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Gebet für Volk und Vaterland

Erklärung der DBK, Sitzung vom 12. bis 15. März 1984

in: Wenner, DBK 190

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Die Deutsche Bischofskonferenz erinnert an die Anordnung des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass – besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen – in der Gemeindemesse das Allgemeine Gebet verrichtet werden soll, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt (vergleiche 1 Tim 2,1-2), (SC 53).
Die allgemeine Einführung ins Messbuch sagt dazu, die Reihenfolge der einzelnen Bitten soll in der Regel so geordnet sein:
  1. für die Anliegen der Kirche,
  2. für die Regierenden und für das Heil der ganzen Welt,
  3. für alle von verschiedener Not Bedrückten,
  4. für die Ortsgemeinde (vergleiche AEM 46).
Bereits 1966 hat die Deutsche Bischofskonferenz das früher am Schluss des sonn- und feiertäglichen Hauptgottesdienstes angeordnete Gebet für Volk und Vaterland1# abgelöst durch eine entsprechende Fürbitte im Allgemeinen Gebet an jener Stelle, die der obigen Nr. 2 entspricht.
Die Deutsche Bischofskonferenz erneuert diese Verpflichtung und bittet alle Priester und Gemeinden nachdrücklich, bei den Fürbitten in den Gemeindemessen aller Sonntage und Feiertage auch für unser Volk und Vaterland zu beten und zwar etwa auf folgende Weise:
 
„Gedenke der Bedrängnis unseres Volkes; lenke seinen Weg inmitten aller Gefahren und schenke ihm Eintracht und Einheit, Freiheit und Frieden mit allen Völkern Europas und der ganzen Erde.“
Wenn nötig, kann die Form dieser Bitte so abgewandelt werden, dass sie dem Sprachstil der übrigen an diesem Tag gesprochenen Fürbitten entspricht.
Die Deutsche Bischofskonferenz bittet alle Seelsorger, das seit den Tagen der Apostel den Christen selbstverständliche Gebet für Volk und Vaterland den Gläubigen neu in seinem Sinn und seiner Dringlichkeit nahezubringen und zu erschließen.

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1 ↑ [Hingewiesen sei auf Art. 30 Reichskonkordat; s. A.2.1.]