Erzbistum Paderborn
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Geltungszeitraum von: 05.12.2004
Geltungszeitraum bis: 09.03.2024
Bischofsvikar für Aufgaben der Weltkirche und Weltmission sowie für Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens. Ernennung1#
Dekret vom 5. Dezember 2004
in: KA 147 (2004) 182-183, Nr. 186
#Hiermit ernenne ich gemäß can. 477 § 1 und 406 § 2 CIC mit Wirkung vom heutigen Tag
Herrn Weihbischof Matthias König, Titularbischof von Elicroca
zum
Bischofsvikar (Vicarius episcopalis) für Aufgaben der Weltkirche und Weltmission
sowie
für Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens im Erzbistum Paderborn
nach Maßgabe der can. 476 und 479 § 2 iVm. §§ 1 und 3 CIC und übertrage ihm damit für diese Aufgabenbereiche alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Bischofsvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 iVm. can. 134 § 3 CIC).
Dabei gehe ich davon aus, dass er die Aufgaben in Abstimmung mit der Zielsetzung und im Rahmen der ordentlichen Verwaltung meines Generalvikariates wahrnimmt.