Erzbistum Paderborn
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Kommunismus
Dekret des Hl. Offiziums vom 1. Juli 1949
in: AAS 41 (1949) 334; KA 92 (1949) 105, Nr. 254
(Übersetzung privat)
Fragen an die Kongregation:
- Ist es erlaubt, einer kommunistischen Partei beizutreten oder sie zu unterstützen?
- Ist es erlaubt, Bücher, Zeitschriften oder Blätter herauszugeben, zu verbreiten oder zu lesen, die der Lehre oder dem Handeln der Kommunisten Vorschub leisten, oder in ihnen zu schreiben?
- Können Christgläubigen, die Akte gemäß nn. 1 und 2 wissentlich und frei gesetzt haben, zu den Sakramenten zugelassen werden?
- Ziehen sich Christgläubige, die die materialistische und antichristliche Lehre der Kommunisten vertreten, und insbesondere jene, die diese verteidigen oder verbreiten, durch die Tat selber als vom katholischen Glauben Abgefallene die in besonderer Weise dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation zu?
Antworten der Kongregation:
- ad 1.
- Nein. Denn der Kommunismus ist materialistisch und antichristlich; die Anführer der Kommunisten, auch wenn sie bisweilen in Worten behaupten, die bekämpften die Religion nicht, zeigen jedoch in Wahrheit in Lehre und Handeln, dass sie Gott, der wahren Religion und der Kirche Christi entgegenstehen.
- ad 2.
- Nein. Denn sie werden durch das Recht selbst verboten (vgl. can. 1399 CIC).
- ad 3.
- Nein, entsprechend den ordentlichen Prinzipien über die Sakramentenverweigerung an jene, die nicht disponiert sind.
- ad 4.
- Bestätigend.