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Beauftragung von Laien zum Begräbnisdienst. Erklärung

Hinweis vom 1. Januar 2007

in: KA 150 (2007) 8-9, Nr. 8

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[…] Einen wichtigen Dienst üben diejenigen aus, die der liturgischen Feier des Begräbnisses vorstehen. Diese Aufgabe ist in besonderer Weise zunächst einmal dem Pfarrer als dem „Hirten“ der ihm anvertrauten Gemeinde aufgetragen (can. 530 Nr. 5 CIC). Damit bringt die Kirche zum Ausdruck, dass es ein wesentlicher Teil der Hirtenaufgabe ist, „an den Sorgen und Ängsten und vor allem an der Trauer der Gläubigen Anteil“ zu nehmen (vgl. can. 529 § 1 CIC). In Unterstützung des Pfarrers übernehmen auch die anderen Priester des Pastoralverbunds die Leitung der Begräbnisliturgie. Mit Ausnahme der Totenmesse können die Begräbnisfeiern auch von einem Diakon geleitet werden.
Darüber hinaus erlaubt die im Jahr 1969 veröffentlichte „Liturgische Ordnung der Begräbnisfeier“ (Ordo exsequiarum), dass durch die Bischofskonferenz mit Genehmigung des Apostolischen Stuhls auch Laien mit dem Begräbnisdienst beauftragt werden können, wenn die pastorale Notwendigkeit es verlangt (Nr. 19). Auf einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz hin haben die Bischöfe in der Bundesrepublik Deutschland mit Schreiben der Gottesdienstkongregation vom 17. November 1973 die entsprechende Vollmacht erhalten.
Von dieser Vollmacht möchte ich in Zukunft Gebrauch machen, wenn in einzelnen Gemeinden bzw. Pastoralverbünden Situationen eintreten, die die Beauftragung von Laien zum Begräbnisdienst notwendig machen. Um diesen besonderen Dienst auf eine sichere Grundlage zu stellen, habe ich eine entsprechende Ordnung erlassen, die die Beauftragung von Laien zum Begräbnisdienst im Erzbistum Paderborn regelt. Bei meiner Entscheidung habe ich mich von folgenden Überlegungen leiten lassen:
Die Zahl der Beerdigungen kann in einzelnen Gemeinden eine Größenordnung erreichen, die den jeweiligen Priester an die Grenze des Leistbaren bringt beziehungsweise nicht mehr verantwortbar ist. Dabei spielt nicht nur die reine Anzahl der Beerdigungen eine Rolle, sondern beispielsweise auch die Entfernung der Friedhöfe oder ihre Größe. Auch Alter und Gesundheit des Priesters oder die weiteren Aufgaben, die ihm übertragen sind, sind wichtige Gesichtspunkte, wenn es darum geht, was ein Seelsorger bewältigen kann und wann er unzumutbar überfordert wird.
Neben meiner Verantwortung für die Priester sehe ich in gleicher Weise auch meine Verantwortung für die Angehörigen, die um einen Verstorbenen trauern. Sie wünschen sich mit Recht, dass sich die Seelsorger Zeit für sie nehmen, die Begräbnisfeier und die Totenmesse gut vorbereiten und würdig und tröstlich mit ihnen feiern. Ich möchte daher nicht nur die Quantität der Beerdigungen in den Blick nehmen, sondern auch ihre Qualität, die jedoch nur erreicht werden kann, wenn genügend Zeit und Energie vorhanden sind.
Auch wenn die Sorge um die Sterbenden, die Begleitung der Angehörigen und die Leitung des kirchlichen Begräbnisses wichtige Aufgaben der Priester und Diakone sind und auch bleiben, ist der Begräbnisdienst nicht an das Weihesakrament gebunden (vgl. can. 1168 CIC). Darum besteht hier die Möglichkeit, dass auch Gemeindemitglieder diese Aufgabe übernehmen. Dazu sind sie durch Taufe und Firmung sakramental befähigt. Was für viele von uns ungewohnt ist, ist in anderen Teilen der Weltkirche gar nicht anders denkbar.
Ich möchte den Begräbnisdienst durch Laien künftig dort möglich machen, wo die pastorale Situation es erfordert und wo der Boden dafür bereitet ist, dass dieser Dienst von der Gemeinde und dann auch von den Angehörigen eines Verstorbenen angenommen werden kann. Darum werden Beauftragungen nur vorgenommen, wenn der zuständige Pfarrgemeinderat bzw. die Pfarrgemeinderäte (wenn sich die Beauftragung auf mehrere Gemeinden erstrecken soll) sowie der Dechant gehört worden sind. Außerdem wird es eine wichtige Aufgabe aller Verantwortlichen sein, die Gemeinde gut auf die neue Situation vorzubereiten.
Ob der Begräbnisdienst durch Laien angenommen wird und sich bewährt, hängt entscheidend davon ab, wer für diesen Dienst gewonnen werden kann. Mir ist es wichtig, dass diese Frauen und Männer nicht nur die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, um eine Begräbnisfeier gut zu leiten und das Wort Gottes zu verkündigen, sondern auch Lebenserfahrung und ein gutes Einfühlungsvermögen in die Situation der trauernden Angehörigen. Wir werden uns darum genügend Zeit nehmen, um vor einer Beauftragung die notwendigen Gespräche zu führen. Außerdem werden wir für eine gute Vorbereitung und Begleitung der Beauftragten sorgen.
Wenn in einer Gemeinde der Begräbnisdienst durch Laien ermöglicht wird, müssen Pfarrer, Pfarrgemeinderat und alle, die künftig eine Begräbnisfeier leiten werden, gemeinsam Kriterien entwickeln, nach denen die Dienste aufgeteilt werden. Diese Regelungen müssen in geeigneter Weise bekannt gemacht werden, damit der Eindruck vermieden wird, es gäbe bei der Entscheidung, wer jeweils den Begräbnisdienst übernimmt, ein Ansehen der Person. Immer wieder muss ins Bewusstsein der Gemeindemitglieder gerufen werden, dass die Verteilung des Begräbnisdienstes auf eine größere Zahl von Personen allen zugute kommt. Außerdem bleibt die Verantwortung des Pfarrers bzw. des jeweiligen Priesters für die Feier der Totenmesse bestehen. Von daher ist die Übernahme des Begräbnisdienstes durch einen Laien nicht isoliert zu sehen, sondern fügt sich ein in den gesamten Dienst, den eine Gemeinde dem Verstorbenen und seinen Angehörigen leistet. […]