Erzbistum Paderborn
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Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden
Empfehlung der DBK vom 22. Januar 2007
in: Die deutschen Bischöfe, Heft 87, Bonn 2007
#Vorwort
Seit der Erklärung der Deutschen Bischöfe „Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden“ im Jahre 1997 ist eine zunehmende Zahl von theologisch ausgebildeten Laien mit der Wahrnehmung von Aufgaben der geistlichen (Verbands-)Leitung in Jugendverbänden beauftragt worden. Im Rückblick auf die letzten Jahre kann festgestellt werden, dass sich dieser Modus bewährt und positiv auf die kirchliche Identität wie die spirituelle Kultur der katholischen Jugendverbände ausgewirkt hat. Daher soll auch in Zukunft an dieser Praxis festgehalten werden.
Die in der Erklärung „Geistliche Leitung in den katholischen Jugendverbänden“ vorgelegten Regelungen hatten eine Gültigkeit von fünf Jahren, die 2003 um weitere zwei Jahre verlängert wurde. Die Erfahrungen in der Praxis legen eine Präzisierung in Terminologie und Aufgabenbeschreibung nahe. Aufgrund ihrer spezifischen Struktur ist die geistliche Leitung im katholischen Jugendverband einerseits in die demokratisch gewählte Verbandsleitung eingebunden, zugleich kommt durch sie andererseits das kirchliche Amt in der geistlichen Leitung im Jugendverband zur Geltung. Diese doppelte Aufgabe, an der Verbandsleitung mitzuwirken und das kirchliche Amt präsent zu machen, wird hier mit der Bezeichnung „Geistliche Verbandsleitung in katholischen Jugendverbänden“ ausgedrückt.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat die vorliegenden Grund- und Leitlinien verabschiedet in der Hoffnung, dass sie für das geistliche Leben in unseren Jugendverbänden und für ihre Verantwortungsträger Orientierung bieten und Zukunft eröffnen.
#1. Die Mission der Kirche und die katholischen Jugendverbände
Die Kirche sieht ihre jugendpastorale Mission darin, „Räume und Lernfelder zu schaffen (…), in denen junge Menschen, junge Christen Leben zu erfahren, zu verstehen und zu gestalten lernen.“1#
Mit ihrer Jugendpastoral und Jugendarbeit will sie einen spezifischen Beitrag zu einer förderlichen Kultur des Aufwachsens in unserer Gesellschaft leisten.
Die Erfahrungen der Weltjugendtage, besonders in Deutschland 2005, und deren Nachwirkungen fordern die Kirche neu heraus, junge Menschen für eine missionarische Kirche zu begeistern, zumal viele sich neu dafür ansprechen lassen. „Zukunftsoffene Kirche wollen wir sein, reich an Verheißungen für die nachwachsenden Generationen. Nicht um gespielte Jugendlichkeit geht es, sie macht sich im Grunde lächerlich, sondern um jene echte Jugendlichkeit, die aus dem Quell der Ewigkeit kommt, die immer neu ist, die davon kommt, dass Christus durchleuchtet in seiner Kirche und so uns Licht gibt, um weiterzugehen“, so Papst Benedikt XVI. am Schluss des Weltjugendtages in seiner Ansprache an die Bischöfe2#.
Die katholischen Jugendverbände spielen in den vielfältigen jugendpastoralen Bemühungen der Kirche eine besondere Rolle. Sie sind ein wichtiger Ort für kirchliche Sozialisation und religiöse Bildung von Kindern und Jugendlichen und haben darüber hinaus eine hohe Funktion für soziale Kontakte, für Bildung, Beratung, Partizipation und Interessenvertretung Jugendlicher in Kirche, Politik und Gesellschaft. Die Jugendverbände nehmen auf spezifische – für die Kirche unverzichtbare – Art und Weise an der pastoralen Sendung der Kirche teil. Die Schritte der Evangelisierung nach Papst Paul VI. (Evangelii nuntiandi 1975) sind eine gute Leitlinie ihrer Arbeit, besonders nachdem die deutschen Bischöfe in dem Schreiben „Zeit zur Aussaat – Missionarisch Kirche sein“3# diese Schritte ins Heute unserer derzeitigen Herausforderungen übersetzt haben. Immer wieder betonen die Jugendverbände, dass sie sowohl durch explizit spirituelle Erfahrungsmöglichkeiten als auch durch ihr gesamtes pädagogisches, soziales und politisches Engagement Glaube und Kirche für Kinder und Jugendliche erlebbar machen.
Die geistliche Verbandsleitung steht dafür ein, dass diese kirchliche und pastorale Identität der Jugendverbandsarbeit entwickelt und in einem guten Zusammenspiel zwischen Priestern und Laien in konkreten Formen realisiert wird.
#2. Wesen und Aufgabe geistlicher Verbandsleitung in Jugendverbänden
„Am Anfang des Christseins steht nicht ein ethischer Entschluss oder eine große Idee, sondern die Begegnung mit einem Ereignis, mit einer Person, die unserem Leben einen neuen Horizont und damit seine entscheidende Richtung gibt“.4# Nicht die eigene Leistung, sondern die Gnade und Liebe Gottes zu uns ist der erste und grundlegende Akt, aus dem wir Christen leben dürfen und leben können. Dies gilt nicht nur für den Einzelnen, sondern für die Kirche als ganzer, deren Leben und Wirken nichts anderes sein will als die „Antwort auf das Geschenk des Geliebtseins, mit dem Gott uns entgegengeht“ (DC 1).
Die Kirche ist die Gemeinschaft derer, die gerufen sind, Gottes Liebe in dieser Welt widerzuspiegeln. Um diesen Auftrag zu erfüllen, braucht sie die geistliche Leitung, die vor allem ihre fundamentale Beziehung zu Jesus Christus zur Geltung bringt und ihr entsprechend die vielfältigen Gaben der Einzelnen zur Einheit zusammenführt. Auch die katholischen Jugendverbände als Teil der Kirche sind auf einen Dienst der geistlichen Leitung angewiesen, die wir geistliche Verbandsleitung nennen. Diese setzt eine persönliche Beziehung zu Jesus Christus voraus und wird in Einheit mit dem Bischof und der ganzen Kirche wahrgenommen. Sie lässt sich in vierfacher Weise entfalten.
#2.1 Die kerygmatische Dimension
Der Kirche ist es von Gott anvertraut, die Botschaft von dem in Jesus Christus endgültig für alle gekommenen Heil an die jeweils kommende Generation weiterzugeben. Diese Botschaft ist eine Botschaft von der lebendigen Liebe Gottes zu uns Menschen und von der in Christus eröffneten Gemeinschaft mit Gott. Diese Communio des christlichen Glaubens, Liebens und Hoffens gilt es in Tat und Wort zu bezeugen. Wenn die personale Zuwendung Gottes zu uns den Kern der Frohen Botschaft darstellt, dann muss diese aber auch die Form der Verkündigung prägen. Das personale Zeugnis, d.i. die Verkündigung dieser Botschaft durch die „Selbstkundgabe“ der Christen, wird so zum Dreh- und Angelpunkt der Vermittlung des Lebens- und Liebesangebotes Gottes an die je kommende Generation. Dieses Zeugnis realisiert sich sowohl dort, wo man einfach die Liebe reden lässt (vgl. DC 31c), als auch dort, wo Glaube und Hoffnung ausdrücklich zur Sprache gebracht werden (vgl. 1 Petr 3,5).
Der geistlichen Verbandsleitung kommt die Aufgabe zu, die Mitglieder des Jugendverbandes zu diesem Zeugnis des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe (1 Kor 13) zu befähigen. Ihre besondere Aufgabe ist es, die Verbindung und wechselseitige Durchdringung von Glaube und Leben aufzuzeigen und in ihrem eigenen Leben zu bezeugen. Sie trägt wesentlich zur spirituellen Formung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei, damit diese selbst „personales Angebot“ für Jugendliche sein können und so die Botschaft Jesu den jungen Menschen in glaubwürdigen Personen begegnet. Sie versammelt die Verbandsmitglieder um das Evangelium, sie vermittelt Glaubenswissen und hilft dabei, den eigenen Weg der Nachfolge Jesu zu entdecken.
#2.2 Die liturgische Dimension
Für die christliche und kirchliche Identität ist es konstitutiv, nicht aus sich selbst, sondern von Gott und seiner Gnade her zu leben. Daher versammeln sich Christen und Christinnen im Namen Jesu, um Gott zu danken und seiner großen Taten für das Heil aller Menschen zu gedenken. Sie feiern die Gegenwart des Herrn, der ihren Glauben stärkt und sie in seiner Liebe eint. In der Vielfalt gottesdienstlicher Versammlungen feiern die Christen „nicht ihre Taten, sondern sein Erbarmen. Sie sind überzeugt, dass Gott in Jesus Christus das Entscheidende getan hat“5#. Christlicher Gottesdienst ist daher zunächst der Dienst Gottes selbst an seiner Kirche, damit sie leben kann und einen Raum zum Atmen hat. Erst dann kann der Gottesdienst auch zu unserem Dienst Gott gegenüber werden – zu einem Dienst der Dankbarkeit und der Danksagung, zur Eucharistie. Sie ist die Mitte unseres Glaubens und Kristallisation des kirchlichen Lebens.
Die geistliche Verbandsleitung trägt dafür Sorge, dass die Mitglieder eines Jugendverbandes sich regelmäßig um den lebendigen Herrn der Kirche versammeln. Sie wirkt darum verantwortlich dabei mit, eine spirituelle und liturgische Kultur der verbandlichen Zusammenkünfte auszuprägen: Sie achtet auf Gebetszeiten und steht dafür ein, dass die Eucharistiefeier vor allem am Sonntag ihren gebührenden Platz im Leben des Verbandes hat. Sie regt Jugendliche zur Suche nach adäquaten Ausdrucksformen ihres Glaubens (Musik, Lieder, Sprache, Gesten …) an. Sie schafft so auf vielfältige Weise Raum, dass Gottesdienste und besonders die Feier der Eucharistie den Jugendlichen im Verband „Höhepunkt“ und „Quelle“ ihres Glaubens und ihres Handelns werden (vgl. Sacrosanctum Concilium, Nr. 10).
#2.3 Die diakonische Dimension
„Caritas im umfassenden Sinne meint die Liebe Gottes zu den Menschen und ihre Antwort, nämlich die Liebe zu Gott und zugleich die Liebe zum anderen Menschen, zum Nächsten.“6# Ohne diese Voraussetzung, von Gottes unerschöpflicher und bedingungsloser Liebe umfangen zu sein, würde das Engagement von Christinnen und Christen ihrer zentralen Begründung und ihres entscheidenden Profils beraubt. Aus der Verbindung mit Christus – „durch Menschen, in denen er durchscheint; durch sein Wort, in den Sakramenten, besonders in der Eucharistie“ (DC 17) – schöpfen Christen jene Liebe, die sie in die Lage versetzt, nicht nur etwas zu geben, sondern sich selbst. „Die praktische Aktion bleibt zu wenig, wenn in ihr nicht die Liebe zum Menschen selbst spürbar wird, die sich von der Begegnung mit Christus nährt“ (DC 34).
