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Instruktion der Glaubenskongregation über die Kindertaufe

vom 20. Oktober 1980

in: KA 124 (1981) 19-25, Nr. 3

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Einführung

  1. Die Pastoral der Kindertaufe hat durch die Veröffentlichung des Rituale, das nach den Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils1# erarbeitet wurde, große Hilfe erfahren. Dennoch sind nicht alle Schwierigkeiten beseitigt, mit denen christliche Eltern und Seelsorger angesichts des raschen Wandels der Gesellschaft, der die Erziehung zum Glauben und die Glaubenstreue der Jugendlichen erschwert, zu ringen haben.
  2. Viele Eltern sehen nämlich mit großer Sorge, wie ihre Kinder Glauben und Sakramentenempfang aufgeben, obwohl sie versucht haben, ihnen eine christliche Erziehung zu geben; manche Seelsorger aber fragen sich, ob sie bei der Zulassung von Kindern zur Taufe nicht strenger vorgehen sollten. Einige halten eine Verschiebung der Kindertaufe für wünschenswert, bis ein mehr oder weniger ausgedehntes Katechumenat durchlaufen ist; andere fordern sogar, die Lehre von der Notwendigkeit der Taufe sollte – wenigstens was die Kinder betrifft – überprüft werden, und wollen die Feier der Taufe auf jenes Alter verschieben, in dem jemand sich selbst verpflichten kann, oder gar auf den Beginn des Erwachsenenalters.
    Diese Infragestellung der überlieferten Pastoral der Sakramente weckt andererseits in der Kirche die berechtigte Sorge, eine so wichtige Lehre wie die von der Notwendigkeit der Taufe könne in Gefahr geraten; viele Eltern nehmen ferner Ärgernis, wenn sie feststellen, dass die Taufe, die sie selber in vollem Pflichtbewusstsein für ihre Kinder erbitten, verweigert oder aufgeschoben wird.
  3. Angesichts dieser Lage und als Antwort auf viele an sie gerichtete Fragen hat die Kongregation für die Glaubenslehre nach Befragung mehrerer Bischofskonferenzen diese Instruktion erarbeitet. Sie möchte dadurch die wichtigsten Punkte der Lehre zu diesem Thema in Erinnerung rufen, wodurch sich die durch Jahrhunderte hin so beständige Praxis der Kirche als legitim erweist und trotz der heute aufgekommenen Schwierigkeiten als gleichbleibend sinnvoll darstellt. Danach werden schließlich einige wichtige Richtlinien für die Pastoral angegeben.
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Erster Teil: Die Lehre der Tradition zur Kindertaufe
[auf Abdruck wurde verzichtet]

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Zweiter Teil: Antworten auf heute vorgebrachte Einwände

16.
Im Licht der oben erläuterten Lehre sind nun einzelne Meinungen zu beurteilen, die gegenwärtig zur Kindertaufe vorgetragen werden und die die Rechtmäßigkeit dieser Praxis als einer allgemeinen Regel bestreiten.
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Verbindung von Taufe und Glaubensakt
17.
Gestützt auf den Befund der Schriften des Neuen Testamentes, dass dort die Taufe der Verkündigung des Evangeliums folgt, eine vorherige innere Bekehrung erfordert und mit dem Bekenntnis des Glaubens verbunden ist, dass ferner die Wirkungen der Gnade (Vergebung der Sünden, Rechtfertigung, Wiedergeburt und Teilhabe am göttlichen Leben) meist mehr vom Glauben als vom Sakrament abhängen2#, schlagen einige vor, die Reihenfolge Verkündigung – Glaube – Sakrament zur Norm zu erheben und, von Todesgefahr abgesehen, auch auf Kinder anzuwenden und so für sie das Katechumenat verpflichtend zu machen.
18.
Zweifellos richtete sich die Predigt der Apostel für gewöhnlich an Erwachsene, und die ersten Getauften waren Menschen, die sich zum christlichen Glauben bekehrt hatten. Wenn nun im Neuen Testament diese Tatsachen berichtet werden, kann dies zur Meinung führen, es ginge dort lediglich um den Glauben der Erwachsenen. Die Gewohnheit der Kindertaufe stützt sich jedoch, wie oben in Erinnerung gerufen wurde, auf eine unvordenkliche Überlieferung apostolischen Ursprungs, deren Gewicht man nicht zurückweisen kann; außerdem wird die Taufe nie ohne Glauben gespendet, der bei den Kindern allerdings der Glaube der Kirche ist.
