Erzbistum Paderborn
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Weckung und Förderung der Priesterberufe
Diözesangesetz vom 1. November 1948
in: Diözesansynode 1948, II.
####- 1.
- Die Sorge um einen an Zahl hinreichenden und hochstehenden Priesternachwuchs obliegt allen Priestern und besonders den Pfarrern (can. 1353). Päpstliche Weisungen, insbesondere die Zielsetzungen des von Pius XII. errichteten Päpstlichen Werkes für Priesterberufe, machen dieses Anliegen der Kirche zu einer Sorge auch der Pfarrgemeinden. […]
- 3.
- Für die Weckung neuer Priesterberufe bleibt immer ausschlaggebend vorgelebtes, echtes Priestertum. Deshalb bedenke der Seelsorger, dass seine auf echte Berufsweckung zielenden Belehrungen und Ermahnungen dann furchtbar sein werden, wenn sie mit dem eigenen priesterlichen Leben übereinstimmen. […]Im besonderen ist zu beachten […]
- b)
- Das Päpstliche Werk für Priesterberufe soll in jeder Gemeinde eingeführt sein und sorgfältig gepflegt werden. […]
- c)
- Eine sorgfältige Erziehung der Ministranten, die nicht lediglich äußerlich einübt, sondern stufenweise fortschreitend die Jungen in den Sinn und die Schönheit des Dienstes am Altar einführt, ist ein vorzügliches Mittel, Priesterberufe zu wecken. […]
- e)
- Es ist zu empfehlen, dass der Pfarrer der sonntäglichen Applikation für die Pfarrgemeinde hin und wieder die besondere Intention hinzufügt, die Gemeinde möge sich fruchtbar erweisen an guten Priesterberufen. Bei besonderen Anlässen (Quatemberwoche, Weihetage des Erzbistums) mag man eine solche Intention auch der Gemeinde bekanntgeben.
- f)
- Die Religionslehrer an den höheren Schulen, ob haupt- oder nebenamtlich, müssen bemüht sein, die Priesterberufe unter ihren Schülern frühzeitig zu erkennen und eifrig zu fördern. […]
- g)
- Es ist Gewissenspflicht der Pfarrer und Religionslehrer, nur wirklich geeignete Kandidaten zum Eintritt […] in das Theologen-Konvikt zu empfehlen und die geforderten Gutachten sorgfältig und objektiv auszustellen.
- 4.
- Jungen, die durch frommen Sinn, gute sittliche Haltung und hinreichende Begabung geeignet erscheinen, möge der Seelsorger bei passender Gelegenheit unaufdringlich auf die Möglichkeit des Priesterberufes hinweisen. Ein solcher ausdrücklicher persönlicher Hinweis ist namentlich in Gemeinden angebracht, wo Priesterberufe bislang seltene Ausnahmen waren […]. Bei ernster und auf ihre Beständigkeit erprobter Neigung wende der Seelsorger einem solchen Jungen besondere Sorge und Obhut zu, damit der Beruf nicht verkümmere oder Schaden nehme (can. 1353).
- 5.
- [.…] Überhaupt empfiehlt es sich, die Lehrpersonen für die Frage des Priesternachwuchses zu interessieren.