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Orte mit angeblich übernatürlichen Vorkommnissen

a) Hinweis
b) Hinweis

a) in: KA 143 (2000) 200, Nr. 124
b) in: KA 143 (2000) 185, Nr. 100

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a) Heede (Emsland/Bistum Osnabrück)

  1. Hinsichtlich der Gebetsstätte Heede im Bistum Osnabrück geben wir folgende Erklärung des Bischofs von Osnabrück zu seinem Besuch in Heede am 25. März 2000 in Auszügen bekannt:
    Seit sechs Jahrzehnten zieht das emsländische Dorf Heede viele Menschen an zur Eucharistiefeier, zur Anbetung und Buße sowie zur besonderen Verehrung der Mutter Gottes.
    Viele Menschen richten ihren Blick stark auf den Ursprung dieser Anziehungskraft. Vier Mädchen berichteten im Jahre 1937 von Erscheinungen und einer Botschaft der Gottesmutter. Um die Erfahrungen dieser vier Mädchen von damals haben sich viele Ereignisse und Fragen gerankt. Licht und Schatten, Klarheit und Verwirrung, Wahrheit und Phantasie, Heilung und Verletzung mischen sich in solchen Geschehnissen oft in kaum durchschaubarer und fast unentwirrbarer Weise. Deshalb hat die Kirche immer eine kluge Zurückhaltung gewahrt und die eigentlich tiefere Wahrheit solcher Vorgänge in den Früchten wahrgenommen, die ein solches Geschehen hervorgebracht hat.
    Nicht das Gestern, das Früher steht daher im Mittelpunkt des geistlichen Interesses, sondern das Heute und Morgen: Und das ist die intensive Wesen des Gebetes und der Versöhnung, die viele Menschen in Heede bis heute erfahren. Deshalb ist nicht eine kirchenamtliche Untersuchung der damaligen Vorgänge und der Fragen um Heede angezeigt, zumal eine amtlich fassbare, abschließende Klärung und Erklärung kaum zu erwarten ist, sondern eine positive und mutige Förderung der eigentlichen Kostbarkeit dieser Gebetsstätte und eine besonnene, geläuterte, geistlich tief verwurzelte „Qualitätssicherung“ für die Zukunft.
    Der Respekt vor der persönlichen Überzeugung jedes Einzelnen, ja die „Intimität“ des Geschehens zwischen Gott und Mensch in der Begnadung des Menschen erfordern weniger eine amtliche Erklärung und ein Zerren der Vorgänge ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, als vielmehr eine Förderung all dessen, was sich an guter und nachhaltiger religiöser Praxis des Gebetes und des sakramentalen Lebens in Heede mit Anziehungskraft und Ausstrahlung entwickelt hat.
    Mögen viele Menschen, möglichst auch viele junge Menschen, an diesem Ort unseres Bistums sich betend und büßend öffnen und den Ruf Gottes für sich und ihr Leben hören, ihre Mitte neu finden und ermutigt und gestärkt in ihren Alltag zurückkehren: gestärkt zu einem Glauben, der sie trägt, ermutigt zu einer Hoffnung, die sie beflügelt, durchdrungen von einer Liebe, die nie aufhört (1 Kor 13,8). Dann ist Heede einer der Plätze lebendiger Zuversicht, die uns so kostbar sind, ein „Ruheplatz am Wasser“ (Ps 23,2), an dem wir dem Hirten unseres Lebens selbst begegnen.
  2. Die früheren Verlautbarungen hinsichtlich der Gebetsstätte Heede im Kirchlichen Amtsblatt (KA 1946, St. 2, Nr. 28; KA 1950, St. 4, Nr. 54) haben somit keine Geltung mehr.
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b) Heroldsbach (Erzbistum Bamberg)

  1. Hinsichtlich der Gebetsstätte Heroldsbach im Erzbistum Bamberg geben wir folgende Erklärung des Erzbischofs von Bamberg vom 1. Mai 1998 bekannt:
    Zum 1. Mai 1998 wurde mit meinem Einverständnis und nach Zustimmung der römischen Glaubenskongregation an diesem Ort eine marianische Gebetsstätte errichtet.
    Ich weise die Besucherinnen und Besucher darauf hin, dass seitens der zuständigen kirchlichen Stellen die behaupteten „Heroldsbacher Erscheinungen“ der Jahre 1949 bis 1952 als nichtübernatürlich beurteilt worden sind. Deshalb kann es nicht gestattet werden, in öffentlichen Gebeten, Predigten und Vorträgen Gegenteiliges zu vertreten. Bitte berücksichtigen Sie dies auch für Ihre private Bewertung der Geschehnisse.
    Die Hinweisschilder, die Sie hier treffen, sprechen von den genannten „Erscheinungen“. Sie sind Zeugnisse aus der Anfangszeit dieses Ortes und dokumentieren die Überzeugungen von Privatpersonen. Auf Wunsch der Stifter, die in den vergangenen fünf Jahrzehnten aufopferungsvoll die Anlagen dieser privaten Gebetsstätte aufgebaut und unterhalten haben, wurden unabhängig von der kirchlichen Beurteilung der damaligen Ereignisse alle Andachtsorte und Beschriftungen unverändert belassen.
    Die Gebetsstätte Heroldsbach will alle Besucherinnen und Besucher zur Verehrung Marias ermuntern – gemäß den Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Schreibens Papst Pauls VI. über die Marienverehrung (2. Februar 1974).
    Die Gebetsstätte Heroldsbach ruft zu geistlicher Erneuerung und zu Versöhnungsbereitschaft auf. Als Erzbischof von Bamberg hoffe ich, dass alle Beterinnen und Beter, die hierher kommen, für unsere zerstrittene Welt dauerhaften Frieden erbitten und aus der Verehrung der Gottesmutter Maria für ihr eigenes Leben neue Kraft schöpfen.
    Mit der Seelsorge an diesem Ort wurde die Ordensgemeinschaft der „Brüder vom Gemeinsamen Leben“, Augustiner Chorherren, beauftragt.
    Möge Gott unserem Neubeginn seinen Segen schenken.
  2. Die früheren Verlautbarungen hinsichtlich der Gebetsstätte Heroldsbach im Kirchlichen Amtsblatt (KA 1950, St. 21, Nr. 356; KA 1951, St. 16, Nr. 200; KA 1954, St. 18, Nr. 310; KA 1971, St. 18, Nr. 244) haben somit keine Geltung mehr.