Erzbistum Paderborn
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Förderung von Religiösen Freizeiten
Richtlinien, gültig ab dem 1. August 2023
####Förderposition | Beispiele | %-Anteil | Anrechnungsfähige Kosten | Details |
Religiöse Freizeiten |
| 70% |
| Mehrtägige Veranstaltungen 10 € pro Tag teilnehmende Person; Mind. 5 Std. Bildungsprogramm; An- Abreisetag werden als 2 Tage verrechnet Zweitätige Veranstaltungen 14 € pro teilnehmende Person; Mind. 10 Std. Bildungsprogramm an beiden Tagen Tagesveranstaltungen 7 € pro teilnehmende Person; Mind. 5 Std. Bildungsprogramm |
Förderposition | Beispiele | Details |
Sonstige Veranstaltungen in Verbindung mit religiösen Aspekten |
| 3 € pro Person und Tag |
Verfahren
Allen Religionslehrkräften, Kirchengemeinden, Pastoralverbünden, Mitarbeitenden in der Schulseelsorge, Mitarbeitenden in der Schulschulsozialarbeit. Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Religionslehrkräften stehen zu den o.g. Zwecken Mittel zur Verfügung. Die Zuschüsse werden nach Vorlage eines schriftlichen Antrages bearbeitet. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.
Der Antrag ist rechtzeitig (vier Wochen) vor Durchführung einer Maßnahme oder vor der Exkursion digital beim Erzbischöflichen Generalvikariat, Bereich Schule und Hochschule, Abteilung Schulpastoral, Domplatz 15, 33098 Paderborn einzureichen. Bei Großprojekten (z.B. Fahrten einer ganzen Schule) muss der Antrag 1 Jahr im Voraus (bis zu Beginn der Sommerferien) aus Planungsgründen eingegangen sein. Setzen Sie sich mit uns rechtzeitig in Verbindung.
Nutzen Sie dafür das entsprechende Online-Formular unter: https://schule-hochschule.wirerzbistum-paderborn.de/service/foerdermittel/antrag-auf-gewaehrung-eines-zuschusses/
Die Abteilung Schulpastoral prüft alle Anträge und entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen und Belegen direkt an die im Antrag angegebene Kontoverbindung. Die Abteilung Schulpastoral behält sich vor bis zu einem Jahr nach der Veranstaltung die gemachten Angaben stichprobenartig zu überprüfen.
Die Bezuschussung desselben Vorhabens durch verschiedene Bereiche des Erzbischöflichen Generalvikariats und/oder diözesaner Stellen, z. B. des Dekanatsbildungswerks, ist ausgeschlossen.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an: Rita Huneke (rita.huneke@erzbistumpaderborn.de) – 05251/125-1930
#Hinweise
Falls Sie Ihre private Kontoverbindung angeben, benötigen wir für die Endauszahlung auch Ihre Privatanschrift.
Im Nachgang der Veranstaltung ist eine Teilnahmeliste (mit Namen, Inkl. Begleitpersonen) an Frau Huneke nachzureichen, sodass die endgültige Fördersumme bestimmt werden kann.
Die einzelnen Bezuschussungen wurden im Rahmen der derzeitigen Inflation erhöht. Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel nicht erhöht wurden. Daher stehen möglicherweise am Ende eines Jahres keine Fördermittel mehr zur Verfügung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.