Erzbistum Paderborn
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Zuschuss zur Durchführung einer Gemeindemission

Verwaltungsverordnung

in: KA 140 (1997) 46-47, Nr. 66

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Kosten, die anlässlich der Durchführung einer Gemeindemission entstehen, sind grundsätzlich durch die Kirchengemeinde zu finanzieren. Das trifft insbesondere für die Honorare sowie für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung der Missionare während der Zeit und in der Vorbereitungszeit der Mission zu.
Die Kosten sollen durch Kollekten während der Gemeindemission aufgebracht werden. Es können aber auch zur Finanzierung andere freie Kollektenmittel und Spenden, aber auch Haushaltsmittel, sofern sie im Rahmen der Schlüsselzuweisung zur Verfügung stehen, herangezogen werden.
Unabhängig davon kann zur Finanzierung der Sachkosten der Gemeindemission, die durch die Vorbereitung und Werbung der Mission entstehen, ein Zuschuss aus Kirchensteuermitteln bis zu einem Drittel der Sachkosten zur Verfügung gestellt werden. Förderungsfähige Sachkosten sind Druckkosten (für Plakate, Fragebögen, Gebetszettel), Fahrtkosten der Patres, Telefon, Porto. Bei der Beantragung eines solchen Zuschusses sind entsprechende Belege beizufügen.