Erzbistum Paderborn
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der D-Ausbildung POP im Erzbistum Paderborn

vom 22. Juni 2026

KA 2026, Nr. 95

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Teil 1: Ordnung der Ausbildung

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§ 1
Ziel der Ausbildung

Die D-Ausbildung POP möchte jungen Musizierenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten im Bereich der christlichen Popularmusik weiterzuentwickeln und sie auf eine aktive Rolle in der musikalischen Gestaltung kirchlichen Lebens vorzubereiten.
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§ 2
Aufnahmeprüfung

  • Vortrag eines selbst ausgewählten Liedes der Popularmusik am Instrument oder im Gesang. Dieser Vortrag repräsentiert den musikalischen Schwerpunkt.
  • Vortrag einer selbst ausgewählten Liedbegleitung am Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre) mit Gesang.
  • Vom-Blatt-Spielen oder -Singen einer einfachen Phrase.
  • Kurzes Kennlerngespräch über Motivation und musikalische Erfahrungen.
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§ 3
Zulassung

Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet die Leitung des Prüfungsamts im Einvernehmen mit den Popkantoren, entsprechend der Rangfolge der Ergebnisse und der Aufnahmekapazitäten.
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§ 4
Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann bis zum Ablegen des Examens ein weiteres Unterrichtsjahr gewährt werden. Vorangegangene musikalische Abschlüsse können anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildung bewirken. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag des/der Studierenden das Erzbischöfliche Prüfungsamt für Kirchenmusik im Erzbistum Paderborn.
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§ 5
Teilnahme am Unterricht

Die Studierenden sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Gruppenunterricht teilzunehmen. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme wird überprüft. Fehlzeiten von maximal zwei Terminen sind zulässig.
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§ 6
Ausbildungsfächer

Basis-Modul:
  • Tontechnik
  • Gehörbildung – Rhythmik – Stilkunde – Musiktheorie
  • Stimmbildung
  • Liturgik
  • Literaturüberblick & Urheberrecht
Modul-Bandleitung:
  • Bandleitung
  • Instrumentenkunde
  • Arrangement
  • Probenmethodik
  • Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre)
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§ 7
Zeit und Ort des Unterrichts

Der Unterricht findet an acht Samstagen zwischen September und Juli als Gruppenunterricht statt. Vor und nach dem Gruppenunterricht wird individueller Einzelunterricht im Harmonieinstrument (Klavier/Gitarre) und Gesang angeboten, sodass alle Teilnehmenden die Möglichkeit zu zwei bis drei Einzelunterrichtseinheiten im Harmonieinstrument und Gesang erhalten. Da der Einzelunterricht am Harmonieinstrument somit nur punktuell stattfinden kann, wird begleitender Unterricht auf privater Basis empfohlen.
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§ 8
Unterrichtsgebühren

Für die gesamte Dauer der Ausbildung ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 25 € zu entrichten. Dieser gilt für die reguläre Dauer der Ausbildung von einem Jahr. Bei einer Verlängerung der Ausbildung entstehen keine weiteren Kosten. Der Gesamtbetrag wird zu Beginn der Ausbildung in Rechnung gestellt und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
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Teil 2: Ordnung der Abschlussprüfung

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§ 9
Prüfungsausschüsse

Der Leiter des Prüfungsamts bestellt für jede Prüfung einen Prüfungsausschuss. Für jedes Prüfungsfach sind mindestens zwei Prüfer zu bestellen. Sie legen unmittelbar nach der Prüfung die Zensur fest. Die Gegenwart des jeweiligen Dozenten ist erforderlich. Der Prüfungsausschuss hat den Prüfungsvorgang in einer Niederschrift aufzunehmen. Diese muss enthalten:
  1. Die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission und die Namen der Prüflinge,
  2. das Prüfungsdatum,
  3. die Gegenstände der Einzelprüfung und die Bewertung und
  4. die Schlussentscheidung der Kommission.
Die Niederschrift ist von den Prüfenden zu unterzeichnen.
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§ 10
Ort und Zeit der Prüfung

Die Prüfung findet nach Bedarf statt. Der Leiter des Prüfungsamts setzt die Prüfungstermine und Ort der Prüfung fest.
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§ 11
Berücksichtigung anderer Prüfungen

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Zusammenhang mit einer anderen musikalischen Ausbildung eine Prüfung bestanden haben, können von der Prüfung in den entsprechenden Fächern befreit werden, wenn sie bereits Gegenstand dieser Prüfung waren und sofern sie den Anforderungen der D-Prüfung entsprochen haben. Der Antrag auf Befreiung ist mit der Meldung zur Prüfung einzureichen. Die Entscheidung trifft das Erzbischöfliche Prüfungsamt für Kirchenmusik.
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§ 12
Zulassung zur Prüfung

Findet die Prüfung im Rahmen der diözesanen D-Ausbildung POP statt, so ist keine Anmeldung zur Prüfung notwendig. Die Teilnehmenden sind nach der Teilnahme an mindestens 6 von 8 Unterrichtstagen zur Abschlussprüfung zugelassen.
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§ 13
Prüfungsfächer und Anforderungen

Basis-Modul:
Liturgik
mündliche Prüfung
  • Kenntnis von Struktur und Elementen einer Messfeier sowie der Liedauswahl und Einordnung der liturgischen Gesangselemente nach Zeit im Kirchenjahr mit Hilfe des Direktoriums und weiterer Hilfsmittel wie der Bibel oder Online-Ressourcen.
Literaturüberblick, Urheberrecht
mündliche Prüfung
  • Kenntnis gängiger regionaler wie überregionaler Liedsammlungen sowie digitaler Bezugsquellen.
  • Korrekte Beurteilung eines Fallbeispiels aus dem Themenkreis des Urheberrechts (z. B. Kopien, Nutzung von Liedblättern oder Beamern, kirchlicher Pauschalvertrag, Besonderheiten digitaler Lizensierung).
Gehörbildung, Rhythmik, Stilkunde, Musiktheorie
mündliche Prüfung
  • Benennung von Instrumentierung, Taktart, Tongeschlecht (Dur oder Moll) und Stil (grobe Einordnung) eines Hörbeispiels der Popularmusik.
  • Nachklatschen oder -sprechen des Drum-Beats (Bassdrum und Snaredrum).
  • Erkennen von eingebauten Fehlern in Transkripten (Melodie, Rhythmus, Taktart) nach Gehör.
  • Nachweis der Kenntnis wesentlicher musiktheoretischer Zusammenhänge, u. a. der Kenntnis einer Standard-Kadenz in gängigen Tonarten, des Quintenzirkels, der Unterscheidung von binär und ternär und der gängigen Akkordsymbolik.
Tontechnik
praktische Prüfung
  • Praktischer Umgang mit einer kleinen PA (z. B. Verkabelung eines Mikrofons und eines Instruments, Bedienung eines Mischpults, Einstellung des Monitorings, Durchführung eines Soundchecks) mitsamt einer Erläuterung der Vorgehensweise im Prüfungsgespräch (z. B. über Signalkette, Vermeidung von Feedback, EQ-Einstellungen).
Gesang
praktische Prüfung
  • Gesanglicher Vortrag im Rahmen einer Liedbegleitung am Hauptinstrument
Modul-Bandleitung:
Instrumentenkunde
mündliche Prüfung
  • grundlegende theoretische Kenntnis von Bandinstrumenten (Piano, Bass, Drum-Set, Gitarre, Bläser, Streicher, Synthesizer, Gesang) und ihren spielpraktischen Besonderheiten (Ambitus, Notation)
Arrangement
Die schriftliche Erarbeitung des Arrangements erfolgt im Vorfeld der Prüfung und wird in einem anschließenden Kolloquium besprochen.
  • Kenntnis verschiedener Notationssoftware und Beherrschung eines Programms eigener Wahl.
  • Erstellung und Vorlage eines Arrangements in Form eines Leadsheets eines selbst ausgewählten Liedes für eine vorgegebene Besetzung unter Berücksichtigung der Techniken und Kriterien des Arrangierens in Hinblick auf Stilsicherheit und die Funktionen einzelner Instrumente/Instrumentengruppen.
Bandleitung
praktische Prüfung mit anschließender Reflexion
  • Anleitung eines selbst erarbeiteten Arrangements (s. Arrangement) in einer 20-minütigen Probe mit einer Band nach vorgegebener Besetzung (Schlagzeug, Bass, Piano, Gitarre, Gesang) unter Berücksichtigung der Methodik mit anschließendem Reflexionsgespräch
Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre)
praktische Prüfung
  • Vortrag von zwei Liedbegleitungen am Harmonieinstrument (Klavier/Gitarre) aus dem Bereich der christlichen Popularmusik anhand eines Leadsheets mit gleichzeitigem gesanglichem Vortrag.
  • Vortrag eines Groove-Patterns.
  • Spielen einfacher Akkordfolgen vom Blatt.
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§ 14
Bewertung der Prüfung

  1. Prüfungsnoten
    1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
  2. Zwischenwerte sind bei der Benotung der einzelnen Fächer möglich.
  3. In den Fächern, in denen schriftliche und mündlich/praktische Prüfungen vorliegen, werden die Ergebnisse der Prüfung zu einer Note zusammengefasst. Im Zeugnis sind die Einzelnoten und die Gesamtnote aufzuführen.
    Bei der Berechnung der Gesamtnote werden die Fächer unterschiedlich gewertet:
    Gruppe 1 (dreifach)
    Bandleitung; Harmonieinstrument; Gesang; Arrangement
    Gruppe 2 (zweifach)
    Gehörbildung, Rhythmik, Stilkunde, Musiktheorie; Tontechnik
    Gruppe 3 (einfach)
    Liturgik; Literaturüberblick & Urheberrecht; Instrumentenkunde
  4. Die Note 6 in irgendeinem Fach, die Note 5 in einem Fach der Gruppe 1, zweimal die Note 5 in den Gruppen 2 und 3 führen zum Nichtbestehen der Prüfung. Außerdem schließen einmal die Note 5 in der Gruppe 2 oder 3, die nicht durch eine Note 2 oder zwei Noten 3 in derselben Gruppe oder Gruppe 1 ausgeglichen werden können, das Bestehen der Prüfung aus.
  5. Besondere Leistungen können auf dem Zeugnis vermerkt werden.
  6. Das Prüfungsergebnis wird der geprüften Person nach Abschluss der Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bekannt gegeben.
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§ 15
Wiederholung der Prüfung

Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er die Prüfung einmal wiederholen. Das Prüfungsamt entscheidet über die Zeitspanne bis zum nächsten Prüfungstermin und ob der Prüfling bei der Wiederzulassung von der Prüfung in den Fächern, die in der ersten Prüfung mindestens mit "gut" bewertet wurden, befreit sein soll.
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§ 16
Zeugnis

Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Als Datum des Zeugnisses ist der letzte Tag der praktischen Prüfung anzugeben. Dieses ist vom Leiter des Prüfungsamts zu unterzeichnen.
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§ 17
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

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