Erzbistum Paderborn
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Kirchenheizungen

Hinweis

in: KA 121 (1978) 189, Nr. 263

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Durch falsche Bedienung der Heizungsanlage können in der Kirche und an den Einrichtungs- und Kunstgegenständen in den Kirchenräumen Schäden entstehen, deren Beseitigung fortlaufende und kostspielige Instandsetzungen erfordert.
  1. Die Betriebsanleitung der Lieferfirma muss beachtet werden. Wenn Unklarheiten über die Bedienung der Heizungsanlage bestehen, ist es unerlässlich, durch einen Sachverständigen der Lieferfirma eine Einweisung vornehmen zu lassen.
  2. Die Heizungsanlage sollte während der Heizperiode nicht ausgeschaltet werden. Wenn kein Gottesdienst stattfindet, sollte in der Kirche eine Grundtemperatur von etwa 6 bis 8 Grad Celsius gehalten werden. Die Temperatur während des Gottesdienstes sollte plus 12 Grad bis höchstens plus 15 Grad Celsius betragen.
  3. Bei totaler Auskühlung der Kirche, bei Anhebung der Raumlufttemperatur über plus 15 Grad Celsius oder bei zu schneller Anhebung der Raumlufttemperatur kann es zu Schäden am Bauwerk und an der Einrichtung kommen. Zudem führt eine solche Heizweise zu erhöhten Betriebskosten.
  4. Wenn eine Heizungsanlage mit einer Heizautomatik ausgerüstet ist, darf die Automatik nicht ausgeschaltet werden.
  5. Filteranlagen müssen ständig kontrolliert und nach Bedarf und Betriebsanleitung gereinigt werden.
  6. Die Kanalanlagen sind auf Schmutzablagerungen hin zu überprüfen und zu reinigen.
  7. Die Lüftungsöffnungen in der Kirchendecke sind zur Vermeidung unkontrollierbarer Wärmeverluste während der Heizperiode geschlossen zu halten.
  8. Ist eine Heizungsanlage mit einem Außenluftanschluss ausgerüstet, kann mit Außenluft geheizt oder gelüftet werden. Dieses soll jedoch nur kurzzeitig und – soweit erforderlich – erfolgen. Während des Winters muss darauf geachtet werden, dass die Außenluftklappe möglichst geschlossen bleibt, da die Außenluft nach der Erwärmung zu trocken wird, was zum Absinken der Luftfeuchte in der Kirche führen kann.
  9. Die Lüftungsöffnungen in den Fenstern sind aus dem gleichen Grunde während der Heizperiode nur kurzzeitig aber regelmäßig zu öffnen.
  10. Der Heizraum muss wie die Luftkanäle sauber gehalten werden. Im Heizraum dürfen keine brennbaren Gegenstände lagern. Die Zu- und Abluftöffnungen des Heizraumes dürfen nicht verschlossen werden. Der Heizraum soll gut beleuchtet sein.
  11. Es soll möglichst nur eine Person nach gründlicher Einweisung für die Heizungsanlage verantwortlich sein.
  12. Es ist darauf zu achten, dass rechtzeitig vor der neuen Heizperiode Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Heizungsanlage überprüft werden.