Erzbistum Paderborn
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Geltungszeitraum von: 05.12.2004

Geltungszeitraum bis: 09.03.2024

Bischofsvikar für Aufgaben der Weltkirche und Weltmission sowie für Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Ernennung1#

Dekret vom 5. Dezember 2004

in: KA 147 (2004) 182-183, Nr. 186

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Hiermit ernenne ich gemäß can. 477 § 1 und 406 § 2 CIC mit Wirkung vom heutigen Tag
Herrn Weihbischof Matthias König, Titularbischof von Elicroca
zum
Bischofsvikar (Vicarius episcopalis) für Aufgaben der Weltkirche und Weltmission
sowie
für Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens im Erzbistum Paderborn
nach Maßgabe der can. 476 und 479 § 2 iVm. §§ 1 und 3 CIC und übertrage ihm damit für diese Aufgabenbereiche alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Bischofsvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 iVm. can. 134 § 3 CIC).
Dabei gehe ich davon aus, dass er die Aufgaben in Abstimmung mit der Zielsetzung und im Rahmen der ordentlichen Verwaltung meines Generalvikariates wahrnimmt.

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1 ↑ Mit Eintritt der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles behält ein Weihbischof die Vollmachten und Befugnisse, die er bei besetztem Erzbischöflichen Stuhl als Bischofsvikar hatte (c. 409 § 2 CIC). Er bedarf einer neuen Ernennung durch den neuen Erzbischof.