Erzbistum Paderborn
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Arbeit der Erwachsenenverbände. Förderungsrichtlinien
Verwaltungsverordnung vom 20. Juni 2002
in: KA 145 (2002) 103-131, Nr. 139
####I. Berechtigte
Diese Förderungsrichtlinien gelten für folgende Verbände:
- Kolpingwerk – Diözesanverband Paderborn e.V.,KAB – Kath. Arbeitnehmer- und Männerbewegung, Diözesanverband Paderborn e.V.,St. Hedwigswerk der Erzdiözese Paderborn e.V.,Kreuzbund e.V., Diözesanverband PaderbornKKV – Diözesanverband Paderborn, Kath. Deutscher Frauenbund,Kath. Frauengemeinschaft – Diözesanverband Paderborn,Familienbund der Deutschen Katholiken im Erzbistum Paderborn e.V.,Arbeitsgemeinschaft Kath. Verbände im Erzbistum Paderborn,PAX-Christi-Bewegung,Christliches Bildungswerk „Die Hegge“
II. Grundlage der Förderung
Berechnungsgrundlagen für die jährliche Förderung sind:
- die Zahl der tatsächlich beitragszahlenden Mitglieder,
- das Gesamtaufkommen der jährlichen Beiträge in der Diözese (die Verteilung der Beiträge auf Landes- und Diözesanebene bleibt dabei unberücksichtigt), jedoch werden nicht mitgerechnet in den Beiträgen enthaltene durchlaufende Beträge, wie die Kosten der Verbandszeitschriften, Versicherungen – außer Haftpflicht- und Unfallversicherungen – und Sterbegeldumlagen,
- die Zahl der durchgeführten förderungswürdigen Bildungsmaßnahmen (Unterrichtsstunden und Teilnehmertage)
- die Zahl der durchgeführten förderungswürdigen Unterrichtsstunden und Teilnehmertage in den Bereichen der religiös-theologischen Bildung (WbGes. Sachber. 7, 1), der Ehe- und Familienbildung (WbGes. Sachber. 6) und der sozialen und politischen Bildung (WbGes. Sachber. 4) auf der Grundlage der katholischen Soziallehre. Im Bereich der Ehe- und Familienbildung werden die in die Maßnahmen einbezogenen Kinder-Teilnehmertage mitgerechnet.
III. Höhe der Förderung pro Jahr
Zu II a) | 0,50 € für jedes beitragszahlende Mitglied |
Zu II b) | 14% des Gesamtaufkommens der Beiträge |
Zu II c) | 1,10 € je Unterrichtsstunde und Teilnehmertag |
Zu II d) | 0,30 € je Unterrichtsstunde und 0,80 € je Teilnehmertag |
IV. Nachweis der Förderungsgrundlagen
Die Zahl der beitragszahlenden Mitglieder ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Dachverbandes der Diözesanverbände auf Landes- bzw. Bundesebene nachzuweisen. Das Beitragsaufkommen wird durch die der Diözese vorzulegenden Etats und Jahresrechnungen, ergänzt durch eine Bescheinigung gemäß Abs. 1, nachgewiesen.
Als Nachweis für die Zahl der förderungswürdigen Unterrichtsstunden und Teilnehmertage dient der Prüfungsbericht des Regierungspräsidenten über die Jahresrechnung nach dem 1. Weiterbildungsgesetz einschließlich der erforderlichen Nachweise der Sachbereiche gemäß II d. Als Förderungsgrundlagen für das laufende Rechnungsjahr werden die Daten des Vorjahres zugrunde gelegt.
#V. Antragsverfahren und Abrechnung
Die Anträge zu II sind an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Pastorale Dienste, zu richten.
Für das erste Halbjahr erfolgt auf Antrag eine angemessene Abschlagszahlung.
#VI. Schlussbestimmungen
Obige Kriterien sind die Grundlage zur Berechnung des Zuschusses.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat behält sich jedoch die Festlegung der endgültigen Zuschusshöhe vor. Maßgeblich ist der im Bewilligungsschreiben mitgeteilte Betrag.
#VII. Sonderregelungen
Die Kath. Frauengemeinschaft, Diözesanverband Paderborn, erhält von der Diözese einen Zuschuss für eine Sekretärinnenstelle, für die Stelle einer Sachbearbeiterin und außerdem für eine Referentenstelle, soweit der Finanzbedarf den Landeszuschuss nach dem ersten Weiterbildungsgesetz übersteigt.
Der Familienbund der Deutschen Katholiken im Erzbistum Paderborn e.V. erhält anstelle der Förderung nach II a), und II b) eine Pauschalförderung in Höhe von 17.895,00 €. Ferner erhält er einen Zuschuss bis zur Höhe von 7.670,00 € zur Finanzierung der Kosten eines Bildungsreferenten, die nicht durch den Landeszuschuss nach dem ersten Weiterbildungsgesetz abgedeckt sind.
Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände im Erzbistum Paderborn erhält einen Etatzuschuss in Höhe von bis zu 1.278,00 €. Maßgeblich ist der im Bewilligungsschreiben mitgeteilte Betrag.
Für die PAX-Christi-Bewegung Bistumsstelle Paderborn beträgt die Höchstgrenze der Förderung 1.000,00 € pro Jahr. Maßgeblich ist der im Bewilligungsschreiben mitgeteilte Betrag.
Das Christliche Bildungswerk „Die Hegge“ erhält eine Förderung nach II c) und II d) der Förderungsrichtlinien.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat überprüft den Finanzbedarf, die Notwendigkeit eines Zuschusses und die Verwendung der Kirchensteuermittel. Es behält sich Rückforderungen nach Prüfung der Jahresrechnung, welche auch vor Ort erfolgen kann, vor.
#VIII. In-Kraft-Treten
Diese modifizierten Förderungsrichtlinien werden ab 1.1.2002 in Kraft gesetzt. Die Förderungsrichtlinien vom 24.4.1998, KA 1998, Stück 5, Nr. 76, verlieren damit ihre Gültigkeit.