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Stellenbeschreibungen für die pastoralen Laienberufe

Verwaltungsverordnung (ohne Datum)

in: KA 164 (2021) 23-26, Nr. 14

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Zum 01.01.2021 werden im Erzbistum Paderborn mit der Einführung von Stellenbeschreibungen Weichen für einen Neuaufbau der pastoralen Laienberufe gestellt. Die Weiterentwicklung von Aufgabenumschreibungen für das pastorale Personal hin zu Stellenbeschreibungen will Klarheit, Profilierung, Transparenz und Durchlässigkeit schaffen und so die Attraktivität der pastoralen Berufe steigern:
  • Klarheit im Berufs- und Anforderungsprofil einer Stelle durch Beschreibung pastoraler Standards,
  • ein standardisiertes Miteinander der diözesanen Einsatzebene (Bereich Pastorales Personal) und der Verantwortlichen im Pastoralen Raum,
  • Profilierung von Qualitätssicherung in den beschriebenen Aufgabenfeldern – unabhängig vom Einsatzort,
  • eine verlässliche Verzahnung der Orientierung an den Charismen der Bewerbenden mit den pastoralen Bedarfen;
  • Durchlässigkeit für den Einsatz von Mitarbeitenden, die in ihrer Basisausbildung verschiedene Studiengänge mitbringen (Religionspädagogik, Theologie, Sozialpädagogik, Psychologie u.a.m.), zur Formung „multiprofessioneller Teams“,
  • Transparenz der Vollmachten und Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeitenden, die in dem Recht und der Pflicht zur selbstständigen Ausgestaltung der beschriebenen Tätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Statuten der Berufsgruppen im Erzbistum Paderborn bestehen,
  • Veröffentlichung auf der Homepage des Erzbistums Paderborn.
Die Entwicklung hin zu Stellenbeschreibungen für die pastoralen Laienberufe im Erzbistum Paderborn ist auf der Basis einer breiten Beteiligung all derer erfolgt, die von ihrer Einführung betroffen sein werden. Stellenbeschreibungen wollen sicherstellen, dass Mitarbeitende tätigkeitsbezogen eingesetzt und vergütet werden. Gleichzeitig soll mit dem Instrument der Stellenbeschreibungen eine Öffnung auf multiprofessionelle Teams hin ermöglicht werden: Auf eine ausgeschriebene Stelle kann sich bewerben, wer Fähigkeiten und Charismen gemäß dem Muster-Anforderungsprofil des Erzbischöflichen Generalvikariates mitbringt. Priorität haben Bewerbungen von Gemeindereferentinnen und -referenten bzw. Pastoralreferentinnen und -referenten.
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(1) Stellenbeschreibungen für den Einsatz in den Einrichtungen

Im Erzbistum Paderborn liegen für die Stellen der pastoralen Laienberufe in Einrichtungen (Krankenhäusern, Reha-Kliniken, [Hoch-]Schulen und Justizvollzugsanstalten) Muster-Stellenbeschreibungen vor. Diese werden im Generalvikariat durch die Fachabteilungen der Bereiche Pastorale Dienste bzw. Schule und Hochschule verantwortet und im Fall der Vakanz einer Stelle auf den konkreten Einsatz hin spezifiziert.
Der Einsatz pastoralen Personals erfolgt in der Regel jeweils mit 90% in der Einrichtung und mit 10% im Sozialraum des Pastoralen Raumes1#, in dem sich die Einrichtung befindet. Mit dieser Aufteilung wird ein respektvolles Miteinander des pastoralen Handelns in den Einrichtungen und im Sozialraum eines Pastoralen Raumes angestrebt2#, das z.B. durch Mitgliedschaft im Pastoralteam, durch Vertretung des spezifischen Aufgabenfeldes in den Gremien oder durch Vernetzungsarbeit mit pastoralen Initiativen und Projekten vor Ort verwirklicht wird.
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(2) Stellenbeschreibungen für den Einsatz im Sozialraum

Bei der Entwicklung einer Stellenbeschreibung für eine vakante Stelle im Sozialraum wird auf die Mitwirkung des Pfarrers – im Austausch mit Pastoralteam und ehrenamtlich Engagierten – ebenso Wert gelegt wie auf die Verantwortung zu Prüfung und Freigabe einer Stellenbeschreibung auf Dekanats- und Bistumsebene.
Die Grundlage jeder Stellenbeschreibung bildet eine Auswahl aus einer Reihe von Modulen pastoraler Aufgabenfelder, die pastorale Tätigkeitsstandards enthalten und einer an den Bedarfen der Menschen im Sozialraum orientierten Pastoral dienen. Die Module wurden unter Beteiligung der Verantwortlichen und Mitarbeitenden in der pastoralen Praxis sowie der Fachkräfte im Erzbischöflichen Generalvikariat aus der Praxis für die Praxisentwickelt und im Licht des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn formuliert. Damit genügen sie folgenden Kriterien:
  1. Sie beschreiben die Aufgaben in jenen pastoralen Feldern, in denen Menschen von hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Seelsorge profitieren möchten, um mit ihnen gemeinsam die Zukunft der Kirche vor Ort zu gestalten.
  2. Sie decken einen bleibenden Kern von Aufgaben zur Erfüllung des katholisch-christlichen Auftrags vor Ort ab und geben dabei zugleich eine kontinuierliche Weiterentwicklung und situationsbezogene Differenzierung der konkreten Arbeitsschritte frei.
Konkret handelt es sich um folgende Module, die bisher entwickelt worden sind:
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2.1 Module für Stellenbeschreibungen vor Einsatz im Sozialraum

