Erzbistum Paderborn
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Geltungszeitraum von: 05.10.2022
Geltungszeitraum bis: 09.03.2024
Generalvikar. Ernennung
Die Ernennung eines Generalvikars erfolgt mit der Amtseinführung des neuen Erzbischofs.
Bis zur Amtseinführung des neuen Erzbischofs maßgebend:
#Ernennung eines Ständigen Vertreters des Diözesanadministrators
Dekret vom 5. Oktober 2022, in: KA 165 (2022) 182-183 Nr. 128
Hierdurch ernenne ich nach Maßgabe von can. 137 CIC mit sofortiger Wirkung
Herrn Domkapitular Prälat Thomas Dornseifer,
Leiter Bereich Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat,
Leiter Bereich Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat,
zu meinem „Ständigen Vertreter“. Für alle Fälle, zu deren Durchführung er dessen bedarf, erteile ich ihm zugleich mein Spezialmandat. Damit ist er insbesondere bevollmächtigt, das Erzbistum Paderborn in allen Rechtsgeschäften zu vertreten.
Für den Fall seiner Verhinderung übertrage ich die vorbeschriebenen Befugnisse in gleichem Umfang auf
Herrn Dompropst Msgr. Joachim Göbel,
Leiter Bereich Schule und Hochschule im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Leiter Bereich Schule und Hochschule im Erzbischöflichen Generalvikariat.
Darüber hinaus tritt mein Ständiger Vertreter mit Wirkung vom heutigen Tage und befristet für die Dauer der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles zu Paderborn in allen Gremien und Räten im Bereich des Erzbistums Paderborn, für die in den jeweiligen Statuten hierzu keine Bestimmungen für die Zeit der Vakanz des Erzbischöflichen Stuhles getroffen sind, in die Position ein, die gemäß den Statuten kraft seines Amtes dem Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn zukommt.