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Entwicklung von Gebäuden mit überörtlicher Schwerpunktsetzung (sog. Schwerpunktgebäude)

Verwaltungsverordnung

in: KA 165 (2022) 116-117, Nr. 78

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Mit dem Zielbild 2030+ für das Erzbistum Paderborn, das am 23. Oktober 2021 von Erzbischof Hans-Josef Becker veröffentlicht wurde, hat die Diözese u.a. profilierte Schwerpunktbildungen angeregt, mit welchen sie diakonisch und missionarisch in die Gesellschaft hineinwirken möchte.
Dieser Impuls zur Schwerpunktsetzung wird in der Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn aufgegriffen und findet in der sog. Stufe 3 seinen Niederschlag. Diese Stufe ist gegliedert in Stufe 3a und 3b.
In Stufe 3 sieht die Immobilienstrategie auch Neuinvestitionen in besondere pastorale Schwerpunktimmobilien des Pastoralen Raumes und eine entsprechende zusätzliche Förderung vor. Diese können eine Sonderarchitektur oder -ausstattung haben und somit dazu dienen, missionarische und/oder diakonische Projekte auch architektonisch zu flankieren und somit innovative Wege in der Pastoral zu gehen.
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I. Stufe 3a

In die Kategorie der Stufe 3a fallen all diejenigen Schwerpunktgebäude, bei denen die pastorale Schwerpunktidee und der Antrag aus einem Pastoralen Raum kommen und die Initiative zur Etablierung des Schwerpunktgebäudes nicht bei der Diözese liegt. Neben den Bestimmungen der „Verwaltungsverordnung zur Bezuschussung von Baumaßnahmen in Kirchengemeinden in Pastoralen Räumen“ (KA 2022, Nr. 77) gelten folgende Voraussetzungen:
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a) Formale Voraussetzungen

(1)
Vor der Etablierung eines Schwerpunktgebäudes ist die Fertigstellung der Immobilienvereinbarung notwendig. Schwerpunktsetzungen sollten daher Teil der Immobilienvereinbarung sein.
(2)
Die max. Anzahl der Schwerpunktgebäude richtet sich nach der Anzahl der Katholikinnen und Katholiken im jeweiligen (zukünftigen) Pastoralen Raum zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Immobilienvereinbarung:
  • Weniger als 10 000 Gemeindemitglieder: max. ein Schwerpunktgebäude mit missionarischer oder diakonischer Ausrichtung
  • Mehr als 10 000 Gemeindemitglieder: max. zwei Schwerpunktgebäude mit jeweils einer diakonischen und einer missionarischen Ausrichtung
  • Mehr als 30 000 Gemeindemitglieder: max. drei Schwerpunktgebäude mit mind. einer diakonischen und einer missionarischen Ausrichtung
  • Mehr als 40 000 Gemeindemitglieder: max. vier Schwerpunktgebäude mit mind. einer diakonischen und einer missionarischen Ausrichtung
(3)
Die Festlegung auf das Gebäude und dessen inhaltlich-pastorale Ausgestaltung sollen im Zuge eines partizipativen Verständigungsprozesses erfolgen. Die Festlegung und inhaltliche Ausarbeitung der pastoralen Konzeption obliegen den pastoralen Gremien und sind durch alle Kirchenvorstände im Pastoralen Raum gleichlautend zu beschließen.
(4)
Ferner muss eine über den Kirchort hinausgehende, pastoral besondere Schwerpunktsetzung erkennbar sein. Dementsprechend muss ein pastorales Konzept der Schwerpunktnutzung des Gebäudes zugrunde liegen, aus welchem hervorgeht, welche konkreten pastoralen Ausrichtungen in diesem Gebäude etabliert werden sollen und wie sich diese Ausrichtungen ggf. in der räumlichen Planung niederschlagen. Eine Beteiligung des Bereiches Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat in Form von Fachberatung zu Beginn des Verständigungsprozesses vor Ort ist daher sinnvoll.
(5)
Die inhaltlich-pastorale Gestaltung des Schwerpunktgebäudes obliegt dem jeweiligen pastoralen Personal vor Ort in enger Kooperation mit ehrenamtlich Engagierten und Interessierten. Dabei wird eine Schwerpunktverantwortliche/ein Schwerpunktverantwortlicher aus dem pastoralen Personal benannt, welche/-r einen verlässlichen und angemessenen Beschäftigungsumfang aus dem zur Verfügung stehenden Stellenumfang von mind. 20% des Beschäftigungsumfangs (von 100% BU) in den Schwerpunkt investiert und für eine angemessene Kultur der Beteiligung (Projektteam) sorgt.
(6)
Sollte es verlässliche ehrenamtliche Trägerstrukturen für ein Schwerpunktgebäude geben, wäre dies nach Rücksprache mit dem Bereich Pastorale Dienste eine denkbare Möglichkeit, von einer hauptamtlichen/hauptberuflichen Unterstützung mit festem Beschäftigungsumfang abzusehen.
(7)
Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Schwerpunktgebäudes erfolgt eine Evaluation der pastoralen Ausrichtung unter Beteiligung des Bereiches Pastorale Dienste. Daran anschließend erfolgt eine regelmäßige Evaluation im 3-Jahres-Zyklus. Sollte man im Zuge der Evaluation zu dem Schluss kommen, dass die Schwerpunktidee nicht tragfähig ist, ist diese zunächst zu modifizieren.
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b) Inhaltlich-pastorale Voraussetzungen

Neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen sind folgende inhaltlich-pastorale Voraussetzungen zu erfüllen, welche in einer pastoralen Konzeption festgehalten werden.
  1. Die pastorale Idee, auf welcher das Schwerpunktgebäude fußt, greift die Lebensthemen der Menschen in ihren jeweiligen Sozialräumen auf und korrespondiert mit den Charismen und Potenzialen der im Schwerpunkt Engagierten. Der Schwerpunkt reagiert auf eine drängende Herausforderung des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens.
  2. Eine Beachtung unterschiedlicher Zielgruppen (Beheimatete/Distanzierte bzw. Suchende/Menschen, die Gott nicht kennen etc.) wird gewährleistet.
  3. Eine Vielgestaltigkeit von Zugangswegen zum Glauben wird gefördert.
  4. Ein positiver und proaktiver Bezug zum Zukunftsbild/Zielbild 2030+ kann hergestellt werden, und ein biblisches/geistliches Fundament prägt den Schwerpunkt.
  5. Ein Hineinwirken in den Sozialraum und konstruktives Mitgestalten der Gesellschaft sind erkennbar.
  6. Die missionarische und/oder diakonische Dimension der Pastoral wird gefördert.
  7. Der missionarische Schwerpunkt ist zuerst davon geprägt, dass …
    er eine Ahnung von Gott vermittelt,
    er mit dem Evangelium berührt,
    Menschen Botschaften des Evangeliums als für ihr Leben bedeutsam erleben können,
    er versucht, mit Menschen in Kontakt zu kommen, mit denen man bisher nicht/kaum in Kontakt ist, und das auch an unbekannten, ungewohnten, fremden Orten.
  8. Der diakonische Schwerpunkt ist zuerst davon geprägt, dass …
    er sich Menschen in Notlagen und schwierigen Lebenssituationen zuwendet und konkrete Hilfe leistet (unabhängig von Religion, Kultur etc.).
  9. Die zehn Blickrichtungen des „pastoralen Updates“ sollten bei der Entwicklung der Konzeption aufgegriffen werden.
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II. Stufe 3b

Neben den Initiativen, welche durch die Pastoralen Räume eingebracht werden (Stufe 3a), besteht eine weitere Möglichkeit darin, dass das Erzbistum Paderborn, eigenen pastoralen Überlegungen folgend, pastoral-strategische Schwerpunktgebäude überregional etabliert. Sie sollen dabei eine überregionale Strahlkraft entwickeln. Diese diözesanen Schwerpunkte werden in geregelten und transparenten Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren vergeben und in dem ausgewählten Pastoralen Raum verortet. Des Weiteren kann die Diözesanebene aufgrund besonderer lokaler Gegebenheiten auch Schwerpunktgebäude festlegen und etablieren.