2.1.1
Module für Bachelorabschlüsse mit 2. Dienstprüfung3#
(A)
Rahmen – Vereinbarungen:
  • Basismodul BA
  • Beauftragungen
(B)
Auswahlmodule:
  • Christliche Lebensbegleitung
  • Diakonische Pastoral
  • Engagementförderung und -koordination
  • Glauben feiern
  • rituelle Vollzüge gestalten
  • Kinder-, Jugendpastoral und Schulpastoral im Sozialraum
  • Kita-Pastoral im Sozialraum
  • Lokale Kirchenentwicklung
  • Kommunikation und Medien
  • Pastorale Orte und Gelegenheiten
  • Organisationsentwicklung und Innovation
  • Sakramentenpastoral
(C)
Modul nach Maß (MUSTER als Formulierungshilfe)
  • Aufgabenschwerpunkt im Sozialraum gemäß Pastoralvereinbarung
2.1.2
Module für Masterabschlüsse mit 2. Dienstprüfung/2. Staatsexamen
(A)
Rahmen – Vereinbarungen:
  • Basismodul MA
  • Beauftragungen
(B)
Auswahlmodule:
  • Glauben verstehen – theologische Bildung
  • Leitung pastorales Netzwerk
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2.2 Entwicklungsschritte zu einer konkreten Stellenbeschreibung

Gemäß dem jeweils gültigen Einsatzplan des Bereichs Pastorales Personal kann die Vakanz einer halben oder ganzen Stelle im Sozialraum eines Pastoralen Raumes festgestellt werden. Für diese vakante Stelle sieht die Entwicklung zu einer konkreten Stellenbeschreibung folgende Schritte vor:
  1. Es wird ihr das Basismodul mit 20% des Stellenumfangs zugeordnet. Es betrifft Aufgaben der Organisation (z.B. Mitwirkung in Pastoralteam und Gremien, Vertretungsaufgaben u.a.m.) und stellt die Qualität des Arbeitens sicher (z.B. durch Teilnahme an Fortbildungen und Exerzitien).
  2. In einem zweiten Schritt wird der Pfarrer – nach Austausch mit seinem Pastoralteam sowie den auf der Ebene des Pastoralen Raumes engagierten Ehrenamtlichen – gebeten, ein bis max. drei Module von insgesamt 60% des Stellenumfangs entweder aus den Modulen für Bachelor- oder für Masterabschlüsse auszuwählen und auf die konkreten Bedarfe vor Ort hin zu spezifizieren (z.B. durch Streichungen der ein oder anderen Tätigkeit und/oder Ergänzung anderer, z.B. solcher, die in der vorliegenden Auswahl anderen Modulen zugeordnet sind). Dieser Vorgang hat in einem überschaubaren Zeitrahmen in Wahrnehmung der Bedarfe der Menschen im gesamten Pastoralen Raum – auf der Grundlage der Sozialraumanalyse – zielführend und effizient zu erfolgen und wird praxisnah begleitet (z.B. durch Dekanatsreferentinnen und -referenten, Beratungssysteme).
    Die ausgewählten und spezifizierten Module werden dem Bereich Pastorales Personal/Abteilung Personalführung mit Votum zu den einzelnen Beschäftigungsumfängen über den Dechanten zugeleitet.
  3. Dort erfolgt in einem dritten Schritt die Prüfung (z.B. auf Abweichungen von den Standards, Stimmigkeit des Beschäftigungsumfangs der einzelnen Module) und ggf. ein unterstützendes Nacharbeiten des Rohentwurfs der Stellenbeschreibung in Abstimmung mit dem Pastoralteam.4#
  4. Das so in den Schritten 1. bis 3. zu 80% des Stellenumfangs entwickelte Stellenprofil wird im Generalvikariat um sein Anforderungsprofil ergänzt und als Stelle für Bachelor- bzw. Masterabschlüsse mit 2. Dienstprüfung/2. Staatsexamen auf der Erzbistums-Homepage offen ausgeschrieben.
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2.3 Personalauswahl für den Einsatz im Sozialraum