Nach der Lehre des Konzils von Trient über die Sakramente ist die Taufe ferner nicht lediglich ein Zeichen des Glaubens, sondern auch dessen Ursache3#. Sie bewirkt in den Getauften „eine innere Erleuchtung“ und wird daher von der byzantinischen Liturgie mit Recht als „Sakrament der Erleuchtung“ bezeichnet oder schlechthin als „Erleuchtung“: der empfangene Glaube erfüllt die Seele, damit vor dem Glanz Christi der Schleier der Blindheit falle.4#
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Taufe und personale Annahme der Gnade
19.
Ferner wird behauptet, jede Gnade müsse, da einer Person zugedacht, vom Empfänger bewusst angenommen und sich zu eigen gemacht werden; das aber sei dem Kind in keiner Weise möglich.
20.
Das Kind ist aber in Wahrheit eine Person, und zwar lange bevor es dies durch freie und bewusste Akte zeigen kann. Als Person aber kann es durch das Sakrament der Taufe bereits Kind Gottes und Miterbe Christi werden. Sobald es später zum ersten Gebrauch von Bewusstsein und Freiheit gelangt ist, stehen diesen Fähigkeiten Kräfte zur Seite, die durch die Taufgnade in der Seele grundgelegt wurden.
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Taufe und Freiheit des Kindes
21.
Dann wird der Vorwurf erhoben, die Taufe der Kinder sei ein Angriff auf ihre Freiheit. Es widerspreche nämlich der Personwürde, ihnen religiöse Pflichten für alle Zukunft aufzuerlegen, die sie selbst vielleicht einmal ablehnen werden. Es sei daher besser, wenn das Sakrament erst in einem Alter gespendet werde, wo die Kinder zu einer freien Bindung fähig sind. Bis dahin sollen sich Eltern und Erzieher Zurückhaltung auferlegen und jede Beeinflussung vermeiden.
22.
Ein solches Vorgehen ist aber als völlige Illusion zu betrachten: keine menschliche Freiheit existiert in einem derart reinen Zustand, dass sie von jedem Einfluss frei sein könnte. Schon die Betrachtung der Naturordnung zeigt, dass die Eltern für ihre Kinder Entscheidungen treffen in allem, was für ihr Leben notwendig ist und sie auf den wahren Wert hinlenkt. Das Verhalten einer Familie, die dem religiösen Leben des Kindes bewusst neutral gegenüberstände, stellt tatsächlich eine schädliche Option dar, die dem Kind ein wesentliches Gut vorenthält.
Wer behauptet, durch das Sakrament der Taufe werde der Freiheit des Kindes Gewalt angetan, vergisst ferner, dass alle Menschen, auch die Nichtgetauften, als Geschöpfe Gott gegenüber Pflichten haben, die sie nicht aufkündigen dürfen. Diese aber bestätigt die Taufe und vertieft sie in der Gotteskindschaft. Er vergisst auch, dass uns im Neuen Testament der Eintritt ins christliche Leben nicht als eine Form der Knechtschaft und des Zwanges dargestellt wird, sondern als Zugang zur wahren Freiheit.5#
Wohl kann es vorkommen, dass ein Kind, wenn es heranwächst, die Verpflichtungen der Taufe ablehnt. Dennoch brauchen seine Eltern, die darüber traurig sein können, sich nichts vorzuwerfen, wenn sie nach Recht und Pflicht ihrem Kind die Taufe und eine christliche Erziehung mitgaben6#. Denn entgegen dem äußeren Anschein können die in der Seele verborgenen Keime des Glaubens doch vielleicht eines Tages wieder aufleben, wobei auch die Eltern durch Geduld und Liebe, Gebet und echtes Glaubenszeugnis mithelfen können.
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Taufe und gesellschaftliche Verhältnisse
23.
