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Kriterien zur Beurteilung der Kompetenzen der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten während der Berufseinführung

Verwaltungsverordnung vom 18. März 2016

in: KA 159 (2016) 82-84, Nr. 66

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Die Kriterien zur Beurteilung der Kompetenzen der Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten während der Berufseinführung werden im Bereich der religionspädagogischen Kompetenzen aufgrund von Anpassungen an das neue Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst aktualisiert und lauten ab sofort:
In der Anlage 1 zum Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Erzbistum Paderborn heißt es in Punkt 2.2.2: „Die Mentorin erstellt vor Ende der Berufseinführung ein Gutachten über die Tätigkeiten der GA sowie über die theologischen, praktischen, personal-sozialen, spirituellen und institutionellen Kompetenzen der GA. Diese Beurteilung wird der GA – mit dem Recht auf Gegendarstellung – zur Kenntnis gebracht“ (s. auch Punkt 4 der Anlage 2 zum Statut).
Die hier folgenden Kriterien zur Beurteilung der Kompetenzen wollen der Gemeindeassistentin bei der Selbsteinschätzung und der Mentorin bzw. dem Leiter des Pastoralverbundes bzw. Pastoralen Raumes bei der Erstellung der Beurteilung helfen.
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Personal-soziale Kompetenz

in Bezug auf die eigene Person:
  • Fähigkeit, sich in der Auseinandersetzung mit der Spannung zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen weiterzuentwickeln,
  • Bewältigung eines angemessenen Arbeitspensums,
  • Selbstmanagement:
    • Zuverlässigkeit (Pünktlichkeit, Einhalten von Absprachen),
    • Fähigkeit zu realistischer Zeitplanung (Balance zwischen Beruf und Freizeit),
    • Fähigkeit, für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen zu können,
    • Fähigkeit, eine „Panne“ auf ihr wirkliches Maß reduzieren zu können,
  • aus der eigenen Funktion und Rolle als Gemeindeassistent/-in sich mit Anerkennung/Kritik konstruktiv auseinandersetzen können.
in Bezug auf andere:
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit in unterschiedlichen Bezügen (Einzelnen gegenüber, im Team und in Gruppen – als Ältere/-r, Jüngere/-r, Gleichaltrige/-r),
  • Kooperationsfähigkeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen (Verlässlichkeit im Einhalten von Vereinbarungen),
  • Fähigkeit, verschiedene Lebenssituationen und Lebensalter wahrzunehmen und sich auf deren unterschiedliche Bedürfnisse einzulassen,
  • Anerkennung bzw. Kritik konstruktiv für die Sache und annehmbar für die Person zu äußern,
  • Fähigkeit zu Konfliktmanagement:
    • Konfliktsituationen in ihren Ursachen (Sach- und Beziehungsebene) wahrnehmen, analysieren und verstehen können,
    • Fähigkeit, in Konfliktsituationen Lösungsperspektiven und -strategien zu entwickeln.
Spirituelle Kompetenz
  • Zugang zu den eigenen spirituellen Quellen,
  • Fähigkeit, dem Wachstum des eigenen Glaubens Raum zu geben, und Fähigkeit, in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre den eigenen Glaubensweg zu gehen,
  • Fähigkeit, diesen Glauben im eigenen pastoralen Handeln zum Ausdruck/zur Sprache zu bringen und andere Menschen an diesem Glauben teilhaben zu lassen; dies bedeutet
    • persönliche Gläubigkeit,
    • Gebet und Orientierung an der Heiligen Schrift,
    • aktive Teilnahme am Leben der Gemeinde(n) und ihren Gottesdiensten,
    • Übereinstimmung mit der Glaubenslehre der katholischen Kirche und den Anforderungen für eine persönliche Lebensführung,
    • Bemühung um eine konkrete geistliche Lebensordnung.
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Fachliche Kompetenz

Theologische Kompetenzen:
  • kontinuierliche Weiterentwicklung der theologischen und religionspädagogischen Grundkenntnisse,
  • das theologisch Verstandene und Erarbeitete in eine für die jeweilige Zielgruppe verständliche Sprache übersetzen zu können.
Pastoral-praktische Kompetenzen:
  • Fähigkeit, Menschen in besonderen Lebenssituationen seelsorglich begleiten zu können,
  • Fähigkeit, Ehrenamtliche motivieren, anleiten und begleiten zu können (Personalentwicklung des Ehrenamtes),
  • Fähigkeit zur Leitung von Gruppen und Gremien,
  • Fähigkeit, Rahmenbedingungen (z.B. soziale Situation, pastorales Konzept, zeitliche Faktoren u. Ä.) situationsgerecht und sachbezogen wahrnehmen, einschätzen und entscheiden sowie mit und in ihnen arbeiten zu können (Realitätsbezug),
  • Fähigkeit, teilnehmerorientiert und zielgerichtet methodisch-didaktisch und erzieherisch arbeiten zu können,
  • Fähigkeit zur kritischen Einschätzung und Auswertung des eigenen Handelns (Ergebnissicherung) im Dreieck: ich – Gruppe – Thema/Ziel.
Religionspädagogische Kompetenzen:
  • zentrale Themen des Religionsunterrichts theologisch und religionsdidaktisch sachgemäß erschließen,
  • die sozial und religiös diverse Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen und die Planung von Lernprozessen daran ausrichten,
  • ein breites Repertoire von Methoden und Medien kennen und es für die Gestaltung herausfordernder Lernaufgaben nutzen,
  • die Fähigkeit zeigen, Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Arbeiten anzuleiten,
  • die erzieherischen Chancen in Lernprozessen wahrnehmen und nutzen sowie ein erzieherisches Handlungsrepertoire im Sinne christlich geprägter Wertvorstellungen entwickeln,
  • das eigene Handeln kritisch reflektieren und Konsequenzen daraus ziehen können,
  • Kriterien der Leistungsbewertung aufstellen und auf ihrer Grundlage an der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern mitwirken
  • Möglichkeiten schulpastoralen Handelns wahrnehmen und nutzen.
Institutionelle Kompetenz
  • Kenntnis pastoraler Strukturen und kirchenamtlicher Verlautbarungen,
  • Loyalität: auf dem Hintergrund der arbeitsvertraglichen Regelungen verantwortete Äußerungen und Verhaltensweisen,
  • Fähigkeit, institutionelle Arbeitsstrukturen zu verstehen und sich darin einzubinden,
  • Fähigkeit, sich im Bewusstsein institutioneller Zuordnungen rollengemäß zu verhalten,
  • Auseinandersetzung mit dem Geschehen im kirchlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben.