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Neuausgabe des Rituale „Die Feier der Kindertaufe“
Hinweis der DBK vom Dezember 2007
####1. Veröffentlichung
Nach einem langen Prozess der Vorbereitung haben die Bischöfe im deutschen Sprachgebiet im Frühjahr 2006 eine Neuausgabe des liturgischen Buches „Die Feier der Kindertaufe“ approbiert. Diese wurde mit Datum vom 26. Juli 2006 von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung rekognosziert. Die Neuausgabe ersetzt die Ausgabe von 1971 und kann unmittelbar nach ihrem Erscheinen verwendet werden. Ab dem 1. Adventssonntag (30. November) 2008 ist ihre Verwendung verpflichtend.
„Die Feier der Kindertaufe in den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Zweite authentische Ausgabe auf der Grundlage der Editio typica altera 1973“ (Freiburg u.a. 2007) ist ab Januar 2008 im Buchhandel oder beim „VzF Deutsches Liturgisches Institut“ (Trier) erhältlich.
Mit der Herausgabe des erneuerten liturgischen Buches „Die Feier der Kindertaufe“ verbinden wir Bischöfe den Wunsch, dass der Kindertaufe in Pastoral und Liturgie neue Aufmerksamkeit geschenkt wird. Das Buch soll zum Anlass werden, sowohl die sakramentenpastoralen Initiativen der einzelnen Pfarrgemeinden zu überdenken als auch die bisherige Feierpraxis nach Möglichkeit zu verbessern.
Das erneuerte liturgische Buch enthält zuerst die Praenotanda generalia „Die Eingliederung in die Kirche“, die sich sowohl auf die Feier der Kindertaufe als auch auf die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche beziehen. Daneben finden sich die Praenotanda „Die Feier der Kindertaufe“, die wichtige Hinweise zum Verständnis, zur Pastoral und zum liturgischen Vollzug geben. Darüber hinaus veröffentlichen wir Bischöfe separat eine Pastorale Einführung, die in der vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Schriftenreihe „Arbeitshilfen“ als Nr. 220 erscheinen wird.
####2. Veränderungen
Bei der Neuausgabe des Buches „Die Feier der Kindertaufe“ wurden alle Texte überarbeitet. Grundlage ist die Editio typica altera von 1973 mit den Veränderungen, die durch den Codex Iuris Canonici von 1983 notwendig geworden waren. Diese lateinische Vorlage ist im Großen und Ganzen die gleiche wie die Editio typica von 1971. Insofern handelt es sich nicht um ein grundlegend neues liturgisches Buch. Auf zwei strukturelle Veränderungen möchten wir allerdings ausdrücklich aufmerksam machen.
Während die deutschsprachige Ausgabe von 1971 eigene Kapitel mit der Ordnung der Taufe mehrerer Kinder und eines einzelnen Kindes enthielt, sind im erneuerten Buch die beiden Ordnungen zusammengefasst worden. Neu ist, dass neben der Ordnung für die Feier der Kindertaufe außerhalb der Messfeier in einem eigenen Kapitel die Ordnung für die Feier der Kindertaufe innerhalb der Messfeier geboten wird. Wenn nämlich Kinder innerhalb der sonntäglichen Messfeier getauft werden, ist es für alle offensichtlich, dass die Taufe nicht nur eine Familienfeier ist, sondern dass die Kinder durch die Taufe in die Kirche eingegliedert werden. Gleichzeitig wird auch der enge Zusammenhang von Taufe und Eucharistie deutlich.
Eine zweite Änderung betrifft die Struktur der Feier selbst. Nach der bisherigen Ordnung wurden die Kinder erst im Anschluss an die Homilie mit dem Kreuz auf der Stirn bezeichnet. Die Bezeichnung mit dem Kreuz steht bei erwachsenen Taufbewerbern allerdings ganz am Beginn des Katechumenates. Deshalb hat dieses Zeichen in Zukunft wie in der lateinischen Vorlage auch im deutschen Kindertaufritus unmittelbar nach dem Gespräch mit den Eltern und Paten seinen Platz. So wird deutlicher, dass die Kinder mit diesem Zeichen von der versammelten Gemeinde empfangen werden, dass die Aufnahme in die Kirche aber durch das Sakrament der Taufe geschieht.
####3. Pastorale Begleitung der Eltern
Bei dieser Gelegenheit möchten wir erneut an die Wichtigkeit einer guten pastoralen Begleitung der Eltern erinnern. Die Eltern sollen bei oder nach der Anmeldung ihres Kindes zur Taufe Gelegenheit zu einem ersten Gespräch haben. Dort kann bereits die in der Pfarrei übliche Taufvorbereitung dargelegt und begründet werden. Da das notwendige Hineinwachsen des Kindes in den Glauben ohne gelebte Gemeinschaft mit der Kirche nicht möglich ist, soll die Vorbereitung der Taufe eines Kindes so gestaltet werden, dass die Eltern dabei ihren Glauben erneuern und ihre Gemeinschaft mit der Kirche vertiefen können. Dazu gehören auch die Begegnung mit der Pfarrgemeinde und – heute leider nicht mehr selbstverständlich – die Teilnahme an den Gottesdiensten.
Mit den Eltern muss – zumindest beim ersten Kind – zumindest ein Taufgespräch stattfinden, das der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter pastoraler Mitarbeiter bzw. eine von ihm beauftragte pastorale Mitarbeiterin führt. In diesen Gesprächen sollen die Eltern in ihrem Glauben gestärkt und auf ihre Verantwortung zu einer christlichen Erziehung vorbereitet werden.
