Erzbistum Paderborn
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Ehrenamtliche in der Klinikseelsorge in Krankenhäusern sowie Kur- und Rehakliniken in kirchlicher und nichtkirchlicher Trägerschaft. Ausführungsbestimmung zur Rahmenordnung

Verwaltungsverordnung vom 2. Dezember 2018

Az 3322/1/11-2018

Zur „Rahmenordnung für Ehrenamtliche in der Klinikseelsorge in Krankenhäusern sowie Kur- und Rehakliniken in kirchlicher und nichtkirchlicher Trägerschaft im Bereich des Erzbistums Paderborn“ vom 6. September 2018 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
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1. Anforderungsprofil für die Ehrenamtlichen in der Klinikseelsorge

  1. Kirchliche Bedingungen der Beauftragung
    • Aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
    • Keine Beschränkung der kirchlichen Gliedschaftsrechte
  2. Fachliche Voraussetzung
    Teilnahme an der vom Erzbistum verantworteten und getragenen Ausbildung:
    • Biographiearbeit
    • Das seelsorgliche Gespräch
    • Die Institution Krankenhaus
    • Rituale am Krankenbett
    • Frage nach dem Leid
    Bereitschaft regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
    Bereitschaft zur Praxisreflektion mit der hauptberuflichen Klinikseelsorge in regelmäßig zeitnahen Abständen und nach Bedarf.
  3. Persönliche Voraussetzungen
    • Ein Lebensalter zwischen 30 und 70 Jahren zum Ausbildungsbeginn
    • Verstehen der deutschen Sprache und verständlicher Gebrauch derselben
    • Psychische Belastbarkeit
    • Bereitschaft sich mit dem persönlichen Einsatz auf örtliche Bedingungen und Absprachen einzulassen
    • Verschwiegenheit
  4. Persönliche Kompetenzen und Haltungen
    Voraussetzung für das Ehrenamt in der Klinikseelsorge sind die Fähigkeit und Bereitschaft
    • die eigene Biographie und den Glauben zu reflektieren
    • das eigene Handeln aus der christlichen Haltung zu begründen
    • sich um Authentizität zu bemühen
    • eine eigene Spiritualität zu pflegen
    • mit der eigenen Endlichkeit und Begrenztheit umgehen zu können
    • auf die eigene Psychohygiene zu achten
    • zur Empathie
    • zuzuhören
    • zur Kommunikation
    • Nähe und Distanz auszubalancieren
    • bei der Lebensdeutung, Sinn- und Hoffnungssuche zur Seite zu stehen
    • zu Trost und Ermutigung in Leid und Konflikten
    • der Vielfalt von Lebens- und Glaubenswegen anderer wertschätzend und offen zu begegnen
    • biblische Worte und Bilder deutend ins Gespräch zu bringen
    • die Suche nach religiösen Wurzeln und spirituellen Kraftquellen zu begleiten
    • Regeln und Umgangsformen in der Einrichtung sowie die gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzbestimmung und Schweigepflicht) zu beachten
    • einvernehmlich und verbindlich mit der hauptberuflichen Klinikseelsorge zusammen zu arbeiten
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2. Handlungsfelder

Die wesentlichen Aufgaben der Ehrenamtlichen in der Klinikseelsorge bestehen darin
  • Patienten zu besuchen
  • Seelsorgliche Gespräche anzubieten und zu führen
  • Kranke, Sterbende und Angehörige zu begleiten
  • Rituale, Gebete, Segen anzubieten
  • ökumenisch zusammen zu arbeiten
  • bedarfsorientierter Kontakt zum Stationspersonal zu pflegen
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3. Beauftragung

  • Die hauptberufliche Klinikseelsorge beantragt beim Erzbischof die Beauftragung nach einem Gespräch zum Ende der Ausbildung zwischen dem oder der Ehrenamtlichen, der hauptberuflichen Klinikseelsorge und der Projektleitung oder einem odereiner Diözesanbeauftragten.
  • Die Beauftragung erfolgt durch den Erzbischof.
  • Die Beauftragung ist befristet auf drei Jahre.
  • Die Beauftragung kann nach einem Gespräch mit dem oder der Ehrenamtlichen und der hauptberuflichen Klinikseelsorge durch den Erzbischof verlängert, zurückgegeben oder entzogen werden.
  • Mit Vollendung des 75. Lebensjahres kann im Einzelfall nach einem Gespräch eine jeweils einjährige Verlängerung beantragt werden.
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4. Kosten

Die Kosten für die Ausbildung einschließlich der anfallenden Reisekosten finanziert das Erzbistum Paderborn.
Diese Ausführungsbestimmungen treten am 2. Dezember 2018 in Kraft.