Erzbistum Paderborn
.

Ordnung für die Konferenz der Seelsorge in den Gefängnissen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige (UfA)

Verwaltungsverordnung vom 8. Mai 2023

in: KA 166 (2023) 76, Nr. 64

####

1. Konferenz der Gefängnisseelsorge

Im Erzbistum Paderborn besteht eine Konferenz der Seelsorge in den Gefängnissen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige (UfA).
#

2. Aufgabe

Die Konferenz der Seelsorge in den Gefängnissen und Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige (UfA) im Erzbistum Paderborn hat die Aufgabe, die Anliegen der Seelsorge in diesen Einrichtungen auf Diözesanebene zu vernetzen und weiterzuentwickeln. Es sollen Themen aus den Einrichtungen eingebracht, beraten und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.
#

3. Mitglieder

Zur Konferenz gehören die vom Ortsordinarius beauftragten hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger in den Justizvollzugsanstalten und UfA im Erzbistum Paderborn und der oder die Diözesanbeauftragte für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und UfA.
Die Leitung der Abteilung Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen des Bereiches Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates nimmt beratend an der Konferenz teil.
#

4. Jahrestreffen

Die Konferenz tagt auf Einladung des oder der Diözesanbeauftragten bis zu zweimal jährlich.
#

5. Vorstand

5.1
Die Konferenz hat einen Vorstand. Diesem gehören an:
  1. der oder die Diözesanbeauftragte für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten und UfA als Vorsitzender oder Vorsitzende,
  2. zwei Sprecher oder Sprecherinnen, die von den Mitgliedern der Konferenz aus ihren Reihen jeweils für drei Jahre in einer Konferenz gewählt werden.
  3. Die Leitung der Abteilung Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen des Bereiches Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariates nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstands teil.
5.2
Im Falle einer Vakanz oder längerer Abwesenheit der oder des Diözesanbeauftragten nimmt die Leitung der Abteilung Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen die Aufgabe der Leitung stellvertretend im Einvernehmen mit den gewählten Sprechern oder Sprecherinnen wahr.
5.3
Der Vorstand trifft sich mindestens zweimal jährlich und aus wichtigem aktuellem Anlass. Der oder die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein.
#

6. Aufgaben des Vorstandes

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
  • die Vorbereitung und Leitung der Jahrestreffen sowie weiterer gemeinsamer thematischer und spiritueller Veranstaltungen (vgl. Ziffer 4.),
  • die Mitwirkung bei der Aktualisierung des Stellenplans für die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten und UfA,
  • das Einbringen von Themen und Anliegen der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten und UfA, auch im Bereich der Nachwuchsförderung (mögliche Hospitationen und Praktika, regelmäßige Kontakte zu Studierenden und Studientage in der Berufseinführung),
  • die Teilnahme an zentralen Veranstaltungen des Bereiches Pastorale Dienste,
  • die Mitwirkung bei der Profilierung der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten und UfA im Erzbistum Paderborn und im Land Nordrhein-Westfalen.
#

7. Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.
Zugleich tritt die Ordnung für die Konferenz der Gefängnisseelsorge im Erzbistum Paderborn vom 13. Oktober 2014 außer Kraft.