Erzbistum Paderborn
.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Diözesanstelle „Berufungspastoral“. Ordnung
Diözesangesetz vom 11. März 2010
in: KA 153 (2010) 68-70, Nr. 53;
geändert am 13. Dezember 2012, in: KA 155 (2012) 10, Nr. 6
§ 1
Zielsetzung
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1
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Berufungspastoral ist ein integraler Bestandteil der Pastoral im Erzbistum Paderborn. Die Diözesanstelle „Berufungspastoral“ ist dafür verantwortlich, die Pastoral des Erzbistums in berufungspastoraler Hinsicht zu inspirieren, entsprechende Aktivitäten zu koordinieren oder durchzuführen sowie das berufungspastorale Anliegen auf allen Ebenen des Erzbistums zu stärken.
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2
)
Der Diözesanstelle zugeordnet ist das „Päpstliche Werk für Geistliche Berufe im Erzbistum Paderborn“.
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3
)
Der Diözesanstelle steht ein eigener Etat zur Verfügung.
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4
)
Die Diözesanstelle kooperiert mit berufungspastoralen Einrichtungen außerhalb des Erzbistums Paderborn wie dem Zentrum für Berufungspastoral in Freiburg oder anderen Diözesanstellen.
#§ 2
Aufgaben
(
1
)
Gemäß der Zielsetzung (§ 1) hat die Diözesanstelle folgende Aufgaben:
- (a)
- Sie fördert Initiativen, die eine Auseinandersetzung mit der Thematik Berufung ermöglichen. Diese sollen Getauften dabei helfen, das eigene Leben nach dem Evangelium auszurichten. Insbesondere sind dabei Impulse für das Leben aus dem Gebet und mit der Heiligen Schrift von Bedeutung.
- (b)
- Ihr obliegt die Ausrichtung von berufungspastoralen Veranstaltungen auf Diözesanebene, die der Begegnung und Zusammenführung von jungen Menschen im Sinne der in (a) beschriebenen Initiativen dienen.
- (c)
- Sie fördert den Aufbau lokaler Aktivitäten und Treffpunkte zur kontinuierlichen Glaubensvertiefung und spirituellen Prägung junger Menschen, etwa in Dekanaten, Pastoralverbünden und Gemeinden, und bietet diesen Unterstützung an.
- (d)
- Sie fördert die Begleitung und Weiterbildung von in der Berufungspastoral tätigen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
(
2
)
Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Diözesanstelle mit Trägern von Jugend-, Sakramenten- oder Erwachsenenpastoral kooperieren oder sich an Aktivitäten dieser und anderer Träger beteiligen.
(
3
)
Im Blick auf die Förderung geistlicher Berufe und kirchlich-pastoraler Dienste hat die Diözesanstelle folgende Aufgaben:
- (a)
- Sie soll das Interesse an geistlichen Berufen und kirchlich-pastoralen Diensten fördern.
- (b)
- Sie hilft Einzelnen durch Begleitung und Beratung bei der entsprechenden Klärung und Entscheidungsfindung.
- (c)
- Sie kooperiert zur Durchführung berufsspezifischer Veranstaltungen mit den Ausbildungsstätten für geistliche Berufe und kirchlich-pastorale Dienste im Erzbistum Paderborn (Erzbischöfliches Theologenkonvikt, Erzbischöfliches Priesterseminar, Paulus-Kolleg, Klemens-Hofbauer-Kolleg), ferner mit Orden und geistlichen Gemeinschaften.
(
4
)
Im Blick auf die Förderung des berufungspastoralen Anliegens im Erzbistum Paderborn insgesamt hat die Diözesanstelle folgende Aufgaben:
- (a)
- Gemäß § 2 Abs. 2 fördert sie den Aufbau von verlässlichen Formen der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, etwa Jugend- und Ministrantenpastoral, Hochschul- und Schulseelsorge oder Erwachsenenbildung.
- (b)
- Sie fördert nach Möglichkeit die Berücksichtigung berufungspastoraler Anliegen auf allen Ebenen des Erzbistums durch Mitarbeit oder Impulse in Gremien, Ausschüssen und Aktivitäten der verschiedenen Bereiche der Pastoral.
(
5
)
Im Blick auf das „Päpstliche Werk für Geistliche Berufe im Erzbistum Paderborn“ gilt: Die Diözesanstelle begleitet, ermutigt und unterstützt die Gebetsgemeinschaft im Anliegen der geistlichen Berufe.