Andere weisen auch auf den Zusammenhang hin, der die Person mit der Gesellschaft verbindet, und meinen, in einer homogenen Gesellschaft sei es richtig, schon die Kinder zu taufen; denn dort bildeten Werte, Urteile und Sitten ein zusammenhängendes System. Es sei dagegen kaum anzuraten in der heutigen pluralistischen Gesellschaft, in der die Wertvorstellungen schwanken und die verschiedenen Meinungen im Wettbewerb miteinander stehen. Unter solchen Umständen, so sagt man, sei es besser, die Taufe zu verschieben, bis die Persönlichkeit des Taufkandidaten genügend gereift sei.
24.
Die Kirche weiß zweifellos, dass sie die gesellschaftliche Wirklichkeit gebührend berücksichtigen muss. Doch besitzen Homogenität und Pluralismus als Kriterien nur hinweisenden Wert und können nicht als normgebende Grundsätze gelten, da sie gar nicht in der Lage sind, eine eigentlich religiöse Frage zu lösen, die ihrer Natur nach die Kirche und die christliche Familie angeht.
Denn das Kriterium einer „homogenen Gesellschaft“ erlaubt es, die Kindertaufe für sinnvoll zu halten, wenn die Gesellschaft christlich ist; das gleiche Kriterium könnte aber auch zur Verneinung dieser Sinnhaftigkeit führen, wenn christliche Familien in der Minderheit sind, weil sie in einer noch mehrheitlich heidnischen Gesellschaft leben oder in einem Regime des militanten Atheismus: eine solche Folgerung lässt sich aber offensichtlich nicht gutheißen.
Das Kriterium einer „pluralistischen Gesellschaft“ aber nützt kaum mehr als das eben erwähnte, weil in einer solchen Gesellschaft Familie und Kirche ja Handlungsfreiheit haben und daher eine christliche Unterweisung erteilen können.
Wer in die Geschichte schaut, weiß sehr gut, wie sehr die missionarische Ausbreitung der Kirche in den ersten Jahrhunderten behindert gewesen wäre, wenn damals schon diese „soziologischen“ Kriterien angewandt worden wären. Hinzu kommt, dass man sich heute zu oft auf den „Pluralismus“ beruft, um den Gläubigen paradoxerweise Verhaltensformen aufzuerlegen, die sie tatsächlich in ihrem Recht auf christliche Freiheit behindern.
In einer Gesellschaft, deren Geisteshaltung, Sitten und Gesetze nicht mehr aus dem Evangelium ihre Normen beziehen, kommt es darum sehr darauf an, beim Bedenken der Fragen zur Kindertaufe vor allem das Wesen und die besondere Sendung der Kirche zu berücksichtigen. Wenn sich auch das Volk Gottes mit der menschlichen Gesellschaft vermischt und aus verschiedenen Völkern und Kulturen zusammensetzt, so besitzt es doch seine eigene Identität, gekennzeichnet durch die Einheit des Glaubens und der Sakramente. Vom selben Geist und von der gleichen Hoffnung beseelt, bildet es ein einheitliches Ganzes, das in der Lage ist, sich bei den verschiedenen menschlichen Gruppierungen die zum Wachsen notwendigen Strukturen zu schaffen. Die Sakramentenpastoral der Kirche muss, zumal bei der Kindertaufe, dieser Lage angepasst werden; keineswegs jedoch darf sie von Kriterien abhängen, welche ausschließlich den Humanwissenschaften entnommen sind.
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Kindertaufe und Sakramentenpastoral
25.
Schließlich wird gegen die Kindertaufe noch der Einwand erhoben, sie gehe von einer Pastoral ohne missionarische Zielsetzung aus, der es mehr darauf ankomme, ein Sakrament zu spenden, als den Glauben zu wecken und den Einsatz aus dem Evangelium heraus zu fördern. Durch die Beibehaltung dieser Praxis gebe die Kirche, so sagt man, der Versuchung nach, auf Zahlen zu achten und ihren sozialen Status („Establishment“) zu erhalten; sie begünstige dadurch ein magisches Sakramentenverständnis, während es doch ihre Aufgabe sei, auf missionarisches Wirken zu achten, den Glauben der Christen zur Reife zu führen, ihre freie und bewusste Entscheidung zu fördern und daher in ihrer Sakramentenpastoral verschiedene Reifestufen einzuräumen.
