Erzbistum Paderborn
.

Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst. Eckpunkte

Verwaltungsverordnung vom 12. November 2010

in: KA 153 (2010) 203-204, Nr. 162

####

1. Auftrag und Zielsetzung

Die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst im Erzbistum Paderborn ist seelsorglicher Dienst der Kirche für haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrleute in den Freiwilligen Feuerwehren, den Berufs- und Werksfeuerwehren und für haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rettungsdiensten. Nach Absprache können auch andere Hilfsorganisationen des Rettungsdienstes seelsorglich begleitet werden.
Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden in besonderer Weise in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Leid, Sterben, Tod und Trauer konfrontiert. Sie erleben immer wieder in ihren Einsätzen, dass die Grenze der Normalität überschritten wird.
Die Erfahrungen, die die Einsatzkräfte machen, wirken sich häufig belastend auf unterschiedliche Bereiche ihres persönlichen Lebens aus: Freundschaft, Ehe und Familie, Beruf und Freizeit. Die Erfahrungen können die Sinn-, Wert- und Gottesvorstellungen infrage stellen und die Lebensqualität nachhaltig vermindern. Mit diesen Erfahrungen dürfen die Einsatzkräfte nicht alleingelassen werden. Qualifizierte und professionelle Partner stehen den Einsatzkräften durch die Feuerwehrseelsorge zur Seite.
Die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst lebt von der Nähe zu den Menschen in den Organisationen nach den zeitlichen Möglichkeiten des Seelsorgers oder der Seelsorgerin und geschieht vor allem im Rahmen einer Kontaktpflege mit Feuerwehr- und Rettungsdienstangehörigen. Der persönliche Kontakt mit den Einsatzkräften ermöglicht menschliche Ansprache, Begleitung und Seelsorge.
Die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst fördert das ethische Bewusstsein der Einsatzkräfte, lädt zur Auseinandersetzung mit berufsethischen Fragestellungen ein und bietet den Einsatzkräften berufsbezogene ethische Orientierung für den Umgang mit sich selbst sowie für den Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Die berufsethische Begleitung, etwa in der Aus- und Fortbildung thematisiert Sinn- und Wertfragen, bereitet auf die besonderen seelischen Belastungen des Einsatzdienstes und den Umgang mit ihnen vor, bietet eine Hilfestellung für die Auseinandersetzung mit Leid und Tod, zeigt die Bedeutung der religiösen Bindung in Krisensituationen auf und fördert die menschliche Kompetenz der Einsatzkräfte im Umgang mit Notfallopfern und ihren Angehörigen.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst werden nach ihren zeitlichen Möglichkeiten innerhalb ihres allgemeinen Seelsorgedienstes auf Anforderung durch die Einsatzleitstellen der Feuerwehr bzw. der Polizei tätig, um im Bedarfsfall Einsatzkräften seelsorglich zur Verfügung zu stehen.
Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst geschieht in ökumenischer Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK).
#

2. Die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst als Kategorialseelsorge

In der Erzdiözese Paderborn ist die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst als berufsgruppenorientierte Seelsorge Teil der Kategorialseelsorge und gehört zur Hauptabteilung Pastorale Dienste des Erzbischöflichen Generalvikariats.
Der oder die Diözesanbeauftragte wird vom Ortsordinarius ernannt und ist der Hauptabteilung Pastorale Dienste, Abteilung Gemeinde- und Erwachsenenpastoral zugeordnet.
Er oder sie koordiniert die Tätigkeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst und sorgt für Aus- und Fortbildung sowie für eine innerkirchliche Vernetzung. Er oder sie gestaltet die Kontakte zur Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst anderer Diözesen und entsprechender Einrichtungen anderer christlicher Konfessionen.
#

3. Die Beauftragung zur Seelsorge

Die Beauftragung als Seelsorgerin oder Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst können Priester, Diakone und Gemeindereferentinnen und -referenten im Seelsorgedienst der Erzdiözese Paderborn, bei bestehender Eignung auch sonstige im kirchlichen Dienst Tätige erhalten, die freiwillig diese Zusatzaufgabe zu übernehmen bereit sind und sich für diesen Dienst aus- und fortbilden lassen.
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Feuerwehr führen in Nordrhein-Westfalen den Titel: „Fachberater Seelsorge“. Sie werden nach Abstimmung mit dem Generalvikar und dem oder der Diözesanbeauftragten vom zuständigen örtlichen Wehrführer für ihren Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehr bzw. Berufs- und Werksfeuerwehr ernannt und anschließend vom Generalvikar beauftragt.
#

4. Voraussetzungen und Aufgaben der Seelsorge

Die Tätigkeit als Seelsorgerin oder Seelsorger in Feuerwehr und Rettungsdienst erfordert neben persönlicher Reife auch eine gute psychische und physische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Organisation Feuerwehr.
Zu den Aufgaben gehören:
  • Regelmäßige Kontakte zu den Einheiten der Feuerwehr und ggf. zu anderen Hilfsorganisationen des Rettungsdienstes;
  • Seelsorgliche Unterstützung der Einsatzkräfte vor, während und nach belastenden Einsätzen;
  • Ressourcenorientierte Begleitung der Einsatzkräfte;
  • Unterstützung der Feuerwehrleute, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste und ihrer Angehörigen bei einsatzbedingten persönlichen Problemen;
  • Gottesdienste zu besonderen Anlässen;
  • Mitarbeit und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrleute und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst;
  • Beratung der Führungskräfte bei Planung, Übung und Einsatz in Bezug auf Fürsorge für Einsatzkräfte und Geschädigte;
  • Vermittlung von Fachkräften, die weitergehende Unterstützung oder Behandlung übernehmen können;
  • Unterstützung beim Aufbau und bei der Arbeit eines PSU-Teams (psycho-soziale Unterstützung) innerhalb der Feuerwehr und im Rettungsdienst.
Um den speziellen Anforderungen der Seelsorge gerecht zu werden, erhalten die Seelsorgerinnen und Seelsorger eine spezielle Aus- und Fortbildung.