Der geistlichen Verbandsleitung kommt es zu, das diakonische und sozialpolitische Engagement der Mitglieder des Verbandes von diesem grundlegenden Bezugspunkt her zu orientieren und zu inspirieren. Geistliche Verbandsleitung bedeutet dann einerseits darauf zu verweisen, dass verbandliches Engagement immer mehr ist als nur bloße Aktion, sondern immer auch Zeugnis von der Liebe Gottes, „der besonders dann gegenwärtig wird, wenn nichts als Liebe getan wird“ (DC 31c). Geistliche Verbandsleitung bedeutet andererseits aber auch die Ermutigung und Befähigung junger Menschen, mit der Kirche und als Kirche dafür zu arbeiten, dass sich die Liebe Gottes in der Welt ausbreitet und Jugendliche zu „Baumeistern einer Zivilisation der Liebe und Gerechtigkeit“ (Papst Johannes Paul II.) werden.
#2.4 Die gemeinschaftliche Dimension
Kirche ist die Gemeinschaft mit Gott, die uns durch Christus im Heiligen Geist erschlossen ist, und nicht nur die Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Diese Gemeinschaft wird immer wieder erneuert und verlebendigt in der Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie. Zugleich ist diese Gemeinschaft „eine Vereinigung mit allen anderen, denen er sich schenkt. Ich kann Christus nicht allein für mich haben, ich kann ihm zugehören nur in der Gemeinschaft mit allen, die die Seinigen geworden sind oder werden sollen. Die Kommunion zieht mich aus mir heraus zu ihm hin und damit zugleich in die Einheit mit allen Christen“ (DC 14).
Kirchliche Jugendverbände, die zur vereinigungsrechtlichen Struktur von Kirche gehören, haben hier im Dienst an jungen Menschen eine wichtige Funktion für die Erfahrung von christlicher Gemeinschaft und für die Einbettung in die kirchliche Communio. Sie wollen ein Ort sein, „wo menschliches Miteinander mit all seinen Aufgaben und Bedingungen erfahren werden kann – und darum zuletzt auch Kirche und Gemeinde mit all ihren Aufgaben und Voraussetzungen.“7#
Eine hervorragende Aufgabe der geistlichen Verbandsleitung ist es, gemeinsam mit den leitenden Mitgliedern des Verbandes für die kirchliche Identität des Jugendverbandes zu sorgen und die Erfahrung christlicher Gemeinschaft zu ermöglichen. Das bedeutet dann auch, inmitten unvermeidbarer Spannungen daran zu erinnern und durch die Feier der Liturgie erfahrbar werden zu lassen, dass die uns zur Aufgabe gestellte Einheit nicht einfach mit Methoden herzustellen ist, sondern im Tiefsten dort wächst, wo man ‚in Christus’ eins wird.
Geistliche Verbandsleitung bedeutet ebenso die Mitverantwortung für eine Kultur des wertschätzenden und aufmerksamen Umgangs miteinander, in der junge Menschen ihre Begabungen entdecken und ihre Persönlichkeit entwickeln können. Geistliche Verbandsleitung drängt schließlich immer wieder auf den missionarischen Auftrag des Jugendverbandes, um nicht ein abgeschlossener Kreis zu bleiben, sondern nach außen für die Menschen und die Welt wirksam zu werden.
#3. Ausübung geistlicher Verbandsleitung in Jugendverbänden
Alle Gläubigen sind durch Taufe und Firmung gerufen, auf die ihnen in Jesus Christus entgegenkommende Liebe Gottes ihre persönliche Antwort zu geben und sie anderen zu bezeugen: in einer gläubigen Praxis, in einem lebendigen Umgang mit der Heiligen Schrift und in der würdigen Feier der Sakramente. Dementsprechend tragen auch in einem Jugendverband alle eine gemeinsame Verantwortung für die geistliche Ausrichtung des Verbandes und für die Weitergabe des Glaubens. Solche gläubige Verwirklichung der kirchlichen Sendung ist der Vollzug des gemeinsamen Priestertums aller Getauften und bereitet auch bei anderen den Boden des Glaubens.
