Erzbistum Paderborn
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Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Religionsunterricht
Verwaltungsverordnung vom 23. Januar 2023
#Förderposition | Beispiel/Konkretisierung | %-Anteil | Details |
Schulgottesdienst Liederbücher |
| 50% |
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Bibeln |
| 50% Klassensatz (25 regulär +/- 5) |
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Arbeitsmaterial Bild-/Impulskarten | z.B.
| Evt. Rücksprache mit den Referenteninnen und Referenten. | |
Erzähltheater | Kamishibai – Erzählrahmen (Don Bosco) | ||
Legematerial | z.B.:
| 50% der Anschaffungskosten, max. 200 € | Die Bezuschussung gilt für den gesamten Bereich des Arbeitsmaterials, nicht gesondert für jeden Teilbereich; maximal pro Schule und Schuljahr: 200 €. |
Ganzschriften | z.B.:
| 50% der Anschaffungskosten für: eine Ganzschrift pro Schule/einen Klassensatz (25 regulär +/-5) als Ausleihmaterial | Weitere Ganzschrifttitel können nach Prüfung genehmigt werden. |
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Exkursionen |
| 50% der Eintritts- und Fahrtkosten (max. 200 €) | Exkursionen haben grundsätzlich aus dem RU zu erwachsen. |
| Bibeldorf: 50% der Eintrittskosten 30% der Fahrtkosten | Voraussetzung Schülerinnen und Schüler nehmen am kath. RU teil. Der RU wird als KokoRU erteilt. | |
| 50% des Eintritts + Führung (max. 200 €) | ||
| 50% der Fahrtkosten (max. 200 €) | ||
| 50% der Fahrt- und Führungskosten In der Regel Erstattung Kosten für die Führung | ||
Projekte im und aus dem Religionsunterricht | Besonders förderungswürdig sind z.B.:
| Max. 70% oder 250 €. Eine kurze Beschreibung des Projektes ist erforderlich. | Kriterien:
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Seelsorgeunterricht | Materialien für die Hand der Kinder
| Werden bis zu 50% bezuschusst. Höchstzuschuss 6 € |
Verfahren
Allen Lehrkräften für das Fach Katholische Religion, sowie allen Geistlichen und Gemeindereferentinnen, die den Seelsorgeunterricht im Erzbistum Paderborn begleiten, stehen für die o.g. Zwecke und Vorhaben Mittel zur Verfügung. Die Zuschüsse werden nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags bearbeitet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Antrag ist rechtzeitig (vier Wochen) vor der Anschaffung, vor Durchführung einer Maßnahme oder vor der Exkursion digital beim Erzbischöflichen Generalvikariat, Bereich Schule und Hochschule, Abteilung Religionspädagogik, Am Stadelhof 14, 33098 Paderborn einzureichen.
Nutzen Sie dafür das entsprechende Online-Formular unter: https://schule-hochschule.wirerzbistum-paderborn.de/service/foerdermittel/antrag-auf-gewaehrung-eines-zuschusses/
Die Abteilung Religionspädagogik prüft alle Anträge und entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung. Die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse erfolgt nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen und Belegen direkt an die Antragstellenden.
Die Bezuschussung desselben Vorhabens durch verschiedene Bereiche des Erzbischöflichen Generalvikariats und/oder diözesaner Stellen, z.B. des Dekanatsbildungswerks, ist ausgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei Antragsstellung erforderlich:
Name, Anschrift und E-Mail der Schule
Name und Vorname der Antragstellenden
Angaben
- für Anschaffungen in den Bereichen Literatur, Arbeitsmaterial etc.: Titel, Stückzahl und Kosten.
- zur Maßnahme: Projektbeschreibung, voraussichtlichen Kosten,
- zur Exkursion: Teilnehmerkreis, Ziel und Kosten der Exkursion.
Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an:
Frau Risse | lehrerfortbildung@erzbistum-paderborn.de | Tel.: 05251 125-1343
Frau Theakkumkattil | religionspaedagogik@erzbistum-paderborn.de |
Tel.: 05251 125-1410
Tel.: 05251 125-1410