Erzbistum Paderborn
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Förderung der Erwachsenenbildungsarbeit der verbandlichen Bildungswerke im Einvernehmen mit der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung. Richtlinien
Verwaltungsverordnung zum 1. Januar 2023
##Die Förderung der Erwachsenenbildungsarbeit (Bildungsveranstaltungen) der verbandlichen Bildungswerke in Kooperation mit der Kath. Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn (kefb) erfolgt entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln im Rahmen der nachstehend aufgeführten Richtlinien:
#I. Verfahrensablauf
#1. Planung
- 1.1.
- Alle Veranstaltungen des verbandlichen Bildungswerkes sind rechtzeitig zu planen und bei der kefb anzumelden.
- 1.2.
- Nachmeldungen. Nachmeldungen sind möglich, die Anmeldung erfolgt dann mit dem Vordruck „Planungsbogen“. Die Förderung der nachgemeldeten Veranstaltungen ist jedoch nur gewährleistet, wenn bei der Abrechnung der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Publikationsnachweis mit vorgelegt wird. Als Nachweis wird auch ein Ausdruck der Internetveröffentlichung akzeptiert.
2. Finanzielle Abwicklung der Veranstaltungen
Die Abrechnung der einzelnen Veranstaltungen (Begleichung der Honorare, Rechnungen etc., Einnahme der Teilnahmegebühren etc.) erfolgt durch das verbandliche Bildungswerk.
Bei der Festsetzung der Honorare ist die Verordnung über die Honorierung und Aufwandserstattung für Referententätigkeiten im Erzbistum Paderborn anzuwenden.
###3. Mindestteilnehmerzahl
Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens 4 Personen.
###4. Vorlage der Abrechnungsunterlagen
- 4.1.
- Die folgenden Unterlagen sind der kefb zur Förderung vorzulegen:Bei Veranstaltungen nach Unterrichtsstunden (z.B. Einzelvorträge, Veranstaltungsreihen, Tagesveranstaltungen):
- der Nachweis „Einzelveranstaltung“ bis zu 4 UE
- der Nachweis „Einzelveranstaltung“ über 4 UE einschließlich der Anlage „Tagesveranstaltung“
- der Nachweis für „Reihenveranstaltungen“ einschließlich der Anlage „Einzelthemen“ (Weiterleitung an kefb)
- die Rechnung(en) der Dozierenden über das Honorar (nur bei Kinderförderung- bzw. Kinderbetreuung)
- Publikationsnachweis
Bei Veranstaltungen nach Teilnehmertagen (Internatsveranstaltungen):- der Veranstaltungsnachweis Teilnehmertage
- in der Anlage der tatsächlich durchgeführte Programmverlauf
- die Rechnung(en) der Dozierenden über das Honorar (nur bei Kinderförderung- bzw. Kinderbetreuung)
- bei Tagungen in staatlich anerkannten Heimvolkshochschulen die schriftliche Vereinbarung, dass die Förderung gem. dem WbG über die kefb erfolgt
- Publikationsnachweis
Bei Veranstaltungen ohne Anmeldungen (keine digitale Erfassung der Teilnehmenden) nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertage:- Für diese Veranstaltungen sind zusätzlich zu den o.g. Nachweisen Anmeldelisten (Vor- und Nachname der Teilnehmenden) zu führen und der WbG-Abrechnung als Nachweis beizufügen.
- Eine nachträgliche digitale Erfassung der Namen ist nicht notwendig.
- Die Nachweise sind auf der Homepage der kefb unter Service/Downloads/Material für Ehrenamtliche und Dozierende oder in der Kursverwaltungssoftware KuferSQL unter Verträge hinterlegt.
Bei online gestützten Formaten:- Hier gilt die oben beschriebene Nachweisführung nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen
- Werden keine Anmeldungen erhoben, wird die Anmeldeliste (Vor- und Nachname der Teilnehmenden) vom Dozierenden erhoben und der WbG-Abrechnung als Nachweis beigefügt.
- Screenshots der Teilnehmenden entfallen als abrechnungsfähiger Nachweis der WbG-Abrechnung
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen.Ausnahmen: Rechnungen und Honorarbelege, die bei dem Bildungswerk als Buchungsbeleg benötigt werden, können als Kopie beigefügt werden. - 4.2.
- Abgabefristen (Ausschlussfristen)Die Vorlage der Abrechnungsunterlagen ist nach Bedarf vorzunehmen, jedoch sind die folgenden Ausschlussfristen zu beachten:Für Veranstaltungen, die im 1. Halbjahr stattgefunden haben, müssen die Unterlagen spätestens bis zum 15. September der kefb vorliegen. Ansonsten können sie nicht mehr gefördert werden.Für Veranstaltungen des 2. Halbjahres gilt der 31. Januar des folgenden Jahres als Ausschlussfrist.
II. Förderungsschema
#1. Bildungsveranstaltungen nach Unterrichtsstunden
Regelförderung: Für jede Unterrichtsstunde, die gem. § 11 Abs. 2 WbG durchgeführt wird, beläuft sich die Förderung auf 11,50 €.
###2. Bildungsveranstaltungen nach Teilnehmertagen (Internatsveranstaltungen)
Für jeden Teilnehmertag, der in einen der Förderbereiche gem. § 11 Abs. 2 WbG eingeordnet werden kann, beläuft sich die Förderung auf
- 2.1
- Teilnehmertage in von der kefb anerkannten Bildungshäusern (s. Liste „förderbare Bildungshäuser“ auf der Homepage der kefb)Für jeden Teilnehmertag, der in einen der Förderbereiche gem. § 11 Abs. 2 WbG eingeordnet werden kann, beläuft sich die Förderung auf
- 23,00 €für Erwachsene und5,00 €für Kinder
- 2.2
- Teilnehmertage in Häusern ohne Internatsbetrieb (z.B. Pfarrheimen etc.) und in NRW gelegenen Bildungshäusern, die nicht in der o.g. Liste aufgeführt sind
- 15,00 €für Erwachsene und5,00 €für Kinder
3.
Sollten die Veranstaltungen eines verbandlichen Bildungswerkes, die in einer staatlich anerkannten Bildungsstätte mit Internatsbetrieb (Heimvolkshochschule) durchgeführt werden, als Veranstaltung der jeweiligen Bildungsstätte bei der Bezuschussung durch das Land NW berücksichtigt werden, entfallen die unter II.1, II.2.1. und II.2.2. genannten Beträge. Maßgebend für die Abrechnungsberechtigung ist die jeweilige pädagogische Verantwortung.
###III. Förderungsumfang für die Bildungsveranstaltungen
Die finanziellen Bemessungsgrenzen der Förderung für jedes verbandliche Bildungswerk bildet das angemeldete Bildungsvolumen der förderbaren Unterrichtsstunden und Teilnehmertage und der Zuschüsse gemäß diesen Förderrichtlinien. Die Festlegung erfolgt getrennt nach Unterrichtsstunden und Teilnehmertagen gem. diesen Förderrichtlinien. Über einen etwaigen Mehrbedarf entscheidet auf Antrag des verbandlichen Bildungswerkes die kefb im Rahmen ihres Etats.
###IV. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft und ersetzen die bisherigen Richtlinien.