Erzbistum Paderborn
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Ehrenamtliche in der Klinikseelsorge in Krankenhäusern sowie Kur- und Rehakliniken in kirchlicher und nichtkirchlicher Trägerschaft. Ausführungsbestimmung zur Rahmenordnung
Verwaltungsverordnung vom 2. Dezember 2018
Az 3322/1/11-2018
Zur „Rahmenordnung für Ehrenamtliche in der Klinikseelsorge in Krankenhäusern sowie Kur- und Rehakliniken in kirchlicher und nichtkirchlicher Trägerschaft im Bereich des Erzbistums Paderborn“ vom 6. September 2018 werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
####1. Anforderungsprofil für die Ehrenamtlichen in der Klinikseelsorge
- Kirchliche Bedingungen der Beauftragung
- Aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
- Keine Beschränkung der kirchlichen Gliedschaftsrechte
- Fachliche VoraussetzungTeilnahme an der vom Erzbistum verantworteten und getragenen Ausbildung:
- Biographiearbeit
- Das seelsorgliche Gespräch
- Die Institution Krankenhaus
- Rituale am Krankenbett
- Frage nach dem Leid
Bereitschaft regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.Bereitschaft zur Praxisreflektion mit der hauptberuflichen Klinikseelsorge in regelmäßig zeitnahen Abständen und nach Bedarf. - Persönliche Voraussetzungen
- Ein Lebensalter zwischen 30 und 70 Jahren zum Ausbildungsbeginn
- Verstehen der deutschen Sprache und verständlicher Gebrauch derselben
- Psychische Belastbarkeit
- Bereitschaft sich mit dem persönlichen Einsatz auf örtliche Bedingungen und Absprachen einzulassen
- Verschwiegenheit
- Persönliche Kompetenzen und HaltungenVoraussetzung für das Ehrenamt in der Klinikseelsorge sind die Fähigkeit und Bereitschaft
- die eigene Biographie und den Glauben zu reflektieren
- das eigene Handeln aus der christlichen Haltung zu begründen
- sich um Authentizität zu bemühen
- eine eigene Spiritualität zu pflegen
- mit der eigenen Endlichkeit und Begrenztheit umgehen zu können
- auf die eigene Psychohygiene zu achten
- zur Empathie
- zuzuhören
- zur Kommunikation
- Nähe und Distanz auszubalancieren
- bei der Lebensdeutung, Sinn- und Hoffnungssuche zur Seite zu stehen
- zu Trost und Ermutigung in Leid und Konflikten
- der Vielfalt von Lebens- und Glaubenswegen anderer wertschätzend und offen zu begegnen
- biblische Worte und Bilder deutend ins Gespräch zu bringen
- die Suche nach religiösen Wurzeln und spirituellen Kraftquellen zu begleiten
- Regeln und Umgangsformen in der Einrichtung sowie die gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutzbestimmung und Schweigepflicht) zu beachten
- einvernehmlich und verbindlich mit der hauptberuflichen Klinikseelsorge zusammen zu arbeiten
2. Handlungsfelder
Die wesentlichen Aufgaben der Ehrenamtlichen in der Klinikseelsorge bestehen darin
- Patienten zu besuchen
- Seelsorgliche Gespräche anzubieten und zu führen
- Kranke, Sterbende und Angehörige zu begleiten
- Rituale, Gebete, Segen anzubieten
- ökumenisch zusammen zu arbeiten
- bedarfsorientierter Kontakt zum Stationspersonal zu pflegen
3. Beauftragung
- Die hauptberufliche Klinikseelsorge beantragt beim Erzbischof die Beauftragung nach einem Gespräch zum Ende der Ausbildung zwischen dem oder der Ehrenamtlichen, der hauptberuflichen Klinikseelsorge und der Projektleitung oder einem odereiner Diözesanbeauftragten.
- Die Beauftragung erfolgt durch den Erzbischof.
- Die Beauftragung ist befristet auf drei Jahre.
- Die Beauftragung kann nach einem Gespräch mit dem oder der Ehrenamtlichen und der hauptberuflichen Klinikseelsorge durch den Erzbischof verlängert, zurückgegeben oder entzogen werden.
- Mit Vollendung des 75. Lebensjahres kann im Einzelfall nach einem Gespräch eine jeweils einjährige Verlängerung beantragt werden.
4. Kosten
Die Kosten für die Ausbildung einschließlich der anfallenden Reisekosten finanziert das Erzbistum Paderborn.
Diese Ausführungsbestimmungen treten am 2. Dezember 2018 in Kraft.