Erzbistum Paderborn
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Weltmission. Grundlagen

Diözesangesetz vom 19. Oktober 2000

in: KA 143 (2000) 207, Nr. 136

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  1. Aufgrund der gewandelten Verhältnisse wird Ziffer 6 des IX. Kapitels („Hilfe für Diaspora und Weltmission“) der Beschlüsse der Diözesansynode von 1948 wie folgt neu gefasst:
    Als katholische Christen, als Gemeinde und als Diözese sind wir eingebunden in die Weltkirche. Zugleich ist einem jeden die Pflicht auferlegt, zur Entfaltung und zum Wachstum des Glaubens beizutragen (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche „Ad gentes“ vom 7.12.1965, Nr. 36) und einander weltweit in gegenseitiger Verantwortung vor Gott zu unterstützen.
    Um die geistliche und materielle Solidarität mit den Kirchen in allen Erdteilen zu fördern, soll in jeder Gemeinde das Internationale Katholische Missionswerk missio e.V. durch Predigt und Katechese bekannt gemacht und verbreitet werden. Ebenso sollen die anderen katholischen Initiativen zugunsten der Weltkirche durch Gebet und Tat unterstützt werden.
  2. Ziffer 6 des IX. Kapitels der Beschlüsse der Diözesansynode von 1948 in der bisherigen Fassung wird aufgehoben.
  3. Die vorstehende Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn in Kraft.