Erzbistum Paderborn
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Kirchliche Grundsätze für Unterricht und Erziehung in den Katholischen Bekenntnisschulen im Land Nordrhein-Westfalen
Diözesangesetz
in: Schulinformationen Paderborn, Heft 1/2014, 15-16
#Grundsätze
In Bekenntnisschulen werden die geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie die staatlichen Richtlinien und Lehrpläne angewendet. Die Festlegung der spezifischen Grundsätze hinsichtlich Unterricht und Erziehung obliegt bei Katholischen Bekenntnisgrundschulen der Katholischen Kirche.1#
- Der Kirche ist es ein wichtiges Anliegen, sich für das Recht und die Verpflichtung der Eltern einzusetzen, ihre Kinder zu erziehen. Deshalb müssen Eltern in der Wahl der Schule für ihre Kinder wirklich frei sein. Dem Staat und der Kirche kommt mit Blick auf das primäre Erziehungsrecht der Eltern nur eine subsidiäre Funktion zu. Eltern müssen entscheiden können, an welche Schule sie einen Teil ihrer Erziehungsverantwortung übertragen wollen.
- Die Würde und Freiheit des Menschen ist im Evangelium in einzigartiger Weise grundgelegt. Das Bemühen, diesen Zusammenhang immer wieder erfahrbar zu machen, wird im Profil einer Katholischen Bekenntnisgrundschule erkennbar.
- Der Ausgangspunkt und zugleich das oberste Ziel des katholischen Engagements im Bereich von Erziehung und Unterricht ist die Entfaltung des von Gott um seiner selbst willen geschaffenen Menschen in seinen persönlichen menschlichen Anlagen. Unterricht und Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen richten sich an den ganzen Menschen, damit er oder sie gerüstet ist, das Leben in seiner Fülle zu leben.
- Jedes Kind ist von Gott, seinem Schöpfer und Vater, vorbehaltlos angenommen. Katholische Bekenntnisgrundschulen sind ein Ort, an dem Kinder diese Erfahrung machen können, auch und gerade dann, wenn sie ihre Lebenswelt anders erleben müssen.
- Als Abbild des dreifaltigen Gottes, der in sich selbst Gemeinschaft ist, ist auch der Mensch nur in Gemeinschaft er selbst. Deshalb ist Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen immer auch Erziehung zur Gemeinschaft in Vielfalt. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Merkmale Katholischer Bekenntnisgrundschulen.
Merkmale
#Erziehung und Schulleben
Die Erziehung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen macht die christlichen Werte von der Würde der Person, von der Geschöpflichkeit des Menschen und von einem Leben in Gemeinschaft im schulischen Alltag erlebbar und erlernbar. Sie werden erfahrbar im erzieherischen Handeln aller Beteiligten. Dadurch erhalten die Kinder die Gelegenheit, über den Religionsunterricht hinaus mit dem gelebten Glauben in Berührung zu kommen. Zum Profil einer Katholischen Bekenntnisgrundschule gehören dementsprechend schulpastorale Elemente sowie liturgische Angebote.
Das Schulleben einer Katholischen Bekenntnisgrundschule integriert Elemente des christlichen Kirchenjahres. Bei der Gestaltung werden die Kinder ihrem Alter gemäß beteiligt.
Bei der Gestaltung des Schullebens und im Sinne der Erziehungspartnerschaft arbeitet die Katholische Bekenntnisgrundschule eng mit den Eltern zusammen.
#Unterricht
Der Unterricht an Katholischen Bekenntnisgrundschulen entspricht den fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erziehungswissenschaftlichen Standards. Darüber hinaus verfolgt der katholische Bildungsauftrag die Idee, Glaube und Kultur sowie Glaube und Leben miteinander so weit wie möglich in Verbindung zu bringen. Deshalb sensibilisiert der Unterricht für christliche Sinn- und Wertfragen und öffnet den Horizont für die Frage nach Gott. An Katholischen Bekenntnisgrundschulen herrscht eine Kultur des wertschätzenden Dialoges vor, die zu Selbstständigkeit im eigenen Denken führt und Entscheidungen in Freiheit ermöglicht. Die Bildung an Katholischen Bekenntnisgrundschulen bereitet auf die Übernahme von Verantwortung in Kirche und Gesellschaft vor.
