Erzbistum Paderborn
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Förderung von Familienerholungsmaßnahmen. Richtlinien
Verwaltungsverordnung vom 22. September 2012
in: KA 155 (2012) 180, Nr. 160
#Die Erzdiözese Paderborn unterstützt Maßnahmen der Familienerholung anerkannter Träger mit Sitz in der Erzdiözese Paderborn. Diese Maßnahmen sollen jungen katholischen Familien zugutekommen, die ihren Wohnsitz in der Erzdiözese Paderborn haben. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine Erklärung, dass die Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes folgende Beträge jährlich nicht übersteigen:
- Alleinerziehende mit einem Kind: 25.800,– Euro
- Ehepaar mit einem Kind: 29.520,– Euro
Für jedes weitere Kind, für das Kindergeld gewährt wird, können 3.120,– Euro angerechnet werden.
Die Höhe der Zuschüsse betragen 12,– Euro pro Tag und Person. Bei Unterschreitung der Einkommensgrenze um mehr als 20% erhöht sich der Zuschuss um 4,– Euro pro Tag und Person. An- und Abreisetag sind zusammen als ein Tag anzurechnen.
Bei Familien mit behinderten Kindern kann eine Betreuungskraft in die Förderung einbezogen werden. Die geförderte Erholungsmaßnahme muss mindestens 5 und darf längstens 21 Tage betragen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt an den Träger der Maßnahme.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt die Bewilligung in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.