Erzbistum Paderborn
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Alkoholkonsum in kirchlichen Jugendheimen, Pfarrzentren sowie bei Gemeindefesten

Hinweis

in: KA 120 (1977) 84, Nr. 149

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Das zunehmende Problem der Alkoholabhängigkeit, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu folgenden Hinweisen:
  1. Es ist darauf zu achten, dass nicht Pfarrzentren oder kirchliche Jugendheime, TOT’s oder OT’s durch unkontrollierten oder pädagogisch unverantwortbaren Alkoholausschank oder Alkoholkonsum zu „heimlichen Kneipen“ werden.
  2. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind in kirchlichen Räumen und bei kirchlichen Veranstaltungen unbedingt einzuhalten.
  3. Bezüglich der Jugendarbeit in der Pfarrei genügt nicht nur ein Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen. Angeregt und gefördert werden sollten darüber hinaus pädagogische Bemühungen zur Eindämmung des Drogen- und Alkoholmissbrauchs. Hinweise und Material dazu in der „Information“ des Erzbischöflichen Jugendamtes und bei der Kath. Sozialethischen Arbeitsstelle e.V., [Ostenallee 80, 59071 Hamm].
  4. Nicht zuletzt wegen der wichtigen Vorbildfunktion der Erwachsenen muss darauf hingewiesen werden, dass Vereins- und Gemeindeveranstaltungen in Anlage und Durchführung den christlichen Werthaltungen und der pädagogischen Verantwortung entsprechen. Ein möglichst hoher Umsatz z.B. kann nicht Ziel eines kirchlichen Festes sein.