#§ 3
Leiter der Diözesanstelle sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
(
1
)
Der Leiter und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Diözesanstelle sind dem Erzbischof oder dem von ihm Beauftragten unmittelbar zugeordnet.
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2
)
Die Diözesanstelle „Berufungspastoral“ wird von einem Priester des Erzbistums Paderborn geleitet. Dieser trägt den Titel Leiter der Diözesanstelle „Berufungspastoral“.
(
3
)
Der Leiter der Diözesanstelle „Berufungspastoral“ ist zugleich Leiter des „Päpstlichen Werkes für Geistliche Berufe im Erzbistum Paderborn“.
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4
)
Ihm ist die Stelle eines Referenten oder einer Referentin zugeordnet, die von einem Ordensmitglied besetzt werden kann.
(
5
)
Zur Unterstützung der Arbeit der Diözesanstelle wird in der Regel ein weiterer Mitarbeiter oder eine weitere Mitarbeiterin beauftragt.
(
6
)
Zudem ist eine Sekretariatskraft für die Diözesanstelle vorzusehen.
#§ 4
Beirat
(
1
)
Im Beirat der Diözesanstelle werden deren Aktivitäten mit denen der Ausbildungsstätten für geistliche Berufe und kirchlich-pastorale Dienste koordiniert und theologisch reflektiert. Er tagt wenigstens zweimal im Jahr.
(
2
)
Dem Beirat gehören neben dem Leiter der Diözesanstelle und den in § 3 Abs. 4 und 5 Genannten der Regens des Priesterseminars, der Leiter des Theologenkonvikts, der Rektor des Klemens-Hofbauer-Kollegs, der Rektor des Paulus-Kollegs oder ein von ihm beauftragter Vertreter sowie der Präfekt des Theologenkonvikts an. Der Leiter der Diözesanstelle kann bis zu drei weitere Mitglieder berufen.
(
3
)
Nach Möglichkeit findet wenigstens einmal im Jahr eine Zusammenkunft des Beirats mit dem Erzbischof oder dem von ihm Beauftragten statt.
#§ 5
Konferenz für Berufungspastoral
(
1
)
Mindestens einmal im Jahr tagt die Konferenz für Berufungspastoral. Den Vorsitz führt der vom Erzbischof Beauftragte, bei dessen Fehlen der Leiter der Diözesanstelle.
(
2
)
Die Konferenz hat die Aufgabe, für die Integration der Berufungspastoral, ihre Rückbindung an die Pastoral und eine Vernetzung mit berufungspastoralen Anliegen und Aktivitäten anderer Einrichtungen des Erzbistums zu sorgen.
(
3
)
Der Konferenz für Berufungspastoral gehören neben dem vom Erzbischof Beauftragten, dem Leiter der Diözesanstelle und den in § 3 Abs. 4 und 5 Genannten an:
- (a)
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat
- (b)
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Hauptabteilung Schule und Erziehung im Erzbischöflichen Generalvikariat
- (c)
- der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- (d)
- ein Vertreter oder eine Vertreterin der Abteilung Jugendpastoral – Jugendarbeit der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat
- (e)
- ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstandes
- (f)
- je ein Vertreter der männlichen und eine Vertreterin der weiblichen Institute gottgeweihten Lebens im Erzbistum Paderborn.
Die Personen zu (a) bis (f) werden vom Erzbischof für die Dauer von vier Jahren berufen, der Vertreter und die Vertreterin zu (f) auf Vorschlag der Paderborner Ordenskonferenz.
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4
)
Weitere Mitglieder können vom Erzbischof zeitlich befristet berufen werden.
#§ 6
Forum Berufungspastoral
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1
)
Einmal jährlich richtet die Diözesanstelle das Forum Berufungspastoral aus.
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2
)
Auf dem Forum werden
- das Jahresprogramm vorgestellt
- die Konzeption der berufungspastoralen Schwerpunkte beraten
- Maßnahmen zur Schulung der lokalen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten
- Wünsche und Anregungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Berufungspastoral gesammelt.
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3
)
Einzuladen sind:
- interessierte Priester, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Diakone und Ordenschristen
- Vertreterinnen und Vertreter der die Konferenz für Berufungspastoral konstituierenden Gruppen
- die in den lokalen Aktivitäten der Berufungspastoral tätigen ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Mitglieder in berufungspastoralen Aktivitäten
- in der Ausbildung für einen geistlichen oder kirchlich-pastoralen Dienst Befindliche.
§ 7
Inkraftsetzungsformel
Diese Ordnung tritt zum 1. April 2010 in Kraft. Sie tritt an die Stelle der Ordnung vom 8. Juni 2007.