Erzbistum Paderborn
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Alkoholkonsum in kirchlichen Jugendheimen, Pfarrzentren sowie bei Gemeindefesten
Hinweis
in: KA 120 (1977) 84, Nr. 149
#Das zunehmende Problem der Alkoholabhängigkeit, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu folgenden Hinweisen:
- Es ist darauf zu achten, dass nicht Pfarrzentren oder kirchliche Jugendheime, TOT’s oder OT’s durch unkontrollierten oder pädagogisch unverantwortbaren Alkoholausschank oder Alkoholkonsum zu „heimlichen Kneipen“ werden.
- Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind in kirchlichen Räumen und bei kirchlichen Veranstaltungen unbedingt einzuhalten.
- Bezüglich der Jugendarbeit in der Pfarrei genügt nicht nur ein Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen. Angeregt und gefördert werden sollten darüber hinaus pädagogische Bemühungen zur Eindämmung des Drogen- und Alkoholmissbrauchs. Hinweise und Material dazu in der „Information“ des Erzbischöflichen Jugendamtes und bei der Kath. Sozialethischen Arbeitsstelle e.V., [Ostenallee 80, 59071 Hamm].
- Nicht zuletzt wegen der wichtigen Vorbildfunktion der Erwachsenen muss darauf hingewiesen werden, dass Vereins- und Gemeindeveranstaltungen in Anlage und Durchführung den christlichen Werthaltungen und der pädagogischen Verantwortung entsprechen. Ein möglichst hoher Umsatz z.B. kann nicht Ziel eines kirchlichen Festes sein.