26.
Nun muss das Apostolat der Kirche gewiss dahin streben, einen lebendigen Glauben zu wecken und ein echt christliches Leben zu fördern. Was die Pastoral von Erwachsenen bei der Sakramentenspendung fordert, darf aber nicht einfachhin auf Kinder übertragen werden, die, wie oben erwähnt, „auf den Glauben der Kirche“ getauft werden. Auch darf man die Notwendigkeit des Sakramentes nicht gering achten, die ihre ganze Bedeutung und Dringlichkeit beibehält, zumal es darum geht, dem Kind das unendliche Gut des ewigen Lebens zu sichern.
Was aber das Besorgtsein um die Zahlen angeht, so ist dies bei rechtem Verständnis weder eine Versuchung noch ein Übel für die Kirche, sondern vielmehr ihre Pflicht und ein Wert für sie. Denn die Kirche, die der heilige Paulus Christi „Leib“ und „Fülle“ nennt7#, ist in der Welt das sichtbare Sakrament Christi; sie ist gesandt, auf alle Menschen jenes sakramentale Band auszudehnen, das sie mit ihrem verherrlichten Herrn verbindet. Daher muss es für sie unbedingt ein Anliegen sein, das erste und grundlegende Sakrament, die Taufe, allen, Kindern ebenso wie Erwachsenen, zu spenden.
So verstanden, entspricht die Praxis der Kindertaufe durchaus dem Evangelium, weil sie die Kraft eines Zeugnisses enthält; sie zeigt nämlich an, dass Gott uns zuvorkommt und unser Leben mit seiner unverdienten Liebe umgibt: „Nicht … dass wir Gott geliebt haben, sondern dass er uns geliebt … hat … Wir wollen lieben, weil er uns zuerst geliebt hat“8#. Auch angesichts der Forderungen, die bei Erwachsenen für den Empfang der Taufe gestellt werden9# darf man nicht das Schriftwort vergessen: „Er hat uns gerettet – nicht weil wir Werke vollbracht hätten, die uns gerecht machen können, sondern aufgrund seines Erbarmens – durch das Bad der Wiedergeburt und der Erneuerung im Heiligen Geist“10#.
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Dritter Teil: Einige Pastoralrichtlinien

27.
Auch wenn man unmöglich gewisse heutige Meinungen billigen kann, etwa jene, die eine Abschaffung der Kindertaufe fordert oder es dem persönlichen Urteil überlassen will, ob aus bestimmten Gründen die Taufe alsbald gespendet oder verschoben werden soll, so muss man doch die Notwendigkeit einer gründlicheren und unter bestimmten Rücksichten erneuerten Pastoral anerkennen. Ihre Grundsätze und obersten Richtlinien seien im folgenden angegeben.
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Grundsätze dieser Pastoral
28.
Wichtig ist vor allem darauf hinzuweisen, dass die Taufe der Kinder als schwerwiegende Verpflichtung zu betrachten ist, die sich in diesem Zusammenhang den Seelsorgern stellen, können nur gelöst werden in treuer Beachtung der Lehre und ständigen Praxis der Kirche.
Die Pastoral der Kindertaufe muss sich konkret von zwei Grundsätzen leiten lassen, deren zweiter dem ersten untergeordnet ist.
1)
Die zum Heil notwendige Taufe ist Zeichen und Werkzeug der zuvorkommenden Liebe Gottes, der von der Erbsünde befreit und Anteil am göttlichen Leben schenkt: grundsätzlich darf man das Geschenk dieser Güter für die Kinder nicht hinausschieben.
2)
Es muss gewährleistet werden, dass dieses Geschenk durch eine echte Glaubenserziehung und Hinführung zu einem christlichen Leben sich so entfalten kann, dass das Sakrament seinen „vollen Sinn“ erreicht11#. Diese Gewähr wird in der Regel von den Eltern oder Verwandten geleistet, auch wenn auf verschiedene Weise in der Gemeinschaft der Christen dafür ein Ersatz gefunden werden kann. Ist diese Gewähr aber nicht ernsthaft gegeben, kann das ein Grund zur Verschiebung der Spendung dieses Sakramentes werden. Ist überhaupt keine Gewähr gegeben, soll man das Sakrament verweigern.
