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Gebrauch von mundartlicher Sprache oder Dialekten in der Liturgie, insbesondere in sogenannten „plattdeutschen“ Messen

Verwaltungsverordnung vom 11. September 2012

in: KA 155 (2012) 103, Nr. 101

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Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat in der Instruktion „Liturgiam authenticam“ vom 28.3.2001 festgestellt, dass ein Dialekt keine für die Liturgie geeignete Sprache sein kann, weil er als lokale Sprache nicht die Einheit der Kirche in einem größeren Gebiet zum Ausdruck bringt. Dennoch ist er „deshalb nicht ganz vom liturgischen Gebrauch ausgeschlossen“, sondern „kann, wenigstens gelegentlich, im Allgemeinen Gebet, in Texten, die gesungen vorgetragen werden, in Monitionen oder in Teilen der Homilie gebraucht werden, vor allem wenn es sich um die eigene Sprache der teilnehmenden Christgläubigen handelt“ (Nr. 12 und 13).
Für den Gebrauch der mundartlichen Sprache innerhalb der Liturgie gilt daher mit sofortiger Wirkung:
  1. Da die liturgischen Texte im engeren Sinne, also jene Texte, die kirchlicherseits approbiert sind, verbindlich sind, sind sie in einer anerkannten Liturgiesprache zu beten, sei es gesprochen oder gesungen. Das gilt nicht nur für Gebete wie die Präsidialgebete oder das eucharistische Hochgebet, sondern auch für die biblischen Lesungen einschließlich des Antwortpsalms und des Rufs vor dem Evangelium. Auch deren Textfassung ist verbindlich festgelegt und die Wahl der Übersetzung nicht frei (Ausnahmen siehe „Direktorium für Kindermessen“, Nr. 43 und 45).
  2. Hingegen kann der Gebrauch der Mundart bei der Einführung in die Messfeier, der Homilie oder bei einem freien Schlusswort angebracht sein. Im Sinne der „eigenen Sprache der teilnehmenden Christgläubigen“ kann dies auch bei den Fürbitten oder einem Text, der die Meditation der Gläubigen anregen will, sinnvoll sein.
  3. Mundart kann nicht nur gesprochen, sondern auch gesungen werden. So sind mundartliche Übertragungen von Kirchenliedern möglich, wenn es sich dabei nicht um gesungene liturgische Texte handelt. Konkret heißt dies: Außerhalb des Ordinariums (Kyrie, Gloria, Credo, Sanctus und Agnus Dei) können zum Einzug, zur Gabenbereitung, zur Danksagung nach der Kommunion und zum Schluss mundartliche Kirchenlieder gesungen werden.