.
Zugangswege zum Beruf der Gemeindereferentin1#
Diözesangesetz vom 1. Mai 2018
in: KA 161 (2018) 107-109, Nr. 63
####Die theologische Ausbildung der Gemeindereferentin erfolgt in der Regel an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen – Abteilung Paderborn – Fachbereich Theologie (vgl. Artikel 3 § 2 Abs. 2 Satz 1 des Statuts für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Erzbistum Paderborn in der jeweils gültigen Fassung2#).
Nach Artikel 3 § 2 Abs. 2 Satz 2 des diözesanen Statuts kann die theologische Ausbildung in Ausnahmefällen auch an einer anderen Ausbildungsstätte erfolgen. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Abschlussprüfung obliegt dem Erzbischof von Paderborn.
Als Ausnahmefälle können anerkannt werden:
- 1.
- a) ein Studium der katholischen Theologie für alle Lehrämter mit dem Abschluss: Erstes Staatsexamen oder ein Studium der katholischen Theologie für alle Lehrämter mit dem Abschluss Masterund ein pastorales Praktikum – in der Regel spätestens ab dem 1. Januar eines jeden Jahres – in einem Pastoralverbund bzw. Pastoralen Raum unter Anleitung einer Mentorin mit einem Praxisbesuch durch die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal und Beurteilungen durch den Leiter des Pastoralverbundes bzw. Pastoralen Raumes und die Mentorin.Die Arbeitszeit kann 100% oder 50% der Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten entsprechen. Bei einer Arbeitszeit von 100% dauert das Praktikum drei, bei einer Arbeitszeit von 50% sechs Monate.Ziel des Praktikums ist es, dass die Praktikantin sich durch die Mitarbeit in unterschiedlichen pastoralen Arbeits- und Handlungsfeldern in das berufliche Handeln einübt und dabei Teamarbeit, Kooperation und Vernetzung innerhalb pastoraler Handlungsfelder kennenlernt und reflektiert. Die persönlichen Zielsetzungen werden in einem individuellen Ausbildungsplan zwischen Mentorin und Praktikantin festgelegt.Zu den Aufgaben der Praktikantin gehört es, möglichst viele unterschiedliche pastorale Handlungsfelder teils durch Hospitation, teils durch Mitarbeit kennenzulernen. In einem gewählten Schwerpunktbereich plant die Praktikantin eine Veranstaltung, führt sie durch und reflektiert sie. Bei dieser Veranstaltung ist die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal als Beobachterin anwesend. Der Entwurf für die Veranstaltung soll ca. fünf bis sieben Seiten und einen Verlaufsplan umfassen. Diese schriftliche Planung wird der Verantwortlichen für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal fünf Werktage vor dem Besuch zugeleitet. Die Beschreibung umfasst Angaben zur Teilnehmergruppe, zum Thema (Sachanalyse), zu den Zielen und zu den methodischen Konsequenzen. Hinweise für die Erstellung des Veranstaltungsentwurfs werden der Praktikantin durch die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal ausgehändigt.Im anschließenden Reflexionsgespräch, an dem auch die Mentorin teilnehmen soll, reflektiert die Praktikantin die Veranstaltung.Die Praktikantin setzt sich mit den Anforderungen an die Rolle als Gemeindereferentin auseinander.Die Mentorin führt die Praktikantin in die Gegebenheiten der pastoralen Arbeitsfelder ein. Sie stellt den Kontakt zu Teammitgliedern in ehrenamtlichen Gruppen des Pastoralverbundes bzw. Pastoralen Raumes her und stellt mit der Praktikantin einen Zeitplan für die jeweiligen Arbeitsphasen zusammen. Die Mentorin berät und unterstützt die Praktikantin während des gesamten Praktikums in Fragen der pastoralen Arbeit, in der Auswahl von Materialien und Methoden, bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, bei Fragen des Rollenverständnisses und des Umgangs mit Konflikt- und Problemsituationen im Pastoralverbund bzw. Pastoralen Raum. Die Mentorin reflektiert regelmäßig mit der Praktikantin die geleistete Arbeit. Sie erstellt vier Wochen vor Ablauf des Praktikums in Abstimmung mit dem Leiter des Pastoralverbundes bzw. Pastoralen Raumes eine Beurteilung und leitet sie an die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal weiter. Die Praktikantin bestätigt durch ihre Unterschrift, dass sie die Beurteilung zur Kenntnis genommen hat.Die Praktikantin stellt in einem Praktikumsbericht ihre Lernerfahrungen in einer Gesamtreflexion in Bezug auf das pastorale Handeln und in Bezug auf ihre zukünftige Rolle als Gemeindereferentin in schriftlicher Form dar und leitet ihn spätestens zwei Wochen vor Ende des Praktikums an die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal. Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von 15 bis 20 Seiten.
- 1.