Wenn Eltern zwar die Taufe ihres Kindes grundsätzlich wünschen, sich selbst aber nicht ganz – oder noch nicht ganz – imstande sehen, den Glauben zu bekennen und ihr Kind christlich zu erziehen, so müssen sie eine andere Person, die der Familie unmittelbar und auf längere Zeit verbunden ist, mit dieser Aufgabe betrauen (z.B. Paten, Großeltern, Verwandte). In einem solchen Fall ist die Teilnahme dieser Person an den Taufgesprächen Voraussetzung für die Taufe des Kindes. Das enthebt aber die Eltern keineswegs der Verpflichtung, ihre eigene Glaubenssituation und ihre Beziehung zur Kirche erneut zu überdenken, damit sie schließlich selbst in ihre Aufgabe hineinwachsen.
####4. Feier der Kindertaufe in zwei Stufen
Die Geburt eines Kindes und die Vorbereitung auf dessen Taufe ist für alle Eltern und Paten eine Gelegenheit, auch den eigenen Glauben neu zu bedenken und zu vertiefen. Deshalb kann es sinnvoll sein, Eltern und Paten mehrerer Kinder zu einem gemeinsamen Weg der Glaubensvertiefung einzuladen. Wenn dieser Weg sich über längere Zeit erstreckt, empfiehlt sich die Feier der Kindertaufe in zwei Stufen, wodurch Raum für eine längere Elternkatechese entsteht. Es ist eine Besonderheit des neuen deutschsprachigen Buches, dafür eine eigene Ordnung als Teil 1 im Anhang zur Verfügung zu stellen. (Diese Ordnung wurde für das Erzbistum Vaduz nicht approbiert.)
Die erste Feier kann stattfinden, wenn die Eltern um die Taufe ihres Kindes gebeten haben und mit der Feier in zwei Stufen einverstanden sind. Die erste Stufe hat einleitenden Charakter und enthält die Katechumenatsriten für das Kind: Bei der Feier der Eröffnung des Weges zur Taufe wird deutlich, dass die Kirche den Glaubensweg der Eltern und damit auch des Kindes begleitet. Der Gottesdienst ist geprägt von der Freude über das neugeborene Kind und von der Bitte um Gottes Segen.
Die Vertiefung des Glaubens und die Intensivierung der Glaubenspraxis sind Hauptzweck der Elternkatechese, die gemeinschaftlich mit anderen Eltern durchgeführt wird und einen angemessenen Zeitraum umfasst. Es ist sinnvoll und wünschenswert, dass hier Eltern mit unterschiedlichen Glaubenswegen und -erfahrungen voneinander lernen und miteinander im Glauben wachsen. So vorbereitet können sie dann mit tieferem Engagement ihre Absage an das Böse und das Bekenntnis des Glaubens erneuern, bevor ihre Kinder in der zweiten Stufe das Sakrament der Taufe empfangen.
Wenn die Feier der Eröffnung des Weges zur Taufe gehalten wurde, erfolgt in der zweiten Stufe die Feier der Taufe selbst. Erst durch diesen zweiten Gottesdienst, dessen Kern der Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Wasser, die Absage und das Glaubensbekenntnis sowie die Taufe selbst bilden, werden die Kinder Glieder der Kirche.
Es ist wünschenswert, dass mit der hier genannten Ordnung der Feier der Kindertaufe in zwei Stufen wo immer möglich Erfahrungen gesammelt werden. Doch dürfen diese Ordnung und die mit ihr verbundene längere Elternkatechese nicht zur Vorbedingung für die Taufe der Kinder gemacht werden.
####5. Berechtigung der Kindertaufe und Taufaufschub
Kinder werden auf den Glauben der Kirche getauft, den die Eltern und Paten inmitten der Gemeinde bekennen. Das in der Taufe grundgelegte christliche Leben muss sich im gläubigen Leben entfalten. Deshalb ist es vor allem Aufgabe der Eltern, für die christliche Erziehung ihrer Kinder zu sorgen.
Wenn aber Eltern den christlichen Glauben ablehnen, jedes vorbereitende Gespräch verweigern oder aus der Kirche ausgetreten sind und keine Bereitschaft zeigen, anderweitig für die Glaubenserziehung ihres Kindes zu sorgen, ist in der Regel ein Taufaufschub angezeigt. Dies darf aber nicht zu unnötiger Härte führen. „Es ist richtig, dass Eltern durch ihre Seelsorger auf die Taufe ihres Kindes angemessen vorbereitet werden, aber ebenso wichtig ist es, dass dieses erste christliche Initiationssakrament primär als Geschenk Gottes des Vaters an das Kind angesehen wird. Denn nirgendwo tritt das freie und unverdiente Wesen der Gnade deutlicher ans Licht als bei der Kindertaufe.“1#
Wenn der Pfarrer trotzdem zu der begründeten Überzeugung kommt, dass ein Taufaufschub angezeigt ist, soll er sich bemühen, die Eltern zur Zustimmung für einen Taufaufschub zu gewinnen. Das Vorgehen bei einem Taufaufschub ist im Dekanat und Bistum abzustimmen. Die Entscheidung zum Taufaufschub kann nur im Einvernehmen mit dem Dekan (Dechant) getroffen werden. Dabei ist der Taufaufschub keine Taufverweigerung, sondern er hat immer vorläufigen Charakter. Das Angebot der Taufe bleibt weiterhin bestehen, und wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, kann die Taufe gefeiert werden. Befindet sich ein Kind in Todesgefahr, ist es allerdings unverzüglich zu taufen.