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Gespräch der Seelsorger mit den christlichen Familien
29.
Im Rahmen dieser beiden Grundsätze ist die tatsächliche Lage des Einzelfalles in einem pastoralen Gespräch des Priesters mit der Familie zu klären. Normen zur Art des Gespräches mit christlichen Eltern, die ihre religiösen Pflichten treu erfüllen, finden sich in den Vorbemerkungen zum Römischen Rituale. Zwei wesentliche Punkte nur seien hier angeführt.
Vor allem ist viel Wert darauf zu legen, dass die Eltern bei der Tauffeier anwesend sind und aktiv mitmachen; sie haben nunmehr den Vorrang vor den Patinnen und Paten, deren Anwesenheit jedoch ebenfalls gefordert ist, da ihre Mithilfe bei der Erziehung wertvoll und zuweilen notwendig ist.
Dann ist auch die Vorbereitung der Taufe sehr wichtig. Die Eltern müssen sich darum kümmern, die Seelsorger von der bevorstehenden Geburt unterrichten und sich selber geistig darauf vorbereiten. Die Seelsorger aber werden die Familien besuchen, auch mehrere von ihnen zugleich einladen und ihnen eine entsprechende Katechese und geeignete Hinweise anbieten; sie werden sie schließlich auch zum Gebet für die ihnen bald geschenkten Kinder anleiten12#.
Für den Zeitpunkt der Taufspendung gelten die Regeln des Rituale: „An erster Stelle steht die Gesundheit des Kindes dem ja die Wohltat des Sakramentes nicht vorenthalten werden soll; dann ist die Gesundheit der Mutter zu berücksichtigen, damit möglichst auch sie anwesend sein kann; wenn dies dem vorrangigen Wohl des Kindes nicht entgegensteht, sind dann auch die pastoralen Belange zu bedenken, indem genügend Zeit vorgesehen wird für die Vorbereitung der Eltern und für eine würdige Gestaltung der Feier selbst, damit das Wesen des Ritus deutlich hervortrete“. Daher soll die Taufe „unverzüglich gespendet werden, wenn sich das Kind in Todesgefahr befindet“, sonst „innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt des Kindes“13#.
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Gespräch der Seelsorger mit wenig gläubigen oder nichtchristlichen Familien
30.
Es geschieht, dass wenig gläubige und nur gelegentlich praktizierende Eltern sich an den Seelsorger wenden oder auch nichtchristliche Eltern, die aus erwägenswerten Gründen um die Taufe für ihr Kind bitten.
In diesem Fall werden die Seelsorger versuchen, in einem klugen, wohlwollenden Gespräch anzuregen, dass sich die Eltern mit dem Sakrament, das sie erbitten, näher befassen, und sie auch über die Verpflichtung zu unterweisen, die Eltern mit der Taufe auf sich nehmen.
Die Kirche kann nämlich dem Wunsch solcher Eltern nicht nachkommen, wenn diese keine Gewähr bieten, dass dem getauften Kind nachher auch eine christliche Erziehung zuteil wird, wie das Sakrament sie erfordert. Sie muss auch die begründete Hoffnung haben, dass die Taufe ihre Früchte bringen wird14#.
Wenn genügend Garantien gegeben sind – wie z.B. die Wahl von Patinnen und Paten, die sich aufrichtig des Kindes annehmen wollen, oder die Hilfe von Gläubigen aus der Gemeinde – dann darf sich der Priester nicht weigern, die Taufe unverzüglich zu spenden, genauso wie bei Kindern christlicher Familien. Genügen die Garantien aber nicht, so soll die Taufe in kluger Weise aufgeschoben werden; die Seelsorger sollen aber mit den Eltern im Gespräch bleiben, so dass, wenn möglich, die Forderungen erfüllt werden, ohne die das Sakrament nicht gespendet werden kann. Wenn schließlich auch das nicht zu erreichen ist, kann man als letzten Ausweg die Anmeldung des Kindes für ein Katechumenat vorschlagen, das in der Zeit der schulischen Ausbildung besucht werden müsste.