- b) ein mindestens fünfjähriges Studium der katholischen Theologie mit dem Abschluss: Diplom oder ein Vollstudium der Theologie mit dem Abschluss: „Magister theologiae“und ein sechsmonatiges pastorales und schulpraktisches Praktikum – in der Regel spätestens ab dem 1. Januar eines jeden Jahres – in einem Pastoralverbund bzw. Pastoralen Raum bzw. einer Schule unter Anleitung einer Mentorin in Pastoral und Schule. Während des Praktikums erfolgen ein Praxisbesuch im pastoralen Bereich durch die Verantwortliche für die Berufseinführung in der Zentralabteilung Pastorales Personal sowie ein Unterrichtsbesuch durch die Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich. Das Praktikum schließt mit einer Beurteilung durch den Leiter des Pastoralverbundes bzw. Pastoralen Raumes und der jeweiligen Mentorin im pastoralen und im schulischen Bereich ab.Die Arbeitszeit teilt sich zu jeweils 50% in den schulischen und pastoralen Bereich auf.Hinsichtlich des pastoralen Teils des Praktikums gilt 1. a) Abs. 3-6 entsprechend.Hinsichtlich des schulischen Teils des Praktikums gilt: Ziel des Praktikums ist es, dass die Praktikantin erste Erfahrungen im Religionsunterricht sammelt und sich in die kompetenzorientierte Planung, Durchführung und Reflexion von Religionsunterricht einübt.Zu den Aufgaben der Praktikantin gehört es, im Religionsunterricht zu hospitieren und wenigstens 25 Stunden Religionsunterricht in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen zu unterrichten sowie schulpastorale Möglichkeiten im Schulleben wahrzunehmen und zu gestalten. Der Unterricht wird unter Anleitung der Mentorin von der Praktikantin geplant, durchgeführt und möglichst zeitnah reflektiert. Im Zusammenhang einer Unterrichtsreihe/eines Lernvorhabens von drei bis fünf Stunden arbeitet die Praktikantin eine Unterrichtsstunde/Lernsequenz ausführlich aus und hält sie im Rahmen eines Unterrichtsbesuchs durch die Ausbildungsverantwortliche für den schulischen Bereich. Der Unterrichtsentwurf soll ca. fünf bis sieben Seiten zuzüglich Verlaufsplan umfassen. Die schriftliche Planung wird der Ausbildungsleiterin drei Werktage vor dem Unterrichtsbesuch zugeleitet. Im Anschluss an den Unterrichtsbesuch, an dem die Mentorin teilnehmen soll, reflektiert die Praktikantin ihren Unterricht unter Anleitung. Das Ergebnisprotokoll des Reflexionsgesprächs leitet sie der Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich drei Tage nach dem Unterrichtsbesuch schriftlich zu.Hinweise für die Erstellung des Unterrichtsentwurfs werden der Praktikantin durch die Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich ausgehändigt.Die Mentorin führt die Praktikantin in das Schulleben ein. Die Mentorin berät und unterstützt die Praktikantin während des gesamten Praktikums in Fragen des schulischen Religionsunterrichtes, in der Auswahl von Materialien und Methoden, bei der Planung und Durchführung von Unterricht bzw. Schulgottesdiensten, bei Fragen des Rollenverständnisses und des Umgangs mit Konflikt- und Problemsituationen. Die Mentorin reflektiert regelmäßig mit der Praktikantin die geleistete Arbeit. Sie erstellt vier Wochen vor Ablauf des Praktikums eine Beurteilung und leitet sie an die Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich weiter. Die Praktikantin bestätigt durch ihre Unterschrift, dass sie die Beurteilung zur Kenntnis genommen hat.Die Praktikantin stellt in einem Praktikumsbericht ihre Lernerfahrungen in einer Gesamtreflexion in Bezug auf das schulische Handeln und auf ihre zukünftige Rolle als Lehrerin in schriftlicher Form dar und leitet ihn spätestens zwei Wochen vor Praktikumsende an die Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich. Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von 15 bis 20 Seiten.
- 2.
- bei Nachweis einer Berufsausbildung oder eines anderen anerkannten Abschlusses – der Gesamtstudiengang Pastorale Dienste und Religionspädagogik an der Katholischen Akademie Domschule Würzburg – Theologie im Fernkurs –, bestehend aus den vier Kursstufen:Grundkurs
Aufbaukurs
Pastoraltheologischer Kurs
Religionspädagogisch-katechetischer Kursmit Praktika und Studienblöcken, die im pastoralen Bereich durch die Ausbildungsleiterin für die erste Bildungsphase und im schulischen Bereich durch die Ausbildungsleiterin für den schulischen Bereich begleitet und beurteilt werden. - 3.
- Wenn die Voraussetzungen unter 1. bzw. 2. Erfüllt sind, wird über die Zulassung zur Berufseinführung entschieden, und die Absolventinnen aller Zugangswege werden in der Berufseinführung zu einem Ausbildungskurs zusammengeführt (vgl. I.1.3 der Anlage 1 zum diözesanen Statut).
- 4.
- Die Entscheidung trifft der Generalvikar im Auftrag des Erzbischofs von Paderborn.Die bisherige Dienstanweisung Zugangswege zum Beruf der Gemeindereferentin, zuletzt geändert am 16.09.2014, tritt außer Kraft und wird durch die Ordnung über Zugangswege zum Beruf der Gemeindereferentin ersetzt.