Wer sich für eine konkrete Stelle interessiert, bekundet dieses Interesse im Bereich Pastorales Personal durch schriftlichen Antrag und stellt sich beim Pfarrer und dem Pastoralteam vor Ort vor. Es folgt ein Bewerbungsgespräch unter Beteiligung von Dechant und Pfarrer sowie der Verantwortlichen für den Personaleinsatz. In diesem Bewerbungsgespräch geht es schließlich um die Frage der Ergänzung eines letzten Moduls von 20% des Stellenumfangs gemäß den besonderen Charismen und ggf. Beauftragungen derer, die sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben haben (etwa auf Dekanats- oder Bistumsebene, z.B. pastorale Supervision, Dekanatsjugendseelsorger, -seelsorgerin).
[auf Abdruck der vier Beispiele wird verzichtet.]
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(3) Stellenbeschreibungen in der Personalentwicklung

Die Stellenbeschreibungen sind Grundlage der Personalentwicklung. Sie finden Anwendung in Mitarbeitendengesprächen und bei der Erhebung von Qualifizierungsbedarfen, denn das Arbeiten nach Maßgabe der Module verlangt ein Arbeiten im Sinne der auf Diözesanebene entwickelten pastoralen Standards. So besteht die Erwartung an alle Mitarbeitenden, ihr pastorales Handeln an missionarischen Zielen und Inhalten auszurichten, es in den Dienst der Evangelisierung, der Engagementförderung und der Beteiligung der Menschen vor Ort zu stellen sowie die Option für eine diakonische Pastoral im Erzbistum Paderborn zu befördern. All dies will gelernt sein und fordert alle zu einer kontinuierlichen Weiterbildung und Evaluation ihres Handelns heraus. Konzepte zur Umsetzung der Standards orientieren sich aktuell vor allem
  • an der Broschüre „Pastorales Update. Orte entdecken – Gelegenheiten nutzen – Gemeinden entwickeln. Missionarisch Kirche sein“5#,
  • an dem Reader zum diözesanen Verständnis von „Evangelisierung“6#,
  • an der Broschüre für Träger ehrenamtlichen Engagements „Gute Seiten fürs Ehrenamt“7#,
  • am Konzept der diakonischen Pastoral8#.
Darüber hinaus wird eine Wachheit für die weiteren Entwicklungen in der pastoralen Praxis und Theorie im Erzbistum Paderborn erwartet.
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3.1 Begleitung durch die Fachabteilungen

Für die Konzeptentwicklung und -evaluation in den konkreten Schwerpunktaufgaben bieten die Bereiche Pastorale Dienste, Schule und Hochschule bzw. der Diözesan-Caritasverband Unterstützung und Begleitung an. Sie helfen dabei, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des pastoralen Handelns zu sichern und zu evaluieren, nicht mehr tragfähige Konzepte zu identifizieren und zu beenden und die Konzeptentwicklung für je neu pastoral notwendige Aufgabenschwerpunkte voranzubringen.
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3.2 Pastorale Flexibilität

So angelegt, verstanden und begleitet, werden Stellenbeschreibungen die in der Pastoral notwendige Flexibilität nicht einengen. Nach einigen Jahren des Arbeitens mit einer konkreten Stellenbeschreibung kann berufliche Weiterentwicklung dazu führen, in anderen Aufgabenschwerpunkten arbeiten und damit eine neue Stellenbeschreibung anstreben zu wollen. Bei unverändertem Bedarf im Sozialraum kann dies eine Neuverteilung der Modul-Zuständigkeiten im Team zur Folge haben oder – bei verändertem Bedarf im Sozialraum – eine Neuauswahl aus dem Spektrum der Module. Stellenbeschreibungen sind insofern als ein temporär gültiges Instrument zu verstehen, das nach Maßgabe der sich verändernden pastoralen Bedarfe vor Ort sowie der sich weiterentwickelnden persönlichen Berufsbiografien der Seelsorgenden der Veränderung unterliegt.
In all diesen Fällen der Neugestaltung von Stellenbeschreibungen besteht eine Mitteilungspflicht an den Bereich Pastorales Personal.
Zur Weiterentwicklung der Berufsbiografie stehen allen pastoralen Laienberufen des Weiteren jene Stellen zur Bewerbung offen, die für andere Pastorale Räume ausgeschrieben werden.

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1 ↑ Ein „Sozialraum“ umfasst ein regional begrenztes Gebiet und kennzeichnet die sozialen, kulturellen und infrastrukturellen Merkmale der dort lebenden Menschen, ihrer Möglichkeiten und Potenziale.
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3 ↑ Sozialpädagoginnen und -pädagogen, die keine 2. Dienstprüfung ablegen, weisen z.B. ein Traineejahr, eine religionspädagogisch-theologische Weiterbildung oder für die pastorale Arbeit relevante Berufserfahrung vor.
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4 ↑ In Zweifelsfällen unterstützt das Team Organisationsstruktur und Stellenplanung im Generalvikariat bei der Bewertung der Stelle.