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Kommunionspendung als Handkommunion

Diözesangesetz

in: KA 112 (1969) 99-100, Nr. 182

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  1. Laut Schreiben des Präfekten der „Kongregation für den Gottesdienst“ vom 6. Juni 1969 (Prot. Nr. 311/69) können die Bischöfe der deutschen Diözesen gestatten, dass in ihrem Bistum diejenigen Gläubigen, die es wünschen, die Kommunion in die Hand empfangen. Die Bischöfe hatten sich wegen dieser Angelegenheit bereits im Frühjahr 1968 an den Apostolischen Stuhl gewandt und waren unter dem 6.7.1968 von ihrer diesbezüglichen Vollmacht informiert worden. Im Hinblick auf eine beabsichtigte und inzwischen erfolgte Befragung aller Bischofskonferenzen der lateinischen Kirche musste die allgemeine öffentliche Bekanntgabe dieser Nachricht damals zurückgestellt werden.
  2. Hiermit wird für das Erzbistum Paderborn gestattet, in allen Gemeinden und Gottesdiensten von der Erlaubnis zur Darreichung der Kommunion in die Hand Gebrauch zu machen. Den Gläubigen bleibt es freigestellt, zwischen der bisherigen Art der Darreichung und der Spendung in die Hand zu wählen. Priester und Laien, die die hl. Kommunion austeilen, sind verpflichtet, sich nach dem Wunsch des Empfangenden zu richten.
    Es wird nachdrücklich betont, dass nicht daran gedacht ist, die bisherige Art der Kommunionspendung abzuschaffen und die Spendung in die Hand vorzuschreiben, sondern es soll Freiheit herrschen. Niemandem soll aus seiner Entscheidung für die eine oder die andere Weise ein Vorwurf gemacht werden. Schon aus der Tatsache, dass beide Arten während vieler Jahrhunderte in der Kirche Brauch gewesen sind, geht hervor, dass die Kirche – wenn auch zu verschiedenen Zeiten – beide Arten als ehrfürchtig und geziemend angesehen hat.
  3. Die Gläubigen sollen über die Anwendung dieser Erlaubnis in den Gottesdiensten unterwiesen werden. Gegenstand der Unterweisung können etwa folgende Überlegungen sein: Die Gläubigen mögen jene Form wählen, die ihnen persönlich als größere Hilfe zum andächtigen Empfang des Herrenleibes erscheint. Der Kommunionempfang in jeder seiner Formen kann uns daran erinnern, dass Gott uns geheiligt und alle Glieder unseres Leibes – auch Mund und Hand – in seinen Dienst genommen hat. Gegenüber den Bedenken einer Unwürdigkeit zum Empfang der heiligen Hostie in die Hand kann darauf hingewiesen werden, dass wir in allen Formen der heiligen Kommunion der großen Gabe Gottes unwürdig sind; denn Gottes unverdiente Huld allein macht uns würdig.
  4. Zur Erleichterung und Wahrung der gebührenden liturgischen Ordnung bei der Kommunionspendung ist folgendes zu beachten:
    1. Das Nebeneinander der beiden Formen setzt voraus, dass die Gläubigen deutlich zu erkennen geben, auf welche Weise sie die hl. Hostie empfangen möchten. Wer die Kommunion mit der Hand zu empfangen wünscht, soll daher beide Hände dem Austeilenden genügend hoch entgegenreichen (und zwar so, dass deutlich wird, mit welcher Hand er die Kommunion zu empfangen wünscht): Wünscht der Empfänger, dass ihm die Hostie auf die offene Hand gelegt wird, hält er die andere Hand unter die empfangende Hand, so dass beide Hände übereinander liegen. Wünscht er hingegen die Hostie mit den Fingern entgegenzunehmen, hält er die greifende Hand über der geöffneten anderen Hand, damit kein Teilchen zu Boden fallen kann.
      Die Hostie wird am Ort des Empfanges zum Munde geführt. Das geschehe ruhig und ohne Hast. Keinesfalls sollen die Kommunizierenden auf dem Rückweg zu ihrem Platz oder erst an ihrem Platz die Hostie zum Munde führen, da dadurch nur zu leicht die schuldige Ehrfurcht beeinträchtigt würde.
      Wo es üblich ist, dass der Spender stehen bleibt und die Empfänger hintereinander zu ihm herantreten, können diese nach dem Empfang zunächst einen Schritt zur Seite tun. Gut und praktisch ist es, die Empfänger wie bisher an die Kommunionbank oder an die Chorstufen treten zu lassen; ein ruhiger Empfang ist dann eher gesichert, weil der Spender an der Reihe der Empfänger entlang gehen kann.
    2. Die Empfänger sollen sich nicht selbst die Hostie aus dem aufgestellten Ziborium nehmen, weil das Zeichen des Darreichens dabei verloren geht. Dass die Empfänger sich die Hostie von einer vom Spender dargereichten Patene nehmen, kann nur dann angebracht sein, wenn es sich um eine kleine Zahl von Kommunikanten handelt und der Kommunizierende eine Hostie greifen kann, ohne andere Hostien dabei zu berühren.
    3. Bei der Darreichung in die Hand ist genauso wie bei der Darreichung in den Mund darauf zu achten, dass kleine Teilchen der Hostie nicht verloren gehen. Die Spendeworte „Der Leib Christi“ und die Antwort des Empfangenden „Amen“ sind bei beiden Arten der Kommunionspendung die gleichen.
    4. Auch die Kinder haben grundsätzlich das Recht zur Wahl zwischen den beiden Formen des Kommunionempfanges, die darum beide auf eine geeignete Weise zu erläutern und einzuüben sind.