#Religionsunterricht
An Katholischen Bekenntnisgrundschulen wird Katholischer Religionsunterricht erteilt. Aus dem Selbstverständnis der katholischen Kirche heraus gibt es an Katholischen Bekenntnisgrundschulen dort, wo die Zusammensetzung der Schülerschaft es erfordert, anderen als den Katholischen Religionsunterricht.
Aus dem Profil der Schule ergibt sich, dass die Teilnahme am Religionsunterricht verbindlich ist.
#Eltern und Kinder
Katholische Bekenntnisschulen sind ein Angebot an katholische Eltern und an Eltern, die dem katholischen Glauben zwar nicht verbunden sind, denen es jedoch ein wichtiges Anliegen ist, dass ihre Kinder in einem aus dem Glauben geprägten, wertorientierten Umfeld erzogen werden. Eltern, die ihre Kinder an einer Katholischen Bekenntnisgrundschule anmelden, sind der Überzeugung, dass ein gelingendes Leben und ein verantwortungsvolles Miteinander in unserer Gesellschaft der christlichen Wertvorstellungen bedürfen und sie bejahen das katholische Profil der Schule.
#Lehrkräfte und Schulleitungen
Die Verantwortung für die Ausrichtung und Ausgestaltung des katholischen Profils einer Schule liegt in den Händen der Schulleitung. Daher ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter katholisch.
Die Lehrkräfte an Katholischen Bekenntnisgrundschulen zeichnen sich durch wertschätzenden Umgang mit den Kindern aus.
Lehrkräfte, die an Katholischen Bekenntnisgrundschulen arbeiten, unterstützen die Grundintention einer Katholischen Bekenntnisgrundschule und gestalten das Schulleben in diesem Sinne nach Kräften mit. In der Regel sind sie katholisch.
#Unterstützung durch die Kirche
Es ist ein zentrales Anliegen der Kirche, die Katholischen Bekenntnisgrundschulen in der Entwicklung und Umsetzung ihres besonderen Profils nach Kräften zu unterstützen und zu stärken. Dabei steht sie den Schulen als verlässlicher Gesprächspartner zur Verfügung und hält Angebote für eine professionelle Fortentwicklung des erzieherischen und unterrichtlichen Handelns bereit. Darüber hinaus wendet die Kirche nach ihren Möglichkeiten personelle und finanzielle Ressourcen auf, um die Schulen auf ihrem Weg zu einem katholischen Schulprofil auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes zu fördern und zu qualifizieren.
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1 ↑ Als grundsätzliche Äußerung zu Unterricht und Erziehung in katholischen Schulen gelten die Canones 795 bis 803 des Codex Iuris Canonici, die „Erklärung über die christliche Erziehung“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Erklärung der Kongregation für das katholische Bildungswesen „Die katholische Schule an der Schwelle zum dritten Jahrtausend“ vom 28. Dezember 1997 sowie die „Qualitätskriterien für Katholische Schulen. Ein Orientierungsrahmen“ der Deutschen Bischöfe vom 31. Mai 2009.
1 ↑ Als grundsätzliche Äußerung zu Unterricht und Erziehung in katholischen Schulen gelten die Canones 795 bis 803 des Codex Iuris Canonici, die „Erklärung über die christliche Erziehung“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Erklärung der Kongregation für das katholische Bildungswesen „Die katholische Schule an der Schwelle zum dritten Jahrtausend“ vom 28. Dezember 1997 sowie die „Qualitätskriterien für Katholische Schulen. Ein Orientierungsrahmen“ der Deutschen Bischöfe vom 31. Mai 2009.