.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Diözesan-Arbeitsgemeinschaft Beratung. Ordnung
Verwaltungsverordnung vom 29. Juni 1993
####§ 1
Aufgaben
Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben
- Beratung des Erzbischofs hinsichtlich der Gestaltung der katholischen Beratungsdienste im Erzbistum Paderborn
- Förderung der Zusammenarbeit der Beratungsdienste im Erzbistum Paderborn
- Mitarbeit in den entsprechenden Gremien des Erzbistums Paderborn
- Vertretung der betreffenden Beratungsdienste in der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Beratung
- gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
§ 2
Mitglieder
Mitglieder der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft sind
- der Diözesan-Caritasdirektor
- der Leiter der Hauptabteilung „Pastorale Dienste“ im Erzbischöflichen Generalvikariat
- der/die jeweilige Fachreferent/in und je ein/e Vertreter/in der Träger oder Kuratorien der Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Sucht- und Drogenberatung
- Telefonseelsorge.
§ 3
Arbeitsweise und Vorsitz
Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft tritt nach Bedarf zusammen, in der Regel jedoch zweimal pro Jahr. Den Vorsitz führt der Diözesan-Caritasdirektor, in seiner Abwesenheit der Leiter der Hauptabteilung „Pastorale Dienste“.
#§ 4
Inkrafttreten
Die Arbeitsordnung tritt mit dem Tage der Genehmigung durch den Herrn Erzbischof in Kraft; sie löst die Arbeitsordnung vom 20.02.1976 ab.