Innerhalb der gemeinsamen Verantwortung kommt der geistlichen Verbandsleitung im Jugendverband eine spezifische Rolle zu. Sie gewährleistet, dass der Jugendverband als Teil der Kirche in seinem Leben und Handeln stets auf die vorausgehende Zuwendung Gottes in Jesus Christus verwiesen bleibt.
Für diese grundlegende Beziehung zu Jesus Christus als dem Herrn der Kirche und für die Verbindung zur Gemeinschaft der Kirche als Ganzer bürgt das priesterliche Amt, das in der sakramentalen Weihe verliehen wird und für das Leben und Wirken der Kirche konstitutiv ist. Es konkretisiert auf repräsentative und verbindliche (eben „amtliche“) Weise die allen Gläubigen gemeinsame Sendung, die zuvorkommende Liebe Gottes zu bezeugen. Gemeinsames Priestertum und besonderes Priestertum sind, wenn auch unterschieden, darin einander zugeordnet (vgl. Lumen Gentium, Nr. 10).
An diesem amtlichen Dienst können Laien aufgrund des gemeinsamen Priestertums und durch kirchliche Beauftragung mitwirken.8# Die Deutsche Bischofskonferenz hat deshalb in den vergangenen Jahren theologisch wie geistlich befähigte Frauen und Männer mit der Ausübung der geistlichen Verbandsleitung beauftragt. Die guten Erfahrungen damit ermutigen uns, diese Praxis auch in Zukunft beizubehalten.
Die verschiedenen Personen – Priester, Diakone und Laien – erfüllen die Aufgabe der geistlichen Verbandsleitung in Zuordnung zueinander entsprechend ihrer Stellung in der Kirche und den Erfordernissen der Situation. Bei aller Gemeinsamkeit in der Ausübung der geistlichen Verbandsleitung bleiben Unterschiede, die sich aufgrund des sakramentalen Amtes ergeben. Darüber hinaus gibt es Unterschiede aufgrund persönlicher Begabungen, Kompetenzen und Glaubenserfahrungen, welche die Einzelnen mitbringen. Darum ist es notwendig, dass Priester, Diakone und Laien das Zusammenwirken miteinander suchen – gegebenenfalls auch über den Jugendverband hinaus mit den Pfarrgemeinden, um etwa die Feier der Eucharistie zu ermöglichen – und sich gerade so gegenseitig ergänzen und inspirieren.
Nur so dienen sie dem „Aufbau des Leibes Christi“, wie der Epheserbrief sagt: „So sollen wir alle zur Einheit im Glauben und in der Erkenntnis des Sohnes Gottes gelangen, damit wir zum vollkommenen Menschen werden und Christus in seiner vollendeten Gestalt darstellen“ (Eph 4,12b.13).
#4. Regelungen für die Ausübung der geistlichen Verbandsleitung in Jugendverbänden
#4.1 Voraussetzungen
Wer für die den Jugendverbandszielen entsprechende Verwirklichung der kirchlichen Grunddienste sorgen soll, geht seinen persönlichen Glaubensweg in der Gemeinschaft der Kirche und beachtet die Weisungen des kirchlichen Amtes. Neben der persönlichen Eignung erfordert die Ausübung der geistlichen Verbandsleitung eine theologische, spirituelle und ekklesiale Kompetenz.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen in der Regel bereits im kirchlichen Dienst stehen, sich dort bewährt haben und für ein zeitlich begrenztes Wahlamt freigestellt werden können.
#4.2 Vorschlag, Zulassung und Beauftragung
Auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz werden die Kandidaten und Kandidatinnen für die geistliche Verbandsleitung auf Vorschlag der Jugendverbände und nach Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz zur Wahl zugelassen und nach erfolgter Wahl durch die Gremien des Jugendverbandes vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz als geistlicher Verbandsleiter bzw. geistliche Verbandsleiterin beauftragt. Die Entscheidungen werden vom Vorsitzenden der Jugendkommission (XII) vorbereitet.
#4.3 Strukturen der Verantwortung
Wer als geistlicher Verbandsleiter bzw. als geistliche Verbandsleiterin beauftragt worden ist, verantwortet sich bezüglich der geistlichen Verbandsleitung gegenüber dem Vorsitzenden der Jugendkommission (XII) und ist den verbandlichen Gremien rechenschaftspflichtig.
Auf Bundesebene schaffen die Leitung der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) und der Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Auftrag des Jugendbischofs geeignete Kommunikationsstrukturen für den pastoralen Austausch. Dazu laden sie regelmäßig zu Treffen mit den geistlichen Verbandsleitungen ein.
#5. Aufgaben der Bischöfe
Die Bischöfe sind gebeten, auf der Grundlage dieser Regelung entsprechende Konkretisierungen für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich zu erarbeiten.
Ihnen obliegt die Sorge für eine angemessene Begleitung und Schulung der Personen, die mit der geistlichen Verbandsleitung beauftragt sind, sowie die Fürsorgepflicht hinsichtlich einer weiteren Beschäftigung im kirchlichen Dienst.
#6. Gültigkeitsdauer
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz.
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6 ↑ Die deutschen Bischöfe, Caritas als Lebensvollzug der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft (23.09.1999), Nr. 3.3.3 (S. 12).
6 ↑ Die deutschen Bischöfe, Caritas als Lebensvollzug der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft (23.09.1999), Nr. 3.3.3 (S. 12).
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8 ↑ Außer dem „Apostolat, das schlechthin alle Christgläubigen angeht, können die Laien darüber hinaus in verschiedener Weise zu unmittelbarerer Mitarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie berufen werden, nach Art jener Männer und Frauen, die den Apostel Paulus in der Verkündigung des Evangeliums unterstützen und sich sehr im Herrn mühten (vgl. Phil 4,3 Röm 16,3 ff.). Außerdem haben sie die Befähigung dazu, von der Hierarchie zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen zu werden, die geistlichen Zielen dienen.“ (Lumen Gentium, Nr. 33; vgl. Apostolicam actuositatem, Nr. 24).
Johannes Paul II., Apost. Schreiben Christifideles laici: „Wenn es zum Wohl der Kirche nützlich oder notwendig ist, können die Hirten entsprechend den Normen des Universalrechts den Laien bestimmte Aufgaben anvertrauen, die zwar mit ihrem eigenen Hirtenamt verbunden sind, aber den Charakter der Weihe nicht voraussetzen“ (Nr. 23). Vgl. auch Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, 15.08.1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 129), S. 7f; S. 10-16.
8 ↑ Außer dem „Apostolat, das schlechthin alle Christgläubigen angeht, können die Laien darüber hinaus in verschiedener Weise zu unmittelbarerer Mitarbeit mit dem Apostolat der Hierarchie berufen werden, nach Art jener Männer und Frauen, die den Apostel Paulus in der Verkündigung des Evangeliums unterstützen und sich sehr im Herrn mühten (vgl. Phil 4,3 Röm 16,3 ff.). Außerdem haben sie die Befähigung dazu, von der Hierarchie zu gewissen kirchlichen Ämtern herangezogen zu werden, die geistlichen Zielen dienen.“ (Lumen Gentium, Nr. 33; vgl. Apostolicam actuositatem, Nr. 24).
Johannes Paul II., Apost. Schreiben Christifideles laici: „Wenn es zum Wohl der Kirche nützlich oder notwendig ist, können die Hirten entsprechend den Normen des Universalrechts den Laien bestimmte Aufgaben anvertrauen, die zwar mit ihrem eigenen Hirtenamt verbunden sind, aber den Charakter der Weihe nicht voraussetzen“ (Nr. 23). Vgl. auch Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, 15.08.1997 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 129), S. 7f; S. 10-16.