Erzbistum Paderborn
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Hochfeste und Feste des Herrn und der Heiligen im Kirchenjahr. Eucharistiefeiern im Pastoralverbund oder den Gesamtpfarreien
Hinweis vom 5. Februar 2010
in: KA 153 (2010) 53-54, Nr. 34
####Die Leiter der Pastoralverbünde bzw. die Pfarrer künftiger Gesamtpfarreien bitte ich Sorge zu tragen, dass an den Hochfesten und Festen des Herrn und der Heiligen, die nicht durch einen staatlichen Feiertag geschützt sind, zumindest in einer Kirche des Pastoralverbundes bzw. der Gesamtpfarrei eine abendliche Eucharistiefeier stattfindet, an der auch berufstätige Gläubige teilnehmen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn am nachfolgenden Sonntag nicht die äußere Feier des Hochfestes begangen wird. Dabei handelt es sich um die folgenden Tage, die auch im Mess-Lektionar für die Sonntage und Feiertage abgedruckt sind:
- 06.01. Erscheinung des Herren (H)
- 02.02. Darstellung des Herrn (F)
- 19.03. Hl. Josef, Bräutigam der Gottesmutter Maria (H)
- 25.03. Verkündigung des Herrn (H)
- 3. Freitag nach Pfingsten Heiligstes Herz Jesu (H)
- 24.06. Geburt des Hl. Johannes des Täufers (H)
- 29.06. Hl. Petrus und Hl. Paulus, Apostel (H)
- 06.08. Verklärung des Herrn (F)
- 15.08. Mariä Aufnahme in den Himmel (H)
- 14.09. Kreuzerhöhung (F)
- 09.11. Weihetag der Lateranbasilika (F)
- 08.12. Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (H)
- 27.12. Hl. Johannes, Apostel, Evangelist (F)
- 28.12. Unschuldige Kinder (F)
Gleiches gilt für die Tage Aschermittwoch und Allerseelen (2.11.).
Hinzu kommt der Festtag unseres Diözesanpatrons:
- 23.07. Hl. Liborius (H)