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Internet-Präsenz für kirchliche Einrichtungen. Leitlinien
Verwaltungsverordnung vom 12. März 1999
in: KA 142 (1999) 59-60, Nr. 52
####I. Ausgangslage
Das Internet gewinnt als Kommunikationsinstrument weltweit an Bedeutung. Besondere Beachtung findet die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten.
Immer mehr Haushalte verfügen über Zugangsmöglichkeiten zum Internet. Immer mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bieten Dienstleistungen über das Internet an.
Immer mehr kirchliche Einrichtungen wollen das Internet nutzen
- zur internen Kommunikation,
- zur Darstellung und Präsentation ihrer Angebote und Dienste,
- zur Kommunikation mit Interessenten.
II. Zielsetzung
Für kirchliche Einrichtungen, die das Internet nutzen wollen, gelten folgende Zielsetzungen:
Die Präsenz im Internet soll
- den internen Informationsaustausch verstärken,
- die jeweiligen Angebote, Dienste und Hilfen den Menschen eröffnen, die sich über die konkrete Einrichtung, ihre Ziele und Arbeiten informieren wollen, oder die über keine oder geringe Kontakte zur Kirche verfügen und keine anderen Möglichkeiten zur Teilnahme sehen oder haben,
- dazu beitragen, neue Wege zur Evangelisierung zu erschließen.
Eine Präsenz im Internet ist insbesondere für Einrichtungen empfehlenswert, die stark publikumsbezogen arbeiten, wie z.B. Bildungshäuser, Beratungsstellen, Dekanatsstellen und Schulen.
####III. Voraussetzungen
- für Einrichtungen des ErzbistumsEinrichtungen in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn müssen ihre Angebote auf den Seiten des Erzbistums im Internet einstellen. Ein eigenständiger Zugang über eine eigene „Domain“ bedarf der besonderen Genehmigung und kann nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.
- für Kirchengemeinden und sonstige kirchliche Einrichtungen, die der Aufsicht des Erzbistums unterliegenDas Internet-Engagement von kirchlichen Rechtsträgern setzt voraus, folgende Rahmenbedingungen in personeller, rechtlicher, medienspezifischer und technischer Hinsicht zu beachten:
- Personal. Um ein Intenet-Angebot zu realisieren, bedarf es eines adäquaten Personaleinsatzes, um die inhaltliche Konzeptionierung und Aktualisierung, die grafische Gestaltung der „Web-Seiten“ und den Kontakt zum „Provider“ zu gewährleisten.
- Recht. Der kirchliche Träger ist für das Angebot im Internet, für Form und Inhalt verantwortlich. Er kann mit der Erstellung und Pflege des Angebotes Dritte beauftragen. Dazu bedarf es eines vorhergehenden entsprechenden Beschlusses des Rechtsträgers. Etwaige Genehmigungspflichten nach der Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden des Erzbistums Paderborn vom 19.5.1995 in der ab 1.1.1996 geltenden Fassung (Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 1996 Nr. 9 S. 14ff) sind zu beachten.Bei der Gestaltung und Darstellung der einzelnen Angebote sind außerdem die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. des Strafgesetzbuches, des Urheberrechtsgesetzes, der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für das Erzbistum Paderborn sowie des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu beachten.
- Medienspezifik. Die Konzeptionierung und Umsetzung eines Internet-Angebotes erfordert die Berücksichtigung medienspezifischer Belange. Das Informationsangebot sollte neben Grundinformationen stets eine aktuelle Komponente enthalten. Für die inhaltliche Gestaltung und ihre Aktualisierung trägt der jeweilige Anbieter die Verantwortung. Darüber hinaus sollten auch die kommunikativen Möglichkeiten wie beispielsweise E-Mail genutzt werden, um den Besuchern einer Seite die Möglichkeit der Reaktion zu geben, die auch von der Anbieterseite beantwortet werden kann. Bei der Setzung von sogenannten „Links“ ist darauf zu achten, dass nur Adressen angegeben werden, die in einem sachlich begründeten Bezug zu den Inhalten der Einrichtung stehen. Verknüpfungen mit privaten Adressen sind nicht statthaft.
- Technik. Der Aufbau eines Internet-Angebotes setzt die Ausstattung mit einer entsprechenden EDV-Technik voraus. Aufgrund der ständigen technischen Weiterentwicklung bedarf diese EDV-Ausstattung einer kontinuierlichen Anpassung.Aus Gründen der Datensicherheit sind die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit ein Missbrauch von Daten verhindert wird.
IV. Kosten
Bei der Realisierung der Internet-Präsenz in Einrichtungen des Erzbistums werden die entstehenden Investitions- und Anschaffungskosten als außerordentliche Kosten, die Betriebskosten über den Etat durch das Erzbistum finanziert.
Die Kirchengemeinden und sonstigen kirchlichen Einrichtungen müssen die entstehenden Investitions- und Anschaffungskosten und die Betriebskosten selbst tragen.
Hinsichtlich der Kostenstruktur ist mit mehreren Faktoren zu rechnen: Die Hardware-Entwicklung unterliegt einer kontinuierlichen und raschen Weiterentwicklung. Damit verbunden ändern sich die Preise. Der Personalbedarf muss sich an den jeweiligen Gegebenheiten orientieren. Eine Ausweitung von Beschäftigungsumfängen kann nicht zugestanden werden. Wird die grafische und inhaltliche Gestaltung der „Homepage“ und ihre Umsetzung ins „HTML-Format“ weitestgehend von ehrenamtlichen oder bereits angestellten Kräften gewährleistet, wird der Kostenaufwand geringer sein als zum Beispiel durch die Beauftragung spezieller Agenturen oder des „Providers“.
Bei der Auswahl der „Provider“ bleibt zu beachten, dass sie je eigene Preisstrukturen haben, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen.
####V. Geltungsbereich
Diese Leitlinien gelten für alle kirchlichen Einrichtungen in der Trägerschaft des Erzbistums Paderborn sowie für sonstige kirchliche Einrichtungen, die der Aufsicht des Erzbistums Paderborn unterliegen. Allen anderen kirchlichen Einrichtungen im Erzbistum Paderborn wird empfohlen, danach zu verfahren. Verfügen Einrichtungen bereits über Angebote im Internet, so sind diese den Leitlinien entsprechend zu gestalten.
####VI.
Die Verwaltungsverordnung tritt mit Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn in Kraft.