Erzbistum Paderborn
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Hochgebet für Messen für besondere Anliegen

Hinweis auf liturgisches Recht

in: KA 137 (1994) 66, Nr. 98

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Das „Hochgebet für Messen für besondere Anliegen“ ist im Druck erschienen und kann seit dem Tag des Erscheinens in der Liturgie verwendet werden. Dieses Hochgebet wurde am 6.8.1991 in lateinischer Fassung von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung veröffentlicht. Der jetzt vorliegende deutschsprachige Text ist auf der Grundlage dieser „editio typica“ erarbeitet worden. Er wurde am 2.3.1993 von der Deutschen Bischofskonferenz approbiert und am 1.7.1993 durch den Apostolischen Stuhl konfirmiert.
In dem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung wird darauf hingewiesen, dass dieses neue Hochgebet von Anfang an für bestimmte Gelegenheiten erarbeitet worden ist, wie seine Struktur und sein Text deutlich zeigen. Entsprechend gilt mit der nun vorliegenden verbindlichen Ausgabe die Vorschrift, dass der Text dieses Hochgebetes zusammen mit Formularen für „Messfeiern für besondere Anliegen“ verwandt wird. In der „Pastoralen Einführung“ werden nähere Hinweise zum Gebrauch des Hochgebetes gegeben, und zwar speziell im Hinblick auf die jeweils besondere Präfation und die entsprechenden Interzessionen.
Nach Erscheinen dieses neuen Hochgebetes sind nunmehr folgende Hochgebete für den liturgischen Gebrauch zugelassen:
  1. Die vier Hochgebete des Römischen Messbuches
  2. Das Hochgebet zum Thema „Versöhnung“
  3. Drei Hochgebete für Messfeiern mit Kindern
  4. Hochgebet für Messfeiern mit Gehörlosen
  5. Hochgebet für Messen für besondere Anliegen