Erzbistum Paderborn
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Finanzielle Förderung von Exerzitien und Einkehrtagen
Verwaltungsverordnung
in: KA 125 (1982) 19, Nr. 13; zuletzt geändert am 27. August 2018,
in: KA 161 (2018) 211, Nr. 111
I. Klärung des Begriffs
- Unter die Bezeichnung „Exerzitien“ fallen hier drei- und mehrtägige Ignatianische Exerzitien oder geistliche Übungen in anderer Spiritualität nach ähnlichem Modell, die als Einzel- oder Gemeinschaftsexerzitien durchgeführt werden können;
- Unter die Bezeichnung „Einkehrtage“ fallen hier Tage geistlicher Besinnung, die wenigstens eine Übernachtung einschließen und in der Regel in einem dafür geeigneten Haus außerhalb der Gemeinde stattfinden.
- Unter die Bezeichnung „Exerzitien“ und „Einkehrtage“ gemäß den Ziffern 1. Und 2. fallen auch ortsungebundene Exerzitien und Einkehrtage (Wanderexerzitien, Pilgerwege o.ä.), sofern eine durchgehende, qualifizierte geistliche Begleitung/Leitung garantiert ist und das Programm
- tägliche Impulse zum persönlichen Beten oder zu Gebetszeiten,
- tägliches Begleitgespräch oder entsprechenden (Glaubens-)Austausch in der Gruppe und
- Schweigeexerzitien
als wesentliche Elemente der Exerzitien oder Einkehrtage ausweist.
II. Zuschussbedingungen
- Zuschüsse werden grundsätzlich nur gewährt für Exerzitien, Einkehrtage und Tage geistlicher Besinnung, die im Exerzitienplan der Erzdiözese veröffentlicht sind.
- Zuschüsse für Exerzitien, Einkehrtage und Tage geistlicher Besinnung von geschlossenen Gruppen, die nicht im Exerzitienplan veröffentlicht werden, sowie für Exerzitien und Einkehrtage, die von einzelnen Gemeinden getragen und veranstaltet werden, können nur gewährt werden, wenn aufgrund einer Voranmeldung für die betreffende Veranstaltung ein Zuschuss in Aussicht gestellt wurde. Bei der Voranmeldung müssen Leiter, Thema, Ort und Zeit des Kurses angegeben werden.
- In der Regel werden nur solche Kurse bezuschusst, die in Tagungshäusern innerhalb der Erzdiözese Paderborn stattfinden.
- Einzelteilnehmer aus der Erzdiözese Paderborn, die an Exerzitien, Einkehrtagen und Tagen geistlicher Besinnung in anderen Diözesen teilnehmen, können ebenfalls, nach Absprache mit dem Exerzitienreferat, eine Beihilfe erhalten.
- Nicht gefördert werden können Kurse, die anderweitig bezuschusst werden; desgleichen Kurse, die Freizeit- oder Reisecharakter haben bzw. dem Charakter von Exerzitien (Geistlichen Übungen) nicht entsprechen sowie Exerzitienkurse im Ausland.
- Eine Bezuschussung aus Mitteln der Erwachsenenbildung oder des Katechesefonds und aus Mitteln der Exerzitienförderung schließt sich gegenseitig aus.
III. Art der Zuschüsse
- Den Exerzitienhäusern in der Erzdiözese Paderborn kann zu den entstehenden Kosten ein Zuschuss je Tag und Teilnehmer von 14,00 € gewährt werden. Von diesen 14,00 € sind 8,00 € an die Teilnehmer aus der Erzdiözese Paderborn weiterzuleiten; 6,00 € verbleiben dem Träger für entstehende Kosten.
- Für Jugendliche (16-21 Jahren) kann ein weiterer Zuschuss bis zu 2,50 € pro Person und Tag gewährt werden.
- Einzelteilnehmern aus der Erzdiözese Paderborn, die an Exerzitien in anderen Diözesen teilnehmen, kann ein Zuschuss von 10,50 € gewährt werden. Von diesen 10,50 € sind 8,00 € an die Teilnehmer aus der Erzdiözese Paderborn weiterzuleiten; 2,50 € verblieben dem Träger für entstehende Kosten
- Fahrtkosten und sonstige Sachaufwendungen werden nicht bezuschusst.
- Bei Familien-Exerzitien mit Kindern wird für die erwachsenen Teilnehmer der o.g. Tageszuschuss gewährt. Zuschüsse für Kinder werden in Höhe von 7,00 € pro Tag gewährt.
IV. Abrechnung der Kurse
Dem Verwendungsnachweis sind Teilnehmerlisten, Originalbelege und ein kurzer Bericht beizufügen. Die Exerzitienhäuser fügen weiterhin bei eigenen Kursen die Kursausschreibung mit allen wichtigen Angaben wie Thema, Referent, Teilnehmerbeitrag usw. bei.