutiger Kultur und Gesellschaft; Das Christentum in seinem Verhältnis zum Judentum und zu anderen Religionen; Schwerpunktstudium/Berufsorientierung.
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23 ↑ Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen, vgl. Anm. 23. Vgl. hierzu auch die Handreichung für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beim modularisierten Theologischen Vollstudium der Katholischen Theologie des Katholisch-Theologischen Fakultätentages vom 2.2.2010 (www.katholische-theologie.info).
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24 ↑ Dies gilt auch nach den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen der Kultusministerkonferenz, vgl. Anm. … [34].
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25 ↑ Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007, Nr. 5.
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26 ↑ Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.9.2010, 48-50.
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27 ↑ Vgl. Regelungen der Kultusministerkonferenz zum Erwerb von für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnissen, die nicht Gegenstand des Fachstudiums sind, vom 8.7.1996/14.3.1997.
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28 ↑ Vgl. Beschluss der Würzburger Synode Der Religionsunterricht in der Schule (1974), Nr. 2.8.4.
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29 ↑ Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Die deutschen Bischöfe 80), Bonn 2005, 36.
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30 ↑ Der Religionsunterricht in der Schule, a. a. O., 2.8.2.
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32 ↑ Vgl. can. 805 CIC 1983.
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33 ↑ Vgl. Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, a.a.O., 35.