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Bitt- und Quatembertage
Beschluss der DBK vom Februar 1972
in: KA 116 (1973) 29, Nr. 43
####Die „Grundordnung des Kirchenjahres und des Kalenders“ vom 14.2.1969 bestimmt im Hinblick auf die Bitt- und Quatembertage, dass es Sache der Bischofskonferenzen sei, die Zeiten sowie die Arten dieser Feiern anzugeben, „damit die Bitt- und Quatembertage den unterschiedlichen örtlichen und menschlichen Gegebenheiten auch tatsächlich entsprechen“ (Nr. 46). Unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse sollen sie auch über den Umfang der Feiern entscheiden, „ob ein Tag oder mehrere, und wie oft sie im Jahr gehalten werden“ (ebd.). Erläuternd wird noch angeführt, dass die liturgische Ordnung an solchen Tagen – entsprechend dem jeweiligen Anliegen – den Votivmessen entnommen werden soll (vgl. Nr. 47).
Gemäß dieser Rahmenordnung hat die Deutsche Bischofskonferenz im Februar 1972 folgenden Beschluss gefasst:
- Die Feier der Bittage soll dort, wo sie im religiösen Leben oder Brauchtum der Gemeinde verwurzelt ist und auch heute noch gut durchgeführt werden kann, an einem oder mehreren Tagen vor Christi Himmelfahrt erhalten bleiben. Wünschenswert ist eine Einbeziehung aller wesentlichen Bereiche und Gefährdungen des gegenwärtigen Lebens in die Bittgottesdienste.
- Die Feier der Quatember wird beibehalten und soll der geistlichen Erneuerung der Gemeinde dienen. Viermal im Jahr wird eine Quatemberwoche mit einem bestimmten Thema der religiösen Erneuerung festgesetzt, wobei der Zusammenhang mit besonderen pastoralen Aktionen der entsprechenden Zeit im Kirchenjahr zu berücksichtigen ist. Innerhalb dieser Quatemberwoche kann die Feier auf einen Tag konzentriert werden.Als Quatemberwochen gelten:
- Die erste Woche im Advent,
- Die erste Woche der österlichen Bußzeit (Fastenzeit),
- Die Woche vor Pfingsten,
- Die erste Woche im Oktober.
Der Tag innerhalb der Quatemberwoche und die Art der Feier können den örtlichen Gegebenheiten und dem besonderen Thema entsprechend in den einzelnen Gemeinden festgelegt werden. […]
Im allgemeinen dürfte sich empfehlen, die Gläubigen – etwa am Freitag – zu einer abendlichen Eucharistiefeier einzuladen, bei der in einer kurzen Ansprache und in den Fürbitten des besonderen Anliegens gedacht werden sollte. Hilfen zur Gestaltung der Feier werden rechtzeitig zugesandt.