31.
Diese bereits erlassenen und geltenden Normen15# bedürfen noch einiger Erläuterungen. Vor allem ist klarzumachen, dass eine solche Verweigerung der Taufe keineswegs als eine Form von Zwang anzusehen ist. Es handelt sich ja auch weder um eine echte Verweigerung und noch viel weniger um eine persönliche Diskriminierung, sondern um einen pädagogischen Aufschub mit dem Ziel, die Familie je nach ihrer Lage zu einem tieferen Glauben oder zu einem besseren Verständnis ihrer Verpflichtungen zu führen.
Was die Garantien angeht, so genügt ein Versprechen, das begründete Hoffnung für eine christliche Unterweisung der Kinder bietet.
Die eventuelle Einschreibung für den späteren Besuch eines Katechumenates darf mit keinem eigenen Ritus gefeiert werden, der leicht mit dem Sakrament selber verwechselt werden könnte. Es muss auch klar sein, dass eine solche Einschreibung noch kein wirklicher Eintritt ins Katechumenat ist und die so eingeschriebenen Kinder nicht bereits als Katechumenen gelten können, die alle diesen zustehenden Rechte beanspruchen dürften. Zu einem späteren Zeitpunkt sind die für ein ihrem Alter entsprechendes Katechumenat vorzustellen. Es sei zu diesem Punkt ausdrücklich erklärt: wenn im Rituale der „Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ eine „Feier der Eingliederung für Kinder im Schulalter“ enthalten ist16#, so bedeutet das keineswegs, die Kirche ziehe es vor oder halte es für normal, die Taufe auf dieses Alter zu verschieben.
In jenen Gegenden, wo die wenig gläubigen oder nichtchristlichen Familien die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen, so dass die Bischofskonferenzen dort mit Recht als gemeinsame pastorale Norm vor der Feier der Taufe eine längere Wartezeit als im allgemeinen Gesetz vorgesehen haben17#, behalten die dort lebenden christlichen Familien ihr volles Recht, ihre Kinder eher taufen zu lassen. Ihnen ist also das Sakrament zu spenden, wie es die Kirche wünscht und wie es der Glaube und die Hochherzigkeit solcher Familien verdienen.
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Aufgabe der Familie und der Pfarrgemeinde
32.
Die pastoralen Aufgaben bei der Kindertaufe sind in einen größeren Rahmen einzufügen, der die Familien und die ganze christliche Gemeinde umfasst.
Dazu ist eine intensivere Seelsorge wichtig, die die Brautleute, welche zur Ehevorbereitung zusammenkommen, und dann auch die jungverheirateten Eheleute anspricht. Je nach den Umständen sollte die ganze kirchliche Gemeinschaft dafür geworben werden, vor allem Erzieher, christliche Eheleute, Familienverbände, Ordensgemeinschaften und Säkularinstitute. Die Priester mögen diesem Apostolat große Aufmerksamkeit widmen. Sie werden vor allem Eltern an ihre Pflicht erinnern, bei ihren Kindern den Glauben zu wecken und zu formen. Ihnen kommt es ja zu, die religiöse Initiation des Kindes zu beginnen, es Christus als seinen engen Freund lieben zu lehren und sein Gewissen zu bilden. Das wird um so fruchtbarer und leichter gelingen, je mehr man sich auf die Taufgnade stützt, die dem Herzen des Kindes eingegossen ist.
33.
Wie das Rituale deutlich sagt, muss sich die Pfarrgemeinde und zumal jene Gruppe von Christen, die mit der betreffenden Familie enger benachbart und verbunden sind, an dieser Taufpastoral beteiligen. Denn „die Vorbereitung auf die Taufe und die christliche Unterweisung gehen in besonderer Weise das Volk Gottes, d.h. die Kirche an, die den Glauben der Apostel lebendig hält und weitergibt“18#. Diese aktive Beteiligung des christlichen Volkes, die bereits praktiziert wird, wo es sich um Erwachsene handelt, ist ebenso bei der Kindertaufe gefordert, wo „das Volk Gottes, d.h. die Kirche, vertreten durch die Ortsgemeinde … eine wichtige Aufgabe hat“19#. Im übrigen wird die Gemeinde selber aus der Feier der Taufe großen geistlichen und apostolischen Nutzen ziehen. Schließlich geht die Aufgabe der Gemeinde nach der liturgischen Feier noch weiter, wenn nämlich die Erwachsenen mithelfen, den Glauben der jungen Menschen durch das Zeugnis ihres christlichen Lebens wie auch durch Beteiligung an den verschiedenen katechetischen Aufgaben weiterzubilden.
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Abschluss

Die Kongregation für die Glaubenslehre wendet sich an die Bischöfe mit dem Ausdruck ihres vollen Vertrauens, dass diese in Ausübung ihres vom Herrn empfangenen Amtes dafür sorgen werden, die Lehre der Kirche über die Notwendigkeit der Kindertaufe in Erinnerung zu rufen, eine entsprechende Pastoral zu fördern und jene zur überlieferten Praxis zurückzuführen, die vielleicht aus achtbaren pastoralen Überlegungen heraus von ihr abgewichen sind. Sie wünscht ferner, dass über die Lehre und die Richtlinien dieser Instruktion alle Seelsorger, christlichen Eltern und kirchlichen Gemeinden informiert werden, so dass sich alle ihrer Verpflichtungen bewusst werden und sich gemeinsam für die Taufe der Kinder und ihre christliche Erziehung zum Wohl der Kirche, die der Leib Christi ist, einsetzen.
Diese Instruktion, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation verabschiedet wurde, hat Papst Johannes Paul II. in der dem unterzeichneten Kardinalspräfekten gewährten Audienz gutgeheißen und ihre Veröffentlichung angeordnet.

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1 ↑ Ordo baptismi parvulorum, ed. typica, Rom, 15. Mai 1969.
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2 ↑ Vgl. Mt 28,19; Mk 16,16; Apg 2,37-41; 8,35-38; Röm 3,22,26; Gal 3,26.
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3 ↑ Konzil von Trient, Sitzung 7, Decr. de sacramentis, can. 6, Denz-Schön. Nr. 1606.
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4 ↑ Vgl. 2 Kor 3,15-16.
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5 ↑ Joh 8,36; Röm 6,17-22; 8,21; Gal 4,31; 5,1.13; 5,1; Petr 2,16 usw.
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6 ↑ Diese Pflicht und dieses Recht, vom II. Vatikanischen Konzil in seiner Erklärung Dignitatis humanae, Nr. 5, erläutert, wird von den Staaten anerkannt: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 26, Nr. 3.
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7 ↑ Eph 1,23.
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8 ↑ 1 Joh 4,10.19.
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9 ↑ Vgl. Konzil von Trient, Sitzung 6, De iustificatione, Kap. 5-6, Kan. 4 und 9, Denz-Schön. Nr. 1525-1526; 1554; 1559.
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10 ↑ Tit. 3,5.
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11 ↑ Vgl. Ordo baptismi parvulorum, Praenotanda, Nr. 3, S. 15.
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12 ↑ Vgl. ebd. Nr. 8, § 2, S. 17; Nr. 5, §§ 1 und 5, S. 16.
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13 ↑ Ebd. Nr. 8, § 1, S. 17.
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14 ↑ Vgl. ebd. Nr. 3, S. 15.
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15 ↑ Zunächst erlassen in einem Brief dieser Kongregation für die Glaubenslehre als Antwort auf eine Petition von Msgr. Bartholomaeus Hanrion, Bischof von Dapanga in Togo, wurden diese Normen zugleich mit der Petition des Bischofs in der Zeitschrift Notitiae veröffentlicht: 61 (1971) (7. Jahrg.) S. 64-70.
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16 ↑ Vgl. Ordo initiationis christianae adultorum, Rom, ed. typica vom 6. Jan. 1972, Kap. 5, S. 125-149.
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17 ↑ Vgl. Ordo baptismi parvulorum, Praenotanda, Nr. 8, §§ 3-4, S. 17.
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18 ↑ Ebd. De initiatione christiana, Praenotanda generalia, Nr. 7, 5, 9.
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19 ↑ Ebd. Praenotanda, Nr. 4, S. 15.