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Messfeiern kleiner Gemeinschaften (Gruppenmessen)

Richtlinien der DBK vom 24. September 1970

in: KA 113 (1970) 139-142, Nr. 280

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Zu den Zielen der liturgischen Erneuerung gehört es, unter Beachtung der Eigenart und Gegebenheit jeder Gemeinde, die ganze Messfeier so zu gestalten, dass sie zur bewussten, tätigen und vollen Teilnahme der Gläubigen führt (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch Nr. 3). Aus diesem Grund müssen die verschiedenen Ausdrucksformen und Riten mit Sorgfalt ausgewählt werden, damit unter Berücksichtigung der konkreten Situation der Gemeinde die volle und tätige Teilnahme am ehesten ermöglicht werde (vgl. AE Nr. 5). Daher enthält die „Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch“ einerseits grundlegende Bestimmungen, die für alle Formen der Messfeier Geltung haben; andererseits beschreibt sie den Ablauf der Messfeier für den normalen Gemeindegottesdienst, für Konzelebration und für eine Messe ohne Gemeinde. Die Beschreibungen des Verlaufs der Messfeier in der „Allgemeinen Einführung“ wollen aber nicht Bezug nehmen auf Sonderfälle wie z.B. sehr große Versammlungen, Kindergruppen, Messen mit geistig oder körperlich behinderten Teilnehmern.
Mit Datum vom 15. Mai 1969 wurde von der „Kongregation für den Gottesdienst“ eine Instruktion veröffentlicht, die sich mit der Messfeier einiger solcher Gruppen beschäftigt; dabei wird auch die Feier im kleinen Kreis behandelt. Die Instruktion unterstreicht generell die Rechtmäßigkeit und pastorale Bedeutung der Sondergruppen. Sie erkennt an, dass für diese Gruppen die Verkündigung des Wortes Gottes und die Feier der Eucharistie besonderer Überlegungen bedarf, um den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Gruppen Rechnung zu tragen.
Die Bischofskonferenzen des deutschen Sprachgebietes haben sich bereits seit längerer Zeit mit diesen Fragen befasst und verschiedene Gremien mit dem Studium der einschlägigen Fragen beauftragt. Als Resultat dieser Untersuchungen und Beratungen erlässt die Deutsche Bischofskonferenz für die Messfeier kleiner Gemeinschaften folgende Richtlinien. Sie spricht dabei den Wunsch aus, dass deren Anwendung einen möglichst großen Gewinn für das Gottesvolk bedeute. Die Leiter der einzelnen Gruppen mögen ihre Bischöfe über die Erfahrungen mit diesen Feierformen und die sich daraus ergebenden Fragen unterrichten.
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I. Pastorale und liturgische Grundsätze

Wie ein Blick in die Geschichte zeigt, kannte die Kirche zu allen Zeiten neben dem allgemeinen – vor allem sonntäglichen – Gemeindegottesdienst die Zusammenkunft von Gruppen zur Feier der Eucharistie. Wenn heute der Wunsch nach der Feier der Messe im kleinen Kreis wieder stärker wird, dürfte dabei mitspielen, dass die Anonymität der Gemeindemitglieder untereinander bei der Größe der sonntäglichen gottesdienstlichen Versammlung in den Pfarrkirchen manchmal als Hindernis empfunden wird, den Gemeinschaftscharakter der Eucharistiefeier bewusst zu erleben. Dies gilt überhaupt hinsichtlich der Gemeindeerfahrung. So bilden sich vielerorts gemeindliche Substrukturen in Familienkreisen, Nachbarschaftsgruppen, Berufs- und Freizeitgemeinschaften usw. Die Mitglieder möchten in ihrem Kreis und gelegentlich auch an dem Ort, wo sie jeweils versammelt sind, die Gemeinschaft der Eucharistie erfahren. Ähnliches gilt für die Gruppen, die sich um eines bestimmten apostolischen Zieles willen oder für eine bestimmte religiöse Lebensform zusammenfinden.
In solchen Kreisen ist nicht selten eine stärker dem Leben und der Vorstellungswelt des heutigen Menschen angepasste Form der Messfeier möglich. Damit kann in größerem Maße eine Erlebniskraft verbunden sein, die das persönliche Glaubensleben und den Apostolatsgeist zu intensivieren vermag. Die Art und Weise der Mitfeier der Messe, wie sie im Rahmen der kleineren Gruppe möglich ist, kann seine positiven Auswirkungen auf das gesamte Leben haben.
Die Situation und die Gruppen, in denen solche Messfeiern ihre Berechtigung haben, sind vielfältig.
Es können hier nur einige Beispiele angeführt werden.
 
Es gibt Gruppen, die sich von der Erfahrung ihrer gemeinsamen Arbeit oder ihrer gemeinsamen Lebensinteressen her zur Messfeier im kleinen Kreis zusammenfinden (Familienkreise, Nachbarschaftskreise, Apostolatsgruppen und religiöse Lebensgemeinschaften, Jugendgruppen, Schulklassen usw.).
Bei Tagungen, Treffen u.ä. kann sich unter den Teilnehmern eine Gemeinsamkeit ergeben, die die Eucharistiefeier als Gruppenmesse nahelegt.
Anlässe, bei denen sich eine kleinere Gruppe von Teilnehmern einfindet, wie z.B. Hochzeiten, Jubiläen, Trauerfeiern. Wenn hierbei die Eucharistie gefeiert wird, kann ebenfalls die Form der Gruppenmesse empfehlenswert sein. Eine besondere Situation, die die Form der Messfeier im kleinen Kreis erforderlich macht, ist die Eucharistiefeier bei einem Kranken.
Bei diesen und ähnlichen Fällen einer kleineren Gemeinschaft geht es darum, eine den Teilnehmern und der Situation entsprechende Art des Gottesdienstes zu finden. Nicht immer wird die Messfeier die am meisten geeignete Ausdrucksform religiösen Lebens sein. Oft dürfte in einer kleinen Gruppe z.B. ein einfaches Bibelgespräch mit Gebet, das Stundengebet der Kirche oder ein Wortgottesdienst angebrachter sein. Solche und ähnliche Arten des Gottesdienstes sind daher vor allem in Erwägung zu ziehen und zu fördern.
Entschließt man sich aus gutem Grund zu einer Eucharistiefeier, so ist deren Struktur auch bei der Gruppenmesse zu wahren. Es darf nicht der Eindruck entstehen, als ob die Normalform der Messfeier und die Messe in Sondergruppen zwei verschiedene Dinge seien.
Es ist zu bedenken, dass auch die Eucharistiefeier als Gruppenmesse kein bloßes Mahl ist, sondern wie jede Messe Opfer und Mahl zugleich, Gedächtnis des Herrn und seiner Heilstat am Kreuz, die in dieser Feier unter sakramentalen Zeichen gegenwärtig wird, Darstellung und Vorwegnahme der himmlischen Liturgie, an der hier und jetzt die versammelte Gruppe teilhat und teilnimmt. Die Eucharistiefeier ist immer und in jeder Form nicht in erster Linie auf Erlebnis angelegt. Sie ist immer auch Lob Gottes, und zwar nicht nur der einzelnen oder der Gruppe, sondern der ganzen Kirche für die ganze Schöpfung. Sie ist das „Herrenmahl“, das volle, unverkürzte und unveräußerliche Vermächtnis des Herrn, das er uns zu feiern aufgetragen hat, „bis er kommt in Herrlichkeit“.
Auch wenn die Eucharistiefeier Zeichen der Freude und der brüderlichen Gemeinschaft ist, darf sie dennoch nicht nur als „Agape-Feier“ in Erscheinung treten, sondern muss ihren unverwechselbaren Charakter auch im äußeren Geschehen beibehalten.
Da in der Eucharistiefeier das Heilshandeln Christi gegenwärtig wird, kann es sich also nie um eine gewöhnliche Versammlung gläubiger Menschen handeln, die sich nur aus eigenem Antrieb zusammenfinden. Vielmehr handelt es sich um die Erfüllung des Auftrags Christi, der selbst inmitten der Seinen als ihr Haupt gegenwärtig ist und sie in sein Tun miteinbezieht. Daher sind alle Versammelten in der Eucharistiefeier tätig. Die Gegenwart des Herrn als Haupt der Gemeinde findet ihren besonderen Ausdruck im unvertretbaren Dienst des Priesters, der den Vorsitz führt und das Handeln Christi zum Ausdruck bringt.
Die Eucharistiefeier ist niemals ein privater Akt der Versammelten, sondern stets ein Handeln der Kirche. Sie muss darum in Einheit und Gemeinschaft mit der Gesamtkirche vollzogen werden, die in der unter Leitung des Bischofs und seines Presbyteriums stehenden Ortskirche präsent wird. Daraus ergeben sich Berechtigung und Notwendigkeit liturgischer Weisungen auch für die Gruppenmessen. Ebenso ergibt sich aus dieser Tatsache, dass jede Eucharistiefeier im kleinen Kreis grundsätzlich offen sein muss gegenüber der größeren Gemeinde. Die Gruppe muss sich vor jeder Abkapselung hüten. Die Gefahr einer Absonderung muss gesehen werden; ihr ist mit allen Kräften entgegenzuarbeiten.
Es darf aber auch nicht der Fall eintreten, dass jemand nur an Messfeiern in Gruppen teilnimmt und die Eucharistiefeier der größeren Gemeinde meidet. Eine solche Beschränkung auf die Teilnahme an Gruppenmessen kann nur für Gläubige verantwortet werden, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Alter, Herkunft, geistige Fassungskraft) nicht imstande sind, zum vollen Sinn und Mithandeln in der christlichen Gemeindeversammlung Zugang zu finden, die aber nach Kräften bestrebt sind, sich für die größere Gemeinde zu öffnen.
Die Verbindung mit der Ortskirche und der Gesamtkirche soll auch in den Gebeten und im Gedenken (Hochgebet, Fürbitten) zum Ausdruck kommen. Die Verbundenheit soll sich weiter auch darin zeigen, dass die Feier von Gruppenmessen nicht ohne Einverständnis des örtlich zuständigen Seelsorgers erfolgt.
Die Hinordnung der Gruppenmesse auf die Feier der größeren Gemeinschaft bedeutet besonders auch Hinführung zur Eucharistiefeier der Gemeinde am Sonntag. Dies ist vor allem dann zu bedenken, wenn die Feier der Messe im kleinen Kreis für einen Sonntag vorgesehen wird. Für gewöhnlich sollten daher die Gruppenmessen nur an Wochentagen stattfinden.
Da es in der Messe im kleinen Kreis möglich ist, die Grundstruktur der Eucharistiefeier unmittelbarer zu erfahren, kann sich daraus ein vertieftes Verständnis der Messfeier im größeren Rahmen, z.B. des sonntäglichen Gemeindegottesdienstes, ergeben. Die bei einer größeren Versammlung vielleicht vorhandene Anonymität wird dann als weniger belastend empfunden. Die Feier der Messe im kleinen Kreis soll so auch eine Hilfe sein, dass der einzelne sich leichter in die große Gemeinschaft einfügt.
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II. Praktische Anweisungen

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1. Ort der Feier

Nach den liturgischen Bestimmungen kann für die Feier der Gemeindemesse entweder der ihr entsprechende liturgische Raum oder ein anderer würdiger Raum gewählt werden. Wichtig ist, dass der Raum für die Feier der Gemeinschaft geeignet ist, das heißt insbesondere die tätige Teilnahme aller ermöglicht (vgl. AE Nr. 253).
Dieser Gesichtspunkt ist für die Gottesdienstfeier einer kleineren Gruppe zu beachten. Daher ist die große Kirche im allgemeinen weniger geeignet. Für die Feier der Messe im kleinen Kreis soll ein liturgischer Raum bevorzugt werden, der einer Gruppenfeier eher entspricht (z.B. Kapelle, insbesondere die sog. Werktagskirche, Oratorium, Krypta). Wo ein solcher fehlt oder nur schwer zu erreichen ist, kann auch ein anderer würdiger Raum verwendet werden (z.B. Wohnraum, Versammlungsraum).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Messe auch im Zimmer eines Kranken gehalten werden. Ähnliches gilt für die Messe in der Wohnung von älteren Menschen.
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2. Raum, Geräte und Kleidung

Der besondere Charakter dieser Feier soll auch in der Zurüstung des Raumes zum Ausdruck kommen. Daher soll sich im Raum gut sichtbar ein Kreuz befinden. Der Festcharakter wird durch Kerzen und Schmuck betont (vgl. AE Nr. 269-270).
Außerhalb eines geweihten Raumes kann ein passender Tisch verwendet werden (vgl. AE Nr. 260). Daher kann man einen gewöhnlichen Tisch benutzen, der entsprechend festlich bereitet wird, um auch dadurch die Eucharistiefeier von einem gewöhnlichen Mahl zu unterscheiden.
Als liturgische Gefäße sind Hostienschalen und Kelch zu verwenden, weil sie die besondere Würde der Eucharistiefeier zum Ausdruck bringen (vgl. AE Nr. 290). Sie sind jeweils am Ende der Feier in der für die Normalform der hl. Messe vorgesehenen Weise zu purifizieren.
Bei einer Messfeier im kleinen Kreis müssen Kleidung, Haltung und Gesten der Teilnehmer der Würde des Gottesdienstes entsprechen. Auch bei einer Anordnung der Versammlung rings um einen Tisch, der als Altar hergerichtet wurde, muss klar erkennbar bleiben, dass es sich nicht um eine profane Mahlfeier, sondern um Gottesdienst handelt. Wenigstens beim eucharistischen Hochgebet soll man stehen bzw. knien.
Die liturgische Kleidung des Priesters hat den Sinn, den Dienst des Priesters, der Christus inmitten der Gemeinde repräsentiert und der Feier vorsteht, zu verdeutlichen. Es geht daher auch bei Messfeiern kleiner Gemeinschaften nicht an, auf eine dem gottesdienstlichen Geschehen angemessene Kleidung und auf liturgische Kennzeichen zu verzichten. Wenn die Feier in einem gottesdienstlichen Raum stattfindet, sollen Albe, Stola und Messgewand benutzt werden, sonst in der Regel wenigstens Albe und Stola. In außergewöhnlichen Fällen kann die Kennzeichnung des Priesters, wie sie bei der Spendung anderer Sakramente vorgeschrieben ist, noch als ausreichend angesehen werden, wobei selbstverständlich die Stola niemals fehlen darf.
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3. Der Verlauf der Feier

„Die Messfeier wird seelsorglich viel wirksamer, wenn die Lesungen, Orationen und Gesänge so ausgewählt werden, dass sie möglichst weitgehend der jeweiligen Situation und der religiösen wie geistigen Fassungskraft der Teilnehmer entsprechen“ (AE Nr. 313). Dazu kann die Benutzung der vielfältigen Auswahlmöglichkeiten beitragen, die die „Allgemeine Einführung“ bietet. „Der Priester soll daher bei der Zusammenstellung der Messtexte mehr das geistige Wohl der mitfeiernden Gemeinde als seine eigenen Wünsche vor Augen haben. Die Auswahl der einzelnen Texte möge er im Einvernehmen mit denjenigen treffen, die bei der Feier eine bestimmte Aufgabe ausüben; dazu gehören auch die Gläubigen hinsichtlich solcher Fragen, die sie unmittelbar betreffen“ (AE Nr. 313).
Eröffnung
Aufgabe der Eröffnung ist es, „die zusammenkommenden Gläubigen zu einer Gemeinschaft zu verbinden und sie zu befähigen, in rechter Weise das Wort zu hören und würdig die Eucharistie zu feiern“ (AE Nr. 24).
Es wird Fälle geben, in denen das der Eucharistiefeier vorausgehende Zusammensein diese Voraussetzungen schon geschaffen hat. Der zelebrierende Priester wird aber auch dann durch eine Einführung den liturgischen Charakter der jetzt beginnenden Feier hervorheben.
Falls erforderlich, kann der Zelebrant nach entsprechender Vorbereitung bei den Orationen (Tagesgebet, Gabengebet, Schlussgebet) von der Möglichkeit Gebrauch machen, die für die muttersprachlichen Texte in der „Übersetzer-Instruktion“ erwähnt ist. „Er kann unter Wahrung des Grundgedankens der Vorlage sein Gebet so formulieren, dass es den Bedürfnissen einer heutigen Feier besser entspricht“ (vgl. Instruktionen vom 25. Januar 1969, Nr. 34).
Wortgottesdienst
Lesungen aus der Heiligen Schrift. Der Wortgottesdienst der hl. Messe ist seinem Wesen nach eine Versammlung um das Wort Gottes, in dem der Herr gegenwärtig wird. Darum können die biblischen Lesungen nicht durch andere ersetzt werden. Der Zelebrant kann die Schriftlesungen zusammen mit den Mitgliedern der Gruppe auswählen (vgl. Perikopenordnungen). Bei dieser Wahl ist zu beachten:
 
Unter den ausgewählten Lesungen muss sich immer eine aus den Evangelien befinden.
Der Zusammenhang zwischen Schriftlesung und den Erfordernissen der konkreten Gemeinde ist zu wahren, „damit durch eine angepasste Verkündigung des Wortes Gottes die Gläubigen zu einem tieferen Verständnis des Geschehens gelangen und zugleich immer mehr von Gottes Wort ergriffen werden“ (AE Nr. 320).
Man wird unterscheiden zwischen Feiern am Wochentag und am Sonntag. Am Sonntag wird man im allgemeinen die Lesungen vom Tage nehmen, um den besonderen Charakter der Sonntagsliturgie als einer Liturgie der Gesamtgemeinde zu würdigen und den Zusammenhang mit dem liturgischen Zyklus aufrecht zu erhalten.
An die Stelle der Zwischengesänge kann auch eine Meditationsstille treten.
Homilie. An die Stelle der Homilie kann entsprechend der konkreten Situation auch ein Dialog treten, so dass sich unter Leitung des priesterlichen Vorstehers der Feier ein geistliches Gespräch ergibt, an dem alle teilnehmen und zu dem alle beitragen. Falls ein solches geistliches Gespräch bereits der Messfeier vorausging, liegt es nahe, von der Homilie abzusehen und an ihrer Stelle nach der Evangelienlesung etwa eine gemeinsame Stille zu halten.
Fürbitten. Es ist die Aufgabe des Priesters, das allgemeine Gebet zu leiten. Die Bitten können von den Teilnehmern formuliert und vorgetragen werden. Es ist aber immer Wert darauf zu legen, dass außer den besonderen Anliegen der Teilnehmer die allgemeinen Anliegen berücksichtigt werden, damit auch so die Gemeinschaft mit der Kirche und die Verantwortung für die Welt zum Ausdruck kommen.
Eucharistiefeier
Gabenbereitung. Wenn nicht gesungen wird, soll die Bereitung der Gaben in der Regel in Stille erfolgen; sie wird mit dem Gabengebet abgeschlossen (vgl. AE Nr. 53). Es ist empfehlenswert, dass die Mitfeier der Teilnehmer auch in einer Beteiligung an der Bereitung der Gaben zum Ausdruck komme (vgl. AE Nr. 101). Der Zeichencharakter der Liturgie und ihrer Elemente verlangt, dass man die Materie der Eucharistie tatsächlich als Speise erkennt, als das eine Brot, an dem wir alle teilhaben (vgl. 1 Kor 10,17). Daher soll das eucharistische Brot, das nach dem Brauch der lateinischen Kirche ungesäuert ist, so beschaffen sein, dass der Priester es in mehrere Teile brechen kann, die er den Gläubigen reicht (vgl. AE Nr. 283).
Hochgebet. Bei der Präfation kann man nach dem Ruf „Erhebet die Herzen“ – „Wir haben sie beim Herrn“ (wenn die Gruppe es wünscht) auf Einladung des Zelebranten aktuelle Motive der Danksagung aussprechen. Der Zelebrant fährt fort und sagt etwa: „Für das alles und für alles was Gott durch Jesus Christus wirkt, lasst uns dem Herrn, unserem Gott, danken“. Die Versammlung antwortet nach der gewohnten Weise „Das ist würdig und recht“. Dann beginnt mit der Präfation das Hochgebet nach den vorgeschriebenen Texten.
Kommunion. Das Brotbrechen, das in apostolischer Zeit der Eucharistiefeier ihren Namen gab, bringt die Einheit aller in Christus in dem einen Brot wirksam und deutlich zum Ausdruck. Ebenso ist es ein Zeichen brüderlicher Liebe, da dieses eine Brot unter Brüdern geteilt wird (vgl. AE Nr. 283). Diese Zeichenhaftigkeit wird gerade bei der Messfeier einer kleinen Gemeinschaft besonders deutlich. Falls es nicht bereits zu Beginn der eigentlichen Eucharistiefeier geschehen ist, kann man vor dem Brotbrechen diese brüderliche Liebe und Verbundenheit in passender Form zum Ausdruck bringen.
Die Kommunion unter beiden Gestalten ist gerade in einer Messfeier im kleinen Kreis angezeigt. Dabei sollen alle aus dem einen Kelch trinken, soweit das praktisch möglich ist.
Nach Beendigung der Kommunionspendung beten Priester und Gläubige in der Regel einige Zeit in Stille. Auch kann ein Hymnus, ein Psalm oder ein Loblied gesungen werden (vgl. AE Nr. 56j). Schließlich können vor dem offiziellen Schlussgebet des Priesters Gebetstexte eingefügt werden, die, von den Teilnehmern formuliert, die besondere Bedeutung dieser Eucharistiefeier für die Gruppe und ihr christliches Leben zum Ausdruck bringen.
Abschluss. Für den Segen bieten sich die erweiterten Textfassungen an, wie sie im neuen Römischen Messbuch enthalten sind. Sie zeigen das Ende der liturgischen Feier an und können gegebenenfalls den Übergang zum nachfolgenden Zusammensein der Gruppe bilden. Falls eine Agape folgt, soll sie sich von der vorhergehenden Eucharistiefeier deutlich abheben.