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Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Beratung. Ordnung

Verwaltungsverordnung vom 29. Juni 1993

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§ 1
Aufgaben

Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben
  1. Beratung des Erzbischofs hinsichtlich der Gestaltung der katholischen Beratungsdienste im Erzbistum Paderborn
  2. Förderung der Zusammenarbeit der Beratungsdienste im Erzbistum Paderborn
  3. Mitarbeit in den entsprechenden Gremien des Erzbistums Paderborn
  4. Vertretung der betreffenden Beratungsdienste in der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Beratung
  5. gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
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§ 2
Mitglieder

Mitglieder der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft sind
  • der Diözesan-Caritasdirektor
  • der Leiter der Hauptabteilung „Pastorale Dienste“ im Erzbischöflichen Generalvikariat
  • der/die jeweilige Fachreferent/in und je ein/e Vertreter/in der Träger oder Kuratorien der Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Ehe-, Familien- und Lebensberatung
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Sucht- und Drogenberatung
  • Telefonseelsorge.
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§ 3
Arbeitsweise und Vorsitz

Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft tritt nach Bedarf zusammen, in der Regel jedoch zweimal pro Jahr. Den Vorsitz führt der Diözesan-Caritasdirektor, in seiner Abwesenheit der Leiter der Hauptabteilung „Pastorale Dienste“.
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§ 4
Inkrafttreten

Die Arbeitsordnung tritt mit dem Tage der Genehmigung durch den Herrn Erzbischof in Kraft; sie löst die Arbeitsordnung vom 20.02.1976 ab.