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Schutzmaßnahmen in Gottesdiensten bei Grippewellen/erhöhter saisonaler Infektionsgefahr

Hinweis

in: KA 162 (2019) 22, Nr. 17

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Saisonale Infektionskrankheiten wie z.B. Influenza, Noroviren, Masern und Keuchhusten erfordern eine erhöhte Achtsamkeit und den Schutz vor Ansteckung. Hand- und Mundkontakte bergen die Gefahr einer Übertragung der Erreger. Viele Arztpraxen und Krankenhäuser werben verstärkt für die Vermeidung von Handkontakten.
Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die Praxis des Händereichens beim Friedensgruß hinterfragt. Die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (AEM) überlässt den einzelnen Bischofskonferenzen die Bestimmung über die Ausführung des Friedensgrußes, entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker (AEM 56b). Unter Nr. 112 der AEM heißt es zum Verlauf des Friedensgrußes: „Der Priester [ggf. der Diakon] kann dann zum Friedensgruß auffordern, worauf alle entsprechend den örtlichen Gewohnheiten in einem Zeichen einander Frieden … bezeugen.“
Das Händereichen ist als Friedenszeichen hierzulande üblich, aber nicht vorgeschrieben. Deshalb kann in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr nach Ermessen der Zelebranten/Beauftragten für WGF-Feiern auf das Händereichen beim Friedensgruß verzichtet oder durch eine andere Geste, wie eine Verbeugung, ersetzt werden. Priester, Diakone und Beauftragte von Wort-Gottes-Feiern sollten in diesem Fall beim Friedensgruß einen entsprechenden kurzen Hinweis geben.
Beim Umgang mit Weihwasser ist erhöhte Vorsicht geboten. Es muss in kurzen Zeitabständen gewechselt werden. Die Becken sind gründlich zu reinigen. Die Verwendung von destilliertem Wasser als Weihwasser trägt dazu bei, die Keimzahl